Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
Der Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld hat auf seiner Seite „Energieverfassungsrecht. Artikel 20 a Grundgesetz“ einen wichtigen Beitrag veröffentlicht:
„Aus welchem Grund der Bundespräsident das Kohleausstiegsgesetz nicht gem. Artikel 82 GG wird ausfertigen können“
Norbert Große Hündfeld legt in diesem Artikel dar, dass die Beschlussvorlage zum Kohleausstiegsgesetz, über die der Bundestag abgestimmt hat, nicht regelt, wie der wegfallende Kohlestrom ersetzt werden kann.
Zuvor legt er dar, dass eine verfassngsrechtliche Klärung aussteht, ob Windkraftanlagen im Außenbereich überhaupt zulässig sind, denn der Gesetzgeber hat 1996 bei der Privilegierung der Windkraft in diesem strenggeschützten Bereich nicht berücksichtigt, wie sich seine Entscheidung auf das geltende normative Schutzsystem auswirken wird.
Der WIDERSTAND der Bürger gegen den Verstoß gegen Artikel 20a des Grundgesetzes spielt in der Argumentation von Norbert Große Hündfeld eine wichtige Rolle. Denn es handelt sich um den WIDERSTAND einer verfassungsrechtlich argumentierenden Gruppierung, die vornehmlich aus rechtsstaatlichen Gründen agiert und nie und nimmer verfassungswidriges Staatshandeln akzeptieren wird.
Unsere Rolle in diesem Zusammenhang besteht darin, diesen WIDERSTAND zu stärken und zu verkörpern, das Lippenbekenntnis zu einer verfassungswidrigen Energiewende zu verweigern und laut zu sagen: KEINE AKZEPTANZ für einen Verfassungsverstoß!
Der gesamte Artikel ist hier nachzulesen:
Nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihren Bundestagsabgordneten auf und fordern Sie sie auf, den von Peter Altmaier vorbereiteten Gesetzesnovellen zur weiteren Beseitigung des Artenschutzes nicht zuzustimmen!
Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
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Deutsche Schutz-Gemeinschaft für Mensch und Tier e.V. (DSGS e.V.)