Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
Der Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld und ich haben den Bundespräsidenten darauf aufmerksam gemacht, dass das Kohleausstiegesetz verfassungswidrig ist, da es nicht regelt, wie der wegfallende Kohlestrom ersetzt werden kann. Nicht allein, dass es Speichermöglichkeiten voraussetzt, die noch gar nicht existieren, es setzt auch weiteren massiven Windkraftausbau voraus, welcher im Widerspruch zu Artikel 20a der Verfassung steht.
Der Artikel 20a wurde genau deswegen beschlossen, um so etwas wie die „Energiewende“, d.h. die komplette Industrialisierung des Außenbereichs, zu verhindern. Der Natureingriff ist komplex und beschränkt sich nicht nur auf die Ausrottung bedrohter Arten (Rotmilan, Schreiadler, Schwarzstorch, Weißstorch usw.), sondern umfasst auch Bodenversiegelung, Bodenerosion, Verschlechterung der hydrologischen Verhältnisse, Verschmutzung des Grundwassers, Freisetzung kanzerogener Stoffe bei Bränden, beim Aufbrechen der Rotorenoberflächen, Zerstörung von CO2-Speichern (Wald, Moor, Grünland), Emission des schweren Treibhausgases SF6, Naturschädigungen in den Rohstoffländern, Lärm, Lichtverschmutzung, Vibrationen usw.
Prof. Dr. Pieper antwortete mir im Auftrage des Bundespräsidenten, dass meine verfassungsrechtlichen Bedenken berücksichtigt werden würden. Herrn Große Hündfeld benannte er sogar den Zeitpunkt, an dem eine öffentliche Debatte über die von uns bestrittene Verfassungsmäßigkeit des Kohleausstiegsgesetzes und folglich auch über die von uns angezweifelte Verfassungsmäßgikeit der Zulässigkeit von Windkraft im Außenbereich stattfinden würde.
Keine seiner Zusagen hat der Bundespräsident erfüllt. Was gilt sein Wort? Er fertigte das Kohleausstiegsgesetz aus, ohne Artikel 20a des Grundgesetzes zu berücksichtigen. Wir wissen nicht, ob parteipolitische Interessen dafür ausschlaggebend waren, denn viele SPD-Politiker sind als Windkraftlobbyisten unterwegs. So räumte der Energieminister Volker Schlotmann (SPD) in Mecklenburg-Vorpommern im Amt durch den Naturschutz gegebene Genehmigungshindernisse für die Firma Kloss New Energy aus dem Weg, um anschließend von einem Tag zum anderen in diese Firma überzuwechseln.
Entgegen der Norbert Große Hündfeld gegebenen Zusage hat der Bundespräsident seine Entscheidungsfindung für uns Bürger nicht nachvollziehbar gemacht. Der Bundespräsident ist für uns Bürger eine Black Box. „Immer nur lächeln und immer vergnügt, immer zufrieden, wie’s immer sich fügt“, singt die Operette, „doch wie’s da drin aussieht, geht niemand‘ was an.“ Ist das Transparenz? Ist das Demokratie?
Der Bundespräsident ist nicht berechtigt, die im Grundgesetz verbürgten Schutzgüter gegen parteipolitische Interessen oder regierungspolitische Ziele abzuwägen.
Nachstehend findet sich mein Schreiben an den Bundespräsidenten vom 19. August 2020:
Hochverehrter Herr Bundespräsident,
Sie haben mir durch Herrn Prof. Dr. Pieper mitteilen lassen, dass Sie meine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Ausfertigung des Kohleausstiegsgesetzes berücksichtigen würden. Wie ich durch ein Mitglied des Bundestages erfahren habe, haben Sie das Kohleausstiegsgesetz ausgefertigt, ohne meine Anfrage zu beantworten und offenbar auch ohne meine verfassungsrechtlichen Bedenken zu berücksichtigen. Ich wiederhole Ihnen, hochverehrter Herr Bundespräsident, gegenüber daher meine Fragen aus meinem Anschreiben vom 14. Juli erneut:
1. Werden Sie, hochverehrter Herr Bundespräsident, weiter ruhig zusehen, wie der Zustand der Umwelt durch den Windkraftausbau verschlechtert wird und der Artikel 20a des Grundgesetzes nicht geachtet wird?
2. Inwiefern war es verantwortungsvoll, dass Sie, hochverehrter Herr Bundespräsident, das Kohleaustiegsgesetz ausgefertigt haben, obwohl dieses Gesetz es offen lässt, wie die Energieversorgung unseres Landes danach gewährleistet werden kann? (Bereits jetzt hat sich unser Land im Laufe der letzten Monate aufgrund der verantwortungslosen Energiepolitik der Bundesregierung von einem Energieexportland zu einem Energieimportland entwickelt.)
Ich habe diese Anfrage an Sie, hochverehrter Herr Bundespräsident, auf meinem Blog veröffentlicht und darauf vonseiten zahlreicher Freunde und Bekannter viel Spott erhalten. Man fragte mich sogar, ob ich manchmal auch an den Weihnachtsmann schreibe. In den lebhaften Diskussionen über meine Anfrage an Sie, hochverehrter Herr Bundespräsident, stellte sich heraus, dass nicht eine der Personen, mit denen ich das Thema diskutiert habe, Zweifel daran hegt, dass der Windkraftausbau im Außenbereich und folglich auch das Kohleausstiegsgesetz gegen Artikel 20a des Grundgesetzes verstoßen, und dass aber auch nicht eine von ihnen der Auffassung ist, dass dieser Verfassungsverstoß für Sie, hochverehrter Herr Bundespräsident, eine Rolle spielt. Mich hat diese Auffassung sehr betroffen gemacht, aber den meisten meiner Gesprächspartner schien sie nicht beunruhigend, sondern selbstverständlich. Sie lachten über meine Naivität. Ich erlaube mir daher, Ihnen, hochverehrter Herr Bundespräsident, folgende weitere Frage zu stellen:
3. Legitimiert die Bundesregierung ihre Macht noch durch das Grundgesetz und die darin festgehaltenen gemeinsamen nationalen Schutzgüter und Werte oder inzwischen bereits vielmehr durch sozialpolitische Maßnahmen, Gewalt oder auf andere Weise?
Ich empfinde das gegenwärtige Bemühen der Bundesregierung, den inneren Zusammenhalt des deutschen Volks, wie es im Grundgesetz genannt wird, durch einen bloß materiellen zu ersetzen, als beunruhigend und deprimierend.
Mit dem Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung
Dr. René Sternke
Vgl. auch Shine on – haluise – was den Wandel ermöglicht: Ordnet der Bundespräsident die im Grundgesetz garantierten Werte und Schutzgüter parteipolitischen Interessen und regierungspolitischen Zielen unter?
Nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihren Bundestagsabgordneten auf und fordern Sie sie auf, den von Peter Altmaier vorbereiteten Gesetzesnovellen zur weiteren Beseitigung des Artenschutzes nicht zuzustimmen!
Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
Sollten Sie auf dieser Seite Werbung sehen, so bitte ich Sie ausdrücklich, diese Produkte auf keinen Fall zu kaufen, sondern das Geld einem gemeinnützigen Verein zu spenden.
Deutsche Schutz-Gemeinschaft für Mensch und Tier e.V. (DSGS e.V.)
„Hoffnung heißt nicht, dass etwas gut ausgeht, sondern dass es Sinn hat etwas zu tun.“ (V. Havel). Ich bewundere deine Beharrlichkeit und hoffe auf eine Antwort auf deinem Brief. .. Aber manchmal ist es einfach nur zum Davonlaufen.
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Das Bundespräsidialamt muss uns antworten! Es muss erörtern, wie der Bundespräsident eine derartige Entscheidung treffen konnte!
Ansonsten lässt es unseren Spekulationen weitesten Raum und wir können den Bundespräsidenten fortan verspotten und verlachen wie eine Operettenfigur, wenn er daran Zweifel lässt, dass er sein hohes und schwieriges Amt verantwortungsvoll ausfüllt, denn es ist seine Pflicht, darauf zu achten, dass die Gesetze, die er ausfertigt, verfassungskonform sind. Er erfüllt in unserer Demokratie und in unserem Rechtsstaat eine wichtige Funktion und ist kein bloßer Grüßaugust.
Es wäre gut, wenn Du uns unterstützen und uns helfen würdest, Öffentlichkeit herzustellen, denn es hat allen Anschein, dass der Bundespräsident einer öffentlichen Debatte zu Artikel 20a GG ausweichen will. Auf das Schweigen weitgehend gleichgeschalteter Medien, die eine irrationale Hetze gegen Artenschützer und andere Kritiker des Windkraftausbaus in die Welt schleudern und jedes neue Gesetz von der Altmaier’schen Aufgabenliste mit einer aggressiven Kampagne flankieren, kann er ja beinahe fest rechnen.
Ich habe den Link mit einem Begleitbrief an das Bundespräsidentialamt gesandt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe meine Anfrage an den Bundespräsidenten vom 19. August 2020 mit einer begründenden Einführung auf meinem Blog unter der Überschrift „Ordnet der Bundespräsident die im Grundgesetz garantierten Werte und Schutzgüter parteipolitischen Interessen und regierungspolitischen Zielen unter?“ auf meinem Blog veröffentlicht (https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/08/24/ordnet-der-bundesprasident-die-im-grundgesetz-garantierten-werte-und-schutzguter-parteipolitischen-interessen-und-regierungspolitischen-zielen-unter/). Für uns Bürger ist die Entscheidung des Bundespräsidenten nicht nachvollziehbar, da der Verstoß gegen Artikel 20a GG evident ist. Entgegen der Zusage von Herrn Prof. Dr. Pieper an Herrn Große Hündfeld hat keine öffentliche Debatte über die Verfassungsmäßigkeit des Kohleausstiegsgesetzes, welches die von uns bestrittene Verfassungsmäßigkeit der Windkraft im Außenbereich voraussetzt, stattgefunden. Ich bitte Sie höflich darum, die verfassungsrechtliche Argumentation des Bundespräsidenten uns mündigen Bürgern einer Demokratie und eines Rechtsstaaats gegenüber offenzulegen, damit wir die Entscheidung des Bundespräsidenten nachvollziehen können.
Mit freundliche Grüßen
Dr. René Sternke
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Hat dies auf haluise rebloggt.
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Vielen Dank, wunderbare Luise!
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