Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
Christian Geyer, einer der gebildetsten, informiertesten und scharfsinnigsten deutschen Journalisten, bzw. (damit es ein wahres Kompliment ist) einer der gebildeten, informierten und scharfsinnigen deutschen Journalisten, hat mit dem anthropologischen Hintergrund der Bestimmung von Abständen zwischen Windrädern und Wohnhäusern den kruzialen Aspekt ins Zentrum der journalistischen Auseinandersetzung mit diesem Thema gestellt. Er beschreibt diesen „anthropologischen Hintergrund“ in der FAZ in dem Artikel „Flügellahme Windräder. Bis hierher und nicht weiter!“ folgendermaßen:
„Es ist ja richtig, dass Abstandsregelungen, also Übereinkünfte der Art ‚Bis hierher und nicht weiter!‘ im Allgemeinen etwas Gutes und nicht etwas Schlechtes sind. Aus der Verbitterungsforschung wissen wir: Verbitterung stellt sich ein, wenn Abstände nicht eingehalten werden, wenn unterschiedslos auf Augenhöhe bestanden wird, wenn nahe, näher, zu nahe getreten wird, kurzum wenn sich in Sozietäten, die dem Gesetz des Wiedersehens gehorchen, gegenseitig auf den Leib gerückt wird. Umgekehrt hat man es in dem Maße mit verbitterungsfreien Zonen zu tun, in welchem Nahverhältnisse eine Ordnung des Abstands kennen, also den enthemmten Begegnungsdrang höflich zu regulieren verstehen.“
Es fragt sich jedoch, ob Christian Geyer den anthropologischen Hintergrund, den Bundesminister Altmaier seinen Abstandsvorstellungen zugrunde legt, nicht tiefer hätte hinterfragen können. Ich erinnere:
- Die Bundesanstalt für Geowissenschaften, die Minister Altmaiers Ministerium untersteht, konstatiert: „An Hand der theoretischen Abschätzung zeigt sich, dass die Schallemission moderner und großer Windkraftanlagen mit Leistungen von mehr als 500 kW Reichweiten von über 20 km hat. Diese Entfernung steigt im Falle von Windparks auf ein Vielfaches.“
- Eine Studie von Auniogroup weist durch den von Windkraftanlagen ausgesandten Infraschall verursachte Symptome bei Distanzen von 15 Kilometern nach (vgl. Pilottitutkimus osoittaa infraäänihaitan vähenevän merkittävästi vasta yli 15 kilometrin päässä tuulivoimaloista (englische Übersetzung bei Stop these things)).
- Prof. Eric Zou (Oregon University) hat in seiner Studie „The Impact of Wind Farms on Suicide“ Untersuchungsradien bis zu 25 Kilometern ausgewertet.
- Die französische Académie Nationale de Médecine empfiehlt in ihrem „Rapport 17-03. Nuisances sanitaires des éoliennes terrestres“ vom 9. Mai 2017, bei fehlender Akzeptanz keine Windkraftanlagen im Wohnumfeld von Menschen aufzustellen, da dadurch schwere psychosomatische Erkrankungen hervorgerufen werden können.
- Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 26. März 2019 belegt, dass der Wert von Immobilien durch das Errichten von Windkraftanlagen in ihrer Nähe um 100% sinken kann.
- Das vertraute Lebensumfeld der Menschen wird durch diese gigantischen, lärmenden Bauwerke vollkommen verändert.
- Die Begegnung zwischen Unternehmen und Politikern auf der einen Seite und betroffenen Bürger auf der anderen Seite findet nicht „auf Augenhöhe“ statt: Die Gemeinden haben keine Planungshoheit und die Anwohner der Anlagen kein Veto.
Es geht natürlich auch, aber nicht nur um Höflichkeitsabstände. Die Windkraft rückt den Menschen massiv „auf den Leib“.
Nicht zuletzt stellt sich die Frage nach der anthropologischen Differenz zwischen Menschen, die in Siedlungen von einem, zwei, drei, vier, fünf, sechs, sieben, zehn, fünfzehn oder mehr Häusern leben.
Mit der Frage nach dem anthropologischen Hintergrund der Ausweisung von Windeignungsgebieten ist Christian Geyer in das Zentrum des Problems vorgedrungen und hat den Finger auf die Wunde gelegt. Ich wünschte, er und die FAZ blieben am Ball und bohrten nach, denn die verbitterungsfreien Zonen werden knapp im ländlichen Raum und die politischen Kräfte, die aus der Verbitterung Nutzen ziehen, stärker. In Deutschland hat das süffisante Establishment aus den politischen Umschwüngen in den USA und in Polen nichts gelernt.
Nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihren Bundestagsabgordneten auf und fordern Sie sie auf, den von Peter Altmaier vorbereiteten Gesetzesnovellen zur weiteren Beseitigung des Artenschutzes nicht zuzustimmen!
Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“