Minister Altmaiers Bürgerdialog: Belehrung und Zurechtweisung

Oder: Minister Altmaiers bürgerfinanzierte Wahlkampfhilfe für die AfD

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Dominique van Eick hat im Vorfeld des Windenergiegipfels an Bundesminister Altmaier geschrieben. Nun hat sie eine Antwort erhalten. Was Dominique van Eick geschrieben hat, geht aus der Antwort nicht hervor, denn die Antwort geht auf keines der Argumente, die sie vorgetragen haben mag, ein. Die Antwort passt auf jedes Schreiben, in dem die Energiepolitik der Bundesregierung kritisiert wird. Egal was man dagegen sagt, es gibt stets dieselbe Belehrung und Zurechtweisung. Das nenne ich einen Dialog!

Das Team behauptet, dass 78% der Bürger und Bürgerinnen mit dem Aufstellen der Windkraftanlagen in ihrem direkten Wohnumfeld einverstanden sind. Ich kenne leider nur die übrigen 22%. Aber ich habe ja auch keine Minister in meinem Bekanntenkreis. Möge man also die Anlagen in dem direkten Wohnumfeld dieser Bürger aufstellen und diejenigen, die die Anlagen nicht wollen, in Ruhe lassen. Vielleicht könnten die Windradliebhaber gesondert angesiedelt werden, am besten in großen Clustern. Das Team, das von einem breiten gesellschaftlichen Konsens spricht, beruft sich auf Umfragen. Es sollte auch Wahlen berücksichtigen, denn die sprechen eine andere Sprache. Aber ich vergesse, dass wir es hier mit einem Dialog zu tun haben, in dem nur einer sprechen und der andere zuhören soll.

Das einzig Individuelle an diesem Schreiben ist die Anrede „Sehr geehrte Herr van Eick“. Soll die Wendung „geehrte Herr“ darauf hinweisen, dass Dominique ein Frauen- wie ein Männername sein kann? Oder ist es ein besonderes Entgegenkommen des Teams Bürgerdialog des Bundeswirtschaftsministeriums, dass es zu einer Ausländerin des besseren Verständnisses halber in gebrochenem Deutsch spricht?

Sehr geehrte Herr van Eick,

vielen Dank für Ihre E-Mail an Herrn Bundesminister Altmaier. Er hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Wir verweisen Sie auf den Arbeitsplan „Stärkung des Ausbaus der Windenergie an Land“ vom 7. Oktober https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/staerkung-des-ausbaus-der-windenergie-an-land.pdf?__blob=publicationFile&v=12  , der im Nachgang zum Windgipfel erstellt wurde und auch auf den Eckpunkten des Klimaschutzprogramms vom 20.09.2019 basiert.

Zum Ausbau der Windenergie an Land allgemein:

Die aktuelle Energiepolitik basiert auf Entscheidungen des Deutschen Bundestages und ist das Ergebnis eines demokratischen Prozesses. Im Rahmen dieses Prozesses sind die derzeitigen Ziele diskutiert und formuliert worden. Sie sehen unter anderem vor, die Energieversorgung von primär fossilen und nuklearen Energieträgern auf primär erneuerbare Energieträger umzubauen. Dies umfasst auch den von Ihnen angesprochenen weiteren Ausbau der Windenergie in Deutschland.

Sie und alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sowie die Wirtschaft verbrauchen jeden Tag Strom. Eine sichere Stromversorgung ist existenziell für unser Leben und unseren Wohlstand. Wir alle sollten mit Strom effizient umgehen, gänzlich verzichten können wir aber nicht auf ihn. Und wir alle – Bürgerinnen und Bürger wie Unternehmen – wollen auch zuverlässig mit Strom versorgt werden. Dieser Strom muss aus den uns zur Verfügung stehenden Energieträgern erzeugt werden.

Was sind das für Energieträger?

Zum einen ist das Kernenergie. Auf der Basis eines breiten gesellschaftlichen Konsenses wurde – angesichts der bekannten Sicherheitsrisiken dieser Technologie ebenso wie der ungelösten Frage der Endlagerung – der Atomausstieg beschlossen. Bis Ende 2022 sollen alle Kernkraftwerke abgeschaltet sein.

Ein weiterer wichtiger Energieträger in der Stromerzeugung ist Braun- und Steinkohle. Rund 37 Prozent des elektrischen Stroms wurde im Jahr 2017 aus Kohle erzeugt. Die Verbrennung der Kohle zur Stromerzeugung ist jedoch eine der Hauptquellen für Treibhausgase. Wenn wir also aktiv Klimaschutz betreiben wollen, der notwendige Voraussetzung zum Erhalt von Flora und Fauna ist, ist der Ausstieg aus der Verstromung von Braun- und Steinkohle ein wichtiger und unumgänglicher Schritt.

Die unabhängige Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (Kohlekommission) hat hierzu in ihrem Abschlussbericht konkrete Empfehlungen abgegeben. Danach soll die installierte Kohlekraftwerksleistung in Deutschland von 42,5 GW im Jahr 2017 (20 GW Braun- und 22,5 GW Steinkohle) bis zum Jahr 2038 auf null reduziert werden. Als Zwischenschritte empfiehlt die Kohlekommission die installierten Kohlekraftwerksleistungen auf 30 GW im Jahr 2022 (je 15 GW Braun- und Steinkohle) und 17 GW im Jahr 2030 (9 GW Braun- und 8 GW Steinkohle) zurückzuführen.

Womit sollen diese treibhausgasintensiven Kohlekraftwerkskapazitäten und die stillgelegten Kapazitäten der Kernkraftwerke in den nächsten Jahren schrittweise ersetzt werden?

Bei der Beantwortung dieser Frage kommen wir bei objektiver Betrachtung nicht an der Nutzung der erneuerbaren Energien und deren kontinuierlichem Ausbau vorbei.

Das effizienteste Ausbaupotential in Deutschland haben dabei die Windenergie an Land und auf See sowie die Solarenergie. Im Vergleich zur Solarenergie hat die Windenergie an Land in Deutschland etwa doppelt so hohe Volllaststunden, übertroffen nur von der Windenergie auf See. Die Windenergie-Anlagen produzieren also pro installiertem MW noch mehr Strom (MWh).

Es werden sowohl die Windenergie an Land wie auch die Windenergie auf See und die Photovoltaik benötigt, um zukünftig eine sichere, bezahlbare und umweltfreundliche, das heißt langfristig auch weitgehend CO2-neutrale Stromversorgung in Deutschland zu gewährleisten. Auch die Wasserkraft und die Bioenergie leisten hier Beiträge, allerdings sind die nachhaltigerschließbaren Potenziale beider Technologien in Deutschland bereits weitgehend ausgeschöpft.

Windenergie- und Photovoltaikanlagen sind daher auch der Motor des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Die Erneuerbaren Energien hatten 2017 einen Anteil von 36 Prozent am Bruttostromverbrauch, 2018 schon fast 38 Prozent, im ersten Halbjahr 2019 schon rund 44 Prozent. An der gesamten Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Jahr 2017 hatten Windenergieanlagen an Land einen Anteil von fast 41 Prozent. Die Windenergie ist daher ein zentraler Erfolgsfaktor für die Energiewende.

Unser Ziel für das Jahr 2030 ist ein Anteil von 65 Prozent der Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch.

Diese energiepolitischen Ziele sind Bestandteil eines innerhalb der Europäischen Union gemeinsam vereinbarten ambitionierten Zielrahmens für das Jahr 2030. Am Bruttostromverbrauch waren die erneuerbaren Energien EU-weit 2017 zu 30,8 Prozent beteiligt – Tendenz steigend. Dazu leistet derzeit die Windenergie den größten Beitrag. Auch in anderen europäischen Ländern, etwa in Dänemark und Spanien, sind bereits erhebliche Windenergie-Kapazitäten in Betrieb. Der Anteil der Energieversorgung, der durch erneuerbare Energien abgedeckt wird, ist in einer Reihe von EU-Staaten bereits höher als in Deutschland, etwa in Schweden, Finnland, Lettland, Dänemark und Österreich (um die Top 5 mit Stand 2017 zu nennen).

Die Emissionen der Energiewirtschaft in Deutschland gingen Dank der erneuerbaren Energien bereits deutlich zurück. Nach aktuellen Prognosen des Umweltbundesamtes sanken die Emissionen der Energiewirtschaft im Jahr 2018 um weitere rund 14 Millionen Tonnen auf 311 Millionen Tonnen. Dabei haben die erneuerbaren Energien rund 184 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente vermieden. Auf die Windenergie entfielen rund 75 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente im Jahr 2018.

Wie jede Form der Stromerzeugung gehen natürlich auch mit der Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung Nachteile einher. So wird das Erscheinungsbild der Landschaft – so wie bei anderen Infrastrukturprojekten auch – deutlich beeinflusst. Die dezentrale Stromerzeugung führt auch zu mehr Berührungspunkten zwischen den Anlagen und den Anwohnern. Daher bedarf es einer sorgfältigen Standortplanung,

-prüfung und -genehmigung, um mögliche negative Auswirkungen auf Tierarten, deren Lebensräume, das Landschaftsbild und auf die Interessen der Anwohner zu minimieren. Hierbei gelten strenge Regelungen im Bereich des Umwelt-, Arten- und Naturschutzes, die innerhalb der Bundesregierung im Verantwortungsbereich des Bundesumweltministeriums liegen. Über die Genehmigung entscheiden die vor Ort zuständigen Behörden nach Abwägung der verschiedenen Interessen. Sie sind an Recht und Gesetz gebunden. In strittigen Fällen steht den Beteiligten der Rechtsweg offen. Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende https://www.naturschutz-energiewende.de/, das im Juli 2016 seine Tätigkeit aufgenommen hat, leistet einen Beitrag zur Konfliktvermeidung beim Ausbau der erneuerbaren Energien vor Ort, ebenso wie viele Einrichtungen auf Länderebene.

Auf der anderen Seite darf hierbei nicht unbeachtet bleiben, dass es durch den verringerten Einsatz konventioneller Energieträger zu Entlastungen für Mensch und Natur kommt. Das wird besonders beim Vergleich der erneuerbaren Energien zum Braunkohleabbau in Tagebauen oder zu den Risiken der Atomenergie deutlich.

Insgesamt führen der Atomausstieg und die schrittweise Reduzierung der Kohleverstromung zusammen mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien zu einer nachhaltigen, umweltschonenderen Stromerzeugung. Darüber hinaus macht uns der Ausbau der erneuerbaren Energien unabhängiger von Rohstoffimporten und ermöglicht die Schaffung neuer Arbeitsplätze.

Einen Faktencheck zur Windenergie finden Sie auch unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/Windenergie/faq-windenergie.html .

Repräsentative Befragungen zeigen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland über diese Vorteile der erneuerbaren Energien bewusst sind und dem Umstieg von fossilen Energieträgern auf erneuerbare Energien weit überwiegend positiv gegenüberstehen. Teilweise wird sogar bemängelt, dass die Umsetzung der Energiewende nicht zügig genug vollzogen wird (58 Prozent laut Nachhaltigkeitsbarometer 2018). Nach der Akzeptanzumfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag der Fachagentur Windenergie an Land sind auch die Bürgerinnen und Bürger mit Windenergieanlagen im direkten Wohnumfeld zu 78 Prozent mit diesen Anlagen „eher“ oder „voll und ganz“ einverstanden.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Hinweisen behilflich sein und Ihr Verständnis für die Rolle der Windenergie bei der Energiewende und unserer Energieversorgung vertiefen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team Bürgerdialog

Referat LB 3 – Bürgerdialog

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Scharnhorststr. 34-37

10115 Berlin

Tel.: 030 18615-0

Nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihren Bundestagsabgordneten auf und fordern Sie sie auf, den von Peter Altmaier vorbereiteten Gesetzesnovellen zur weiteren Beseitigung des Artenschutzes nicht zuzustimmen!

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Team Bürgerdialog (Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Bilder/Service/bild-lb3.jpg?__blob=normal&v=4&size=834w)

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

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