Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
In Ostfriesland klagt ein Bürger in Holtgast gegen Gesundheitsschädigungen durch den von den Windkraftanlagen eines Harlinger Betreibers emittierten Infraschall. Der ausführliche Bericht dazu findet sich auf windwahn.com.
Auch wenn sich Politiker und Journalisten weiter die Augen zukleistern, zeigt dieses Beispiel einmal mehr, dass das Thema ‚Infraschall‘ bei Ärzten und Juristen, einschließlich den Anwälten der Windkraftfirmen, angekommen ist.
„Es ist die Frage, ob es technisch überhaupt möglich ist, Infraschall in Bezug auf besagte Anlage in Abgrenzung zu anderen Anlagen auf dem Grundstück messen zu können“, erklärte der Rechtsanwalt des Windkraftbetreibers. Und der Richter räumte ein, dass die Beweisaufnahme an diesem Sachverhalt scheitern könnte.
Selbst wenn sich die Einsicht, dass der durch Windkraftanlagen ausgesandte Infraschall die Gesundheit schädigt, aufgrund der hohen und stetig wachsenden Anzahl der Opfer durchsetzt, kann es künftig ein Problem sein, Schadensverursacher eindeutig zu ermitteln, zumal Infraschall-Emissionen aus unterschiedlichen Quellen zusammenwirken und einander verstärken könnten.
Das kann insbesondere solche riesigen Windparkagglomerationen betreffen, wie sie an der brandenburgisch-pommerschen Grenze aufgrund des in beiden Ländern angewandten Planungsprinzips, Schädliches an die Grenze zu schieben, entstanden sind. Diese riesigen Cluster, an denen verschiedene Unternehmen beteiligt sind, erweitern und verdichten sich fortwährend. So ist etwa bei Penkun in Pommern ein großer Windpark unter anderem aufgrund der „Vorprägung durch das direkt angrenzende Windfeld Schönfeld auf brandenburgischer Seite“ geplant.
Die aktuelle Berichterstattung in den Medien zeigt immer wieder, dass sich Gemeinden, die einmal Windkraftanlagen auf ihrem Gebiet oder auch nur Durchfahrten zu Windparks auf Nachbargebieten akzeptiert haben, gegen Repowerings, Erweiterungen oder Verdichtungen kaum wehren können, weil ihre „Akzeptanz“ vorausgesetzt wird und zuweilen sogar gekauft wurde. Wehret den Anfängen!
Vgl. windwahn.com: Klage gegen Windkraftbetreiber
Nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihren Bundestagsabgordneten auf und fordern Sie sie auf, den von Peter Altmaier vorbereiteten Gesetzesnovellen zur weiteren Beseitigung des Artenschutzes nicht zuzustimmen!
Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

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