Ein Gastbeitrag von Dominique van Eick
Die Firma Enertrag hat gestern am 25. April 2019 innerhalb einer Gemeinderatsitzung der Gemeinde Ramin den Sachstand zum Windpark bei Grenzdorf (das WEG 46) erläutert.
Der neue Projektleiter der Firma Enertrag, Herr Vogt, sprach unter anderem über den Stand des Genehmigungsverfahrens und die Bürgerbeteiligung.
Zum Sachstand des Genehmigungsverfahrens: Im März dieses Jahres hat die Firma Enertrag zwei separate Genehmigungen für jeweils 3 WKA nach BImSchG des StALU beantragt. Vorweg erzählte Herr Vogt, dass es der Firma nicht darum gehe, eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu umgehen, was bei Genehmigungen bis zu drei Anlagen möglich wäre und ein Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen würde. Es gebe vielmehr zwei von der Enertrag gegründete Bürgerenergiegesellschaften, die auch schon bei der Bundesnetzagentur den Zuschlag für jeweils 3 WKA erhalten hätten. Den Zuschlag für gleich 6 Anlagen zu beantragen, wäre zu viel für nur eine Bürgerenergiegesellschaft und auffällig gewesen.
Hier gibt die Enertrag offen zu, dass sie sich eines Tarnungs-verfahrens, bedient, über welches in mehreren Medien, u. a. im SPIEGEL, berichtet worden ist.
Bürgerenergiegesellschaften dienten ursprünglich dazu, Bürger zu beteiligen und ihnen eine Chance gegenüber den Riesenenergiefirmen bei Ausschreibungen der Bundesnetzagentur zu geben. Dazu wurden diesen BEG gewisse Vorzüge und Privilegien eingeräumt.
Durch schnelle Gründungen (Startkapital 200 Euro!) durch Enertrag Mitarbeiter und das Füllen der Kommanditistenlisten mit 10 bereitwilligen Bürgern – im Raminer Fall vornehmlich wieder mit mit dem Landeigentum verbundenen Privatleuten (der Kreis schließt sich) – konnten die Firmen mit unrealistischen Kostenberechnungen ihre Konkurrenten unterbieten und die Zuschläge für sich einholen. Der einzige Nachteil war, dass die Tarnfirmen dadurch die Durchschnittshöhe des Zuschlags erheblich abgesenkt und sich damit letztendlich selbst geschadet haben. Da klar war, dass es so auch keine gerechte Verteilung für die Bürger geben wird, hat die Bundesnetzagentur in 2018 die Regelungen wieder rückgängig gemacht und die Privilegien für BEG aufgehoben.
Was bleibt bei so einer Bürgerenergiegesellschaft letztendlich an wirklicher Beteiligung für Bürger übrig, wenn die Kommanditisten vor allem mit denjenigen liiert sind, die über die hohen Pachtsummen bereits alle Vorteile haben? Oder wenn die Kommanditisten zwar im Landkreis leben (eine Vorgabe für eine BEG), nicht aber in unmittelbarer Nähe des Windparks (Vorpommern ist groß)? Ging es nicht darum, dass Betroffene auf dem Lande eine finanzielle Kompensation erhalten sollten, nicht aber dieser oder jener Städter in Greifswald? Laut Bürgermeister Retzlaff und Projektleiter der Enertrag sollen trotzdem 20% der Anteile an die Bürger und die Gemeinde gehen, wie ist noch unklar.
Der vorige Projektleiter hat sich bei der vorherigen Präsentation der Enertrag im April letzten Jahres nicht getraut, über die von der Enertrag für das WEG 46 gegründeten BEG zu reden, und hat sogar auf Nachfrage behauptet, nichts davon zu wissen. Hat er sich dafür vielleicht geschämt?
Dominique van Eick, Wählerbündnis „Wir in Ramin“ (WiR)