Die Aarhus-Konvention und die toten Störche im Windindustriegebiet Neuengamme

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Windkraftanlagen im Außenbereich verstoßen gegen Artikel 20a des Grundgesetzes. Der Bundespräsident hat das Kohleausstiegsgesetz ausgefertigt, obwohl es gegen das Grundgesetz verstößt. Vgl. „Ordnet der Bundespräsident die im Grundgesetz garantierten Werte und Schutzgüter parteipolitischen Interessen und regierungspolitischen Zielen unter?“

Windkraftanlagen in den Vorkommensgebieten geschützter Arten verstoßen gegen die Europäische Vogelschutzrichtlinie, die Europäische Fauna-Flora-Habitatsrichtlinie, die Bonner Konvention, die Berner Konvention und das Washingtoner Artenschutzabkommen. In Deutschland geht es zu wie in einer Bananenrepublik.

Die Aarhus-Konvention sieht laut Bundesumweltministerium folgende Beteiligungsrechte der Zivilgesellschaft, und zwar ausdrücklich der einzelnen Bürger und Bürgerinnen, vor:

  • Zugang zu Umweltinformationen
    Erst das Wissen über den Zustand unserer Umwelt macht die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Entscheidungsprozessen möglich. Behörden müssen nach der Aarhus-Konvention deshalb der Öffentlichkeit auf Antrag Umweltinformationen zur Verfügung stellen.
  • Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltschutz
    Die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren kann dazu beitragen, dass Umwelt und Naturschutz gebührend berücksichtigt werden. Einer Öffentlichkeitsbeteiligung bedarf nach der Aarhus-Konvention vor allem die Zulassung bestimmter Vorhaben mit erheblichen Umweltauswirkungen (insbesondere Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen).
  • Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten
    Damit jeder Einzelne seine Rechte auf Zugang zu Umweltinformationen und auf Verfahrensbeteiligung auch effektiv durchsetzen kann, sieht die Aarhus-Konvention Rechtsschutzmöglichkeiten für Einzelpersonen und Umweltverbände vor (siehe hierzu auch Handbook on Access to Justice). Ausdrückliches Ziel der Konvention ist es, der betroffenen Öffentlichkeit einen möglichst weiten Gerichtszugang zu gewähren.

Das alles ist in Deutschland Traummusik. Gegen den Punkt Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltschutz hat der Deutsche Bundestag gerade erst mit dem Beschluss des Investitionsbeschleunigungsgesetzes verstoßen. Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten haben wir Einzelnen nicht und mehrere klageberechtigte Umweltverbände wie NABU und BUND haben ein lukratives Geschäftsmodell daraus gemacht, Windindustrieparks in den Vorkommensgebieten strenggeschützter Arten zu ermöglichen. Uneigennützige Naturschutzverbände wie die Naturschutziniative e.V. und der VLAB sind angesichts des enormen Handlungsbedarfs finanziell und personell überfordert.

Anlässlich der Tötungen von Weißstörchen durch Windkraftanlagen im verfassungswidrig im Außenbereich errichteten Windindustriegebiet Neuengamme hat Norbert Meyer-Ramin nachstehendes Schreiben an das Bundesumweltministerium gesandt:

Sehr geehrte Damen und Herren des BMU,

wir – hier im Urstromtal der Elbe – haben uns gem. der Vorgaben des NABU immer dafür eingesetzt, dass Windkraftanlagen im Sinne der sog. „Helgoländer Liste“ mindestens 1.000 Meter entfernt sein müssen von Horsten, die von Störchen belegt und bebrütet werden. Gleiches gilt für Nistplätze von Uhus, Bussarden, Milanen u.v.a.m. Die WKA-Betreiber aber haben diese Abstandsregeln in Kooperation mit der Hamburger-Genehmigungsbehörde trotz aller Bürgeranhörungen vorsätzlich („rosstäuschend“) umgangen. Meine schriftlichen Einwendungen und Fotos liegen dazu aktenkundig vor.

Wesentlicher Fakt ist in diesem Zusammenhang, daß ich als betroffener Bürger und Feststeller der UVP-Versäumnisse keine rechtlich anerkannte Möglichkeit habe, diese Mängel mit dokumentierten Nistplatz-Demontagen in meinem noch offenen Gerichtsverfahren wirksam zu beklagen. Der hiesige NABU hat sich ganz im Interesse der Betreiber und als Befürworter der Windkraft dieser Angelegenheit nicht angenommen.

So bestehe ich im Sinne der ursprünglichen Aahrhus-Konvention darauf, Versäumnisse und offensichtliche Fehler der Behörden in Sachen Umweltschutz auch persönlich gerichtlich geltend machen zu können. In Sachen Windkraft agieren die meisten (bekannten) Naturschutzverbände sehr subjektiv nur zu Gunsten der WindkraftIndustrie. Bitte werden Sie dafür im Sinne einer bürgerlich-demokratischen Bundesrepublik tätig.

DANKE und freundliche Grüße

Norbert Meyer-Ramien aus 21039 HH-Neuengamme

*

Nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihren Bundestagsabgordneten auf und fordern Sie sie auf, den von Peter Altmaier vorbereiteten Gesetzesnovellen zur weiteren Beseitigung des Artenschutzes nicht zuzustimmen!

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Neuengammer Storchentod (Foto: Roland Schäffer)

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Sollten Sie auf dieser Seite Werbung sehen, so bitte ich Sie ausdrücklich, diese Produkte auf keinen Fall zu kaufen, sondern das Geld einem gemeinnützigen Verein zu spenden.

Naturschutzinitiative e.V.

Deutsche Schutz-Gemeinschaft für Mensch und Tier e.V. (DSGS e.V.)

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