Unterzeichnen und verbreiten Sie bitte die Petition Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!
Nachstehendes Urteil wurde mir von einer Bürgerinitiative zugesandt. Darin gibt das Gericht einer Gemeinde (Antragstellerin) Recht, welche einem Windenergieunternehmen (Antraggegner) die Einwilligung zur Errichtung von Windkraftanlagen versagt hatte. Ihre Einwilligung wurde zunächst ersetzt. Aber durch erfolgreiche gerichtliche Schritte konnte sie erreichen, dass erkannt wurde, dass die Ablenkungsmaßnahmen, die den Bau der Anlagen ermöglichen sollten, unzureichend gewesen wären, und dass der Naturschutz – es geht um den Schutz von Rotmilanen – respektiert wird.
Das Urteil illustriert exemplarisch:
- Nur wenn die Bürger und Gemeinden aktiv werden, wird der Naturschutz nicht missachtet.
- Der Natur- und Artenschutz gehört zu den Belangen der Gemeinden.
- Die Windkraftunternehmen haben kein ausreichendes Interesse an der Erhaltung der geschützten Arten.
- Das Baugenehmigungsverfahren garantiert die Durchsetzung des Naturschutzes nicht in ausreichendem Maße.
- Die Gemeinden müssen die Ersetzung ihres Willens nicht widerspruchlos hinnehmen.
- Die Gerichte entscheiden nicht grundsätzlich gemäß den Wünschen der Windkraftbranche, wie diese jüngst behauptete, sondern nehmen, wie dieser Fall hoffentlich exemplarisch belegt, den gesetzlich geregelten Natur- und Artenschutz sehr ernst.
- Ablenkungsmaßnahmen zum Naturschutz dürfen nicht einfach hingenommen werden, sondern müssen kritisch hinterfragt und gegebenenfalls mit rechtlichen Mitteln angefochten werden.
- Brutstätten sind nicht die einzigen Ausschlusskriterien für den Bau von Windkraftanlagen. Flugkorridore und – wie im vorliegenden Fall – Nahrungshabitate sind ebenfalls wichtig und müssen ebenfalls geschützt werden.
- Erhöhte Tötungs- und Kollisionsgefahr stellt eine Verletzung des Natur- und Artenschutzes dar.
- Das Engagement der Bürger darf nicht herabgesetzt werden, wie es SPIEGEL, ZEIT, Süddeutsche oder ARD immer wieder tun, sondern ist notwendig, damit unsere wunderbare heimische Natur erhalten bleibt und damit unser Rechtstaat intakt bleibt.
- Mensch und Natur bilden eine Einheit und müssen gemeinsam geschützt werden.






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