Im Anwendungsbereich von Artikel 20a GG genügt es nicht, zwischen Verfassungswidrigkeit und Unzweckmäßigkeit zu unterscheiden

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

Norbert Große Hündfelds Kommentar zum Schreiben des Bundespräsidialamts

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Ich habe den Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld in meinem Beitrag „Der Bundespräsident räumt die Unzweckmäßigkeit des Kohleausstiegsgesetzes ein, um seine Verfassungsmäßigkeit behaupten zu können“ gefragt, wie er das in diesem Beitrag publizierte Schreiben des Bundespräsidialamts bewertet. Hier ist seine Antwort:

Lieber Herr Sternke,

Sie fragen mich, wie ich den Inhalt der Auskunft beurteile, ich antworte Ihnen:

Ich erkenne, dass auch im Präsidialamt noch ein Lernprozess vonstatten gehen muss:

Es reicht im Anwendungsbereich von Artikel 20 aGG nicht, wie üblich, zwischen Verfassungswidrigkeit und Unzweckmäßigkeit zu unterscheiden. Da der Bundespräsident ein besonders wichtiger Adressat des Schutzgebots in Artikel 20a GG ist, müssen seine Ratgeber sich fragen und ihm sagen, was der Verfassungsgeber im Zusammenhang mit der Vereinbarkeitsprüfung von ihm erwartet. Diese Perspektive wird in deutschen Behörden regelmäßig nicht gesehen, wie sich zeigt, leider auch nicht in der Verfassungsabteilung des Bundespräsidialamtes! Verfassungswidrig handelt der Gesetzgeber, wenn er er erkennbar gegen das Schutzgebot, das ihm auferlegt worden ist, verstößt!

Muss sich nicht aufdrängen, dass der Verfassungsgeber einen anderen Umgang mit dem Konstrukt des Bundestages erwartet hätte? Das will ich in einem Beitrag auf dem Blog für Energieverfassungsrecht diskutieren. Gleichzeitig wollen wir versuchen, Journalisten und Juristen für unseren verfassungsrechtlich argumentierenden Widerstand zu interessieren. Es wird im September eine wichtige Veranstaltung in Berlin geben. Dort wird eine Debatte über die von den Regierungen zu beantwortende Verfassungsfrage geführt werden.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Norbert Große Hündfeld

*

Nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihren Bundestagsabgordneten auf und fordern Sie sie auf, den von Peter Altmaier vorbereiteten Gesetzesnovellen zur weiteren Beseitigung des Artenschutzes nicht zuzustimmen!

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

„Im Rahmen der Ausfertigung von Gesetzen hat der Bundespräsident […] deren Verfassungsmäßigkeit, nicht aber die Zweckmäßigkeit […] zu prüfen.“ (Bild: http://shop.kabale-liebe.com/Kinder-Babys/Kinderkapuzen/Was-nicht-verboten-ist-ist-erlaubt.html)

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

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Sollten Sie auf dieser Seite Werbung sehen, so bitte ich Sie ausdrücklich, diese Produkte auf keinen Fall zu kaufen, sondern das Geld einem gemeinnützigen Verein zu spenden.

Naturschutzinitiative e.V.

Deutsche Schutz-Gemeinschaft für Mensch und Tier e.V. (DSGS e.V.)

Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e.V.

Deutsche Wildtier Stiftung

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