Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
Ich habe den Bundespräsidenten vor der Ausfertigung des Kohleausstiegsgesetzes darauf hingewiesen, dass dieses Gesetz nicht verfassungskonform sei, da es nicht regle, wie der wegfallende Kohlestrom ersetzt werden könne. Sollte er durch Windstrom ersetzt werden, so müsste der gesamte Außenbereich, d.h. der gesamte Naturraum, mit Windkraftanlagen besetzt werden. Das aber stünde im Widerspruch zu Artikel 20a des Grundgesetzes, welcher dem Staat gebietet, die Tiere und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen.
Obwohl mir der Bundespräsident antworten ließ, dass meine verfassungsrechtlichen Bedenken würden berücksichtigt werden, und obwohl er Herrn Große Hündfeld sogar eine öffentliche Debatte über das verfassungsrechtliche Problem zusagen ließ, fertigte der Bundespräsident das Kohleausstiegsgesetz aus, ohne seine verfassungsrechtliche Argumentation offenzulegen. Das bewegte mich, ein weiteres Mal an ihn zu schreiben.
Der Bundespräsident ließ mir in dem unten veröffentlichten Schreiben des Referats Verfassung und Recht durch Dr. Perlitius antworten, dass der Bundespräsident nur die Verfassungsmäßigkeit, nicht aber die Zweckmäßigkeit des Kohleausstiegsgesetzes zu prüfen hatte. In der Tat verhält es sich so, dass das Kohleausstiegsgesetz, indem es überhaupt nicht regelt, wie der wegfallende Kohlestrom ersetzt werden kann, zwar nicht zweckmäßig und sinnvoll, aber immerhin noch verfassungsmäßig ist.
Unsere Absicht war, eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Windkraft im Außenbereich herbeizuführen. Ich weiß noch nicht, wie der Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld die Auskunft des Bundespräsidentialamts bewerten wird, doch habe ich den Eindruck, dass es dem Bundespräsidenten, der die von uns gewünschte Aufdeckung der Verfassungwidrigkeit der Windkraft im Außenbereich offenbar vermeiden will, geglückt ist, unsere Absicht zu vereiteln, indem es ihm gelungen ist, darzulegen, dass das Kohleausstiegsgesetz verfassungsmäßig ist. Der Preis, den er dafür zahlt, besteht darin, dass er einräumt, dass dieses Gesetz aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zweckmäßig ist, da es Deutschland direkten Weges in den Stromnotstand führt. Offenbar sieht er ebenso deutlich wie wir: Die Energiepolitik der Bundesregierung ist grober Unfug.
*
Nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihren Bundestagsabgordneten auf und fordern Sie sie auf, den von Peter Altmaier vorbereiteten Gesetzesnovellen zur weiteren Beseitigung des Artenschutzes nicht zuzustimmen!
Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
Sollten Sie auf dieser Seite Werbung sehen, so bitte ich Sie ausdrücklich, diese Produkte auf keinen Fall zu kaufen, sondern das Geld einem gemeinnützigen Verein zu spenden.
Deutsche Schutz-Gemeinschaft für Mensch und Tier e.V. (DSGS e.V.)
wie immer und überall, ob Artikel zur Gesundheit, Tierschutz, Naturschutz, Gleichheit – nur Ignoranz
LikeGefällt 1 Person
Mir fällt vor allem auch der Schlusssatz ins Auge: „Ich bitte um Verständnis, dass wir weitere Anfragen in dieser Sache nicht mehr beantworten.“- Das ist Demokratie vom Feinsten. Debatte und Diskussion unerwünscht. Die Bürger*innen als Störfaktor.
LikeGefällt 1 Person
Ich habe einmal an den Bundespräsidenten Gauck geschrieben. Die Tatsache, dass wir Bürger nicht die Möglichkeit haben, das Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender abzulehnen, empfinde ich als einen schweren Eingriff in unsere Informations- und Meinungs-Freiheit. Als mündige Bürger sollten wir die Quellen, aus denen wir uns informieren, selbst auswählen dürfen. Da der Bundespräsident Gauck mit Vorliebe und unverhohlener Selbstgefälligkeit von der Freiheit und seinem Eintreten für die Freiheit schwafelte, bat ich ihn, sich öffentlich zu diesem Thema zu äußern. Das Bundespräsidentialamt antwortete mir, dass der Bundespräsident nicht zuständig sei.
Noch schädlicher war der Bundespräsident Herzog, der die Gesetzesänderung zur Privilegierung der Windkraft im Außenbereich durchgehen lassen hat, ohne zu bedenken, dass sie mit Artikel 20a des Grundgesetzes unvereinbar ist.
Immerhin haben wir mit unserem Protest gegen die Ausfertigung des Kohleausstiegsgesetzes erreicht, dass Bundespräsident Steinmeier und seine Berater einmal über ein Gesetz, das er ausgefertigt hat, nachgedacht haben und eingestehen mussten, dass dieses Gesetz allein dadurch gerechtfertigt werden kann, dass seine Unzweckmäßigkeit eingeräumt wird.
LikeGefällt 1 Person