Die FAZ berichtet lieber über Meinungen als über Fakten

Unterzeichnen und verbreiten Sie bitte die Petition Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Anmerkungen zu dem Beitrag von „Aufstand gegen die Windkraft“ von Michael Ashelm in der FAZ vom 8. Juli 2019, S. 18

Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. März 2019, über das ich am 3. Juli berichtet habe und das ich in anonymisierter Form vollständig publiziert habe, ist fünf Tage später auch Gegenstand eines Artikels der FAZ geworden. Der Journalist Michael Ashelm entwirft in dem Artikel ein Meinungsspektrum. Er berichtet über die Meinungen von Betroffenen, Fachleuten und Umweltverbänden. Über den Prozess, dessen Urteil in diesem Blog nachlesbar ist, schreibt er:

„Ein Familienvater behauptet, dass er und seine Ehefrau seit der Inbetriebnahe mehrerer Windparks in der Nähe des Hauses aufgrund des Infraschalls der Anlagen unter anderem an Schlafstörungen, Schwindel, Übelkeit und auch Durchfällen litten. Hinzu kämen Schattenwurf, Eiswurf und elektromagnetische Strahlung. Mehrere Windräder lägen weniger als 1000 Meter vom Haus entfernt. Der Wertverlust der Immobilie betrage 100 Prozent.“

Dazu ist zu sagen: Das Urteil präzisiert, dass eine der Anlagen 800 Meter und eine andere 873 Meter von dem Haus des Betroffenen entfernt sind. Es handelt sich um aktenkundige Fakten, nicht um bloße Behauptungen. Die Gesundheitsbeschwerden des Klägers und der Klägerin wurden von der behandelnden Ärztin vor einem Gericht bestätigt, sodass es sich ebenfalls nicht um bloße Behauptungen handelt. Der Zusammenhang von Infraschall und Schlafstörungen ist in der DSGS-Studie von Dr. Stephan Kaula anhand einer großen Anzahl von Patienten nachgewiesen worden und ist in einer umfangreichen Fachliteratur opinio communis (vgl. „Infraschall- das, was man nicht hört“ mit Links zur Forschungs-literatur). Auch die anderen Symptome sind als typische Wirkungen von Infraschall wissenschaftlich nachgewiesen. Darüber, ob Schattenwurf und elektromagnetische Strahlung existieren, hätte sich der Journalist leicht an Ort und Stelle durch Augenschein und Messung informieren können, anstatt diese Tatsachen als reine Behauptungen zu präsentieren.

Dass das Urteil der OLG-Richter im Konjunktiv wiedergegeben wird, ist insofern korrekt, als es sich um etwas handelt, das die Richter sagten. Da es sich aber um Fakten handelt, die das Gericht amtlich festgestellt hat, wäre der Indikativ angemessener gewesen, um die Leser der FAZ nicht nur über Gesprochenes, sondern auch über festgestellte Tatsachen zu informieren, denn: „Der hinzugezogene Gutachter [hat!] unzureichend gemessen und [stand! gleichzeitig] in ‚gewisser wirtschaftlicher Abhängigkeit‘ von Aufträgen der Windkraftbranche.“ Er erhielt bis zu 90% seiner Aufträge aus dieser Branche.

Der Artikel fragt im Untertitel: „Verursacht der Schall von Windrädern, Kopfschmerzen, Herzrasen und mehr?“ Der Artikel beantwortet die Frage nicht. Damit fällt er weit hinter eine Sendung von Heinz-Jörg Graf auf Deutschlandfunk Kultur im Jahre 2018 zurück, die diese Frage auf der Grundlage der Befragung von Betroffenen und Ärzten beantwortet hat (vgl. „Infraschall – Bumerang der Energiewende“).

„Der Lärm der Windräder mache krank. Ins Feld geführt werden Arbeiten von Wissenschaftlern und Medizinern, die diese Sorge bestätigen sollen.“ Es handelt sich nicht um eine Sorge, sondern um ein Faktum. Die zahlreichen wissenschaftlichen Arbeiten sollen dieses Faktum nicht bestätigen, sondern bestätigen es. Diese Arbeiten sind gedruckt und leicht auffindbar. Es wäre also Aufgabe eines Journalismus, der nicht nur Meinungen wiedergibt, sondern auch über Tatsachen berichtet, diese Arbeiten selbst aufzusuchen, zur Kenntnis zu nehmen und zu prüfen, um sie gegegebenenfalls, wenn sie zu unrichtigen Ergebnissen gekommen sein sollten, zu widerlegen.

In finsterer Zeit, in der SPIEGEL und „Süddeutsche“ Propaganda-Artikel für die Energiebranche fabrizieren, ist der Artikel von Michael Ashelm, der die Meinungen korrekt referiert, ein Lichtstrahl in der Dunkelheit. Dennoch gilt: Solange Journalisten sich als Repräsentanten eines postfaktischen Zeitalters verstehen, solange sie sich die Mühe ersparen, Fakten zu recherchieren, und sich stattdessen damit begnügen, Meinungen wiederzugeben, solange sie Lüge und Wahrheit undifferenziert und unkritisch im Rahmen einer „ausgewogenen Berichterstattung“ gleichwertig nebeneinanderstellen, können sie zur Aufklärung der Öffentlichkeit und zur politischen Entscheidungsfindung keinen Beitrag leisten. Sie können ihre Leserschaft bestenfalls zerstreuen und durch scheinbare Information zur Desinformation beitragen.

Vgl. auch windwahn.com: „Gesundheitsrisiko : Aufstand gegen die Windkraft“

Vgl. auch: Andreas Marciniak: https://ajmarciniak.wordpress.com/2019/07/21/infraschall-die-wahrheit-dringt-ans-licht-2/

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  1. Pingback: Infraschall – die Wahrheit dringt ans Licht | ajmarciniak (Link: siehe oben)

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