Bereits 2015 erklärte Christof Herrmann vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie in Bezug auf die Ausweisung von Windfeldern: „Es ist nicht so, dass wir irgendwo konfliktfreie Fläche im Überschuss haben und uns frei aussuchen können. Die Konfliktminimierung muss zu Kompromissen führen – für den Naturschutz und für andere Belange.„ Mit anderen Worten: Der Zweck heiligt die Mittel und der Naturschutz kann aufgeweicht werden. So könnte also jeder Dieb argumentieren: „Es ist nicht so, dass ich irgendwo Geld im Überschuss habe. Die Konflikt-minimierung muss zu Kompromissen führen – für das Privat-eigentum und für andere Belange.“ Und jeder Vergewaltiger könnte sagen: „Es ist nicht so, dass ich irgendwo Sexualpartnerinnen im Überschuss habe und sie frei aussuchen lassen kann. Die Konfliktminimierung muss zu Kompromissen führen – für den freiwilligen Sex und für andere Belange.“
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