Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
Pressemitteilung des Aktionsbündnisses Freier Horizont
Aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 20a: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“
Der Staat darf also nicht beeinträchtigen, was zu schützen ihm das Grundgesetz in Artikel 20a gebietet!
Der Rechtsanwalt Norbert Große Hündfeld sagt dazu: „Im Deutschen Bundestag ist 1996 eine grund-gesetzwidrige Privilegierung der Windindustrie im § 35 des Baugesetzbuches beschlossen worden! Weder ein entgegenstehendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 1994 noch das Schutzgebot nach Artikel 20a GG wurden entsprechend berücksichtigt oder abgewogen! Um eindeutige Rechtssicherheit zu erlangen, fordert wir einen Beschluss der Landesregierung Mecklenburg Vorpommern mit dem Ziel, das Bundesverfassungsgericht mittels einer abstrakten Normenkontrollklage gemäß Artikel 93 GG überprüfen zu lassen, ob die Privilegierung der Windindustrie mit dem Schutzgebot des Grundgesetzes vereinbar ist, und bis dahin ein Aussetzen aller laufender Planverfahren.“
Das Aktionsbündnis Freier Horizont schließt sich dieser Forderung an.
Aktionsbündnis Freier Horizont
Nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihren Bundestagsabgordneten auf und fordern Sie sie auf, den von Peter Altmaier vorbereiteten Gesetzesnovellen zur weiteren Beseitigung des Artenschutzes nicht zuzustimmen!
Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“



Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
Sollten Sie auf dieser Seite Werbung sehen, so bitte ich Sie ausdrücklich, diese Produkte auf keinen Fall zu kaufen, sondern das Geld einem gemeinnützigen Verein zu spenden.
Deutsche Schutz-Gemeinschaft für Mensch und Tier e.V. (DSGS e.V.)