Mein Gespräch mit Michael Sack, Landrat des Kreises Vorpommern-Greifswald und Vorsitzendem der CDU MV

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Vorbemerkung

Am 9. September fuhr ich nach Greifswald zu einem Gspräch mit Michael Sack, Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald, Vorsitzendem der CDU von Mecklenburg-Vorpommern und Kandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten dieses Bundeslandes, um zu erfahren, wie er sich gegenüber dem massiven Windkraftausbau in unserem Landkreis positioniert und welche Schritte ergreifen wird. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald, der ca. 55% des Fläche der Planungsregion Vorpommern umfasst, soll 87% der in der Planungsregion vorgesehenen Windeignungsgebiete erhalten. Er hat die höchsten Strompreise Europas.

Wie bewertet der Landrat den massiven Windkraftausbau im Landkreis Vorpommern-Greifswald?

Der Landrat erklärt, dass er kein Windkraftgegner ist, sieht aber deutlich die großen Nachteile, die für den Landkreis Vorpommern-Greifswald durch den bereits stattgefundenen und weiterhin in naher Zukunft vorgesehenen massiven Windkraftausbau entstehen, Nachteile für die Lebensqualität der Bürger, ihre Gesundheit, den Wert ihres Wohneigentums, den Wert des landschaftlichen und kulturellen Erbes und er sieht vor allem die dabei entstehenden Naturschäden. Als Jäger hat er konkrete Erfahrungen mit der Natur, weiß, wie sie funktioniert und wie verletzbar sie ist, und er fühlt sich für ihre Erhaltung verantwortlich. „Für die Tötung eines Tiers muss es einen vernünftigen Grund geben“, sagte er zu mir.

Wie beurteilt der Landrat die Sichtbarkeit des Widerstands der Bevölkerung gegen die Windkraft?

Nachdem es dem Landkreis Vorpommern-Rügen dank einem Zweckbündnis mit den Städten gelungen ist, die Hauptlast der Windeigungsgebiete auf den Landkreis Vorpommern-Greifswald abzuwälzen, äußerte der Rügener Landrat Stefan Kerth (SPD) gegenüber unserem Landrat, dass mit diesem Regionalplan ein gutes Werk vollbracht worden sei, denn die Menschen würden sich die Windräder wünschen. In derartigen Situationen ist es für unseren Landrat nicht einfach zu argumentieren, denn der Widerstand der Bevölkerung gegen die Windkraft, von dem durch zahlreiche Gespräche mit den betroffenen Bürgern informiert ist, ist seiner Ansicht nach nach außen hin nicht ausreichend sichtbar. Einzig eine kleine Gruppe auf der Friedländer Großen Wiese habe eine größere Aufmerksamkeit erreicht.

Aus dieser Bemerkung ergibt sich für uns die Konsequenz, dass wir unsere grundsätzliche Ablehnung der Windkraft durch Aktionen (Schreiben, Unterschriftensammlungen usw.) und Plakate im öffentlichen Raum noch sichtbarer machen müssen.

Was wird der Landrat gegen die im Regionalplan angelegten Gesetzesverstöße tun?

Wir sprachen über die zahlreichen Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz, die im Regionalplan Vorpommern angelegt sind. Im Regionalplan protestiert unsere Untere Naturschutzbehörde: „Es werden mehrfach mit Restriktionskriterien belegte Flächen in Anspruch genommen (Neetzow (22/2015), Iven West (25/2015), Löcknitz-Ramin (45/2015), Penkun/Grünz (54/2015), Wussentin (N3/2017). Dies betrifft, folgende Restriktionskriterien: Vorbehaltsgebiet Naturschutz und Landschaftspflege (2x), VogelzugzoneA (2x).“ Zu den genannten Gebieten kommen untere anderem die Friedländer Große Wiese, das sogenannte Windfeld Torgelow und Ladenthin, wo mehrere Horste zerstört wurden, hinzu. Der Planungsverband bemerkt dazu: „Die Restriktionsgebiete basieren auf Kriterien, die zwar grundsätzlich gegen die Festlegung eines Eignungsgebietes für Windenergieanlagen sprechen. Im Einzelfall können die Windenergie begünstigende Belange jedoch überwiegen.“

Meine Erwartung, die auf der Beobachtung der bisherigen Vorgänge beruht, ist, dass das StALU diese Windfelder unter dem Druck der Windindustrie und des SPD-Energieministeriums, obwohl sie gesetzeswidrig sind, genehmigen wird. In diesem Fall sollte der Landkreis meines Erachtens klagen.

Der Landrat vertrat mir gegenüber die Auffassung, dass es nicht Aufgabe des Landkreises sei, in einem solchen Fall zu klagen. Hier habe ich auf Artikel 20a des Grundgesetzes verwiesen: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ Der Lankdreis ist Teil der Exekutive.

Der Landrat geht jedoch davon aus, dass es im Ergebnis der letzten Auslegung noch Änderungen des Regionalplans geben werde, dass der Landkreis alle seine Einwände im Rahmen der Genehmigungsverfahren mit Nachdruck vortragen wird und dass das StALU Recht und Gesetz achten werde. So halte ich durchaus nicht für ausgeschlossen, dass der Landkreis nach dem Verlust seiner Illusionen am Ende doch klagen wird. Die Initiative, den Landkreis gegebenenfalls zur Klage zu bewegen, sollte vielleicht auch nicht vom Landrat, sondern vom Kreistag Vorpommern-Greifswald ausgehen, in welchem der Freie Horizont vertreten ist und seit über einem Jahr erfolgreich mit der CDU zusammenarbeitet.

Wichtig ist jedoch, dass die Naturschützter und die Anwohner der betroffenen geplanten Windeignungsgebiete nicht darauf rechnen können, dass der Landkreis klagen wird. Sie müssen rechtzeitig dafür Sorge tragen, dass ein klageberechtigter Verband bereit ist, gegebenenfalls zu klagen. Laut Aarhus-Konvention wäre jeder Bürger dazu berechtigt, aber Deutschland respektiert die Aarhus-Konvention nicht.

Wird der Landkreis neue Schutzgebiete ausweisen?

Der Landrat äußerte, dass der Landkreis Vorpommern-Rügen sich durch die Ausweisung zahlreicher Schutzgebiete vor Windfeldern geschützt habe. Vor dem Hintergrund des Kommentars von Prof. Dr. Martin Maslaton zum Regionalplan Uckermark habe ich angeregt, dass auch unser Landkreis möglichst viele Schutzgebiete ausweist, denn Prof. Maslaton fordert in diesem Kommentar 10% der Fläche, die nicht durch harte Ausschlusskriterien geschützt ist, für die Windindustrie. Durch die Europäische Vogelschutzrichtlinie ist unser Landkreis sogar verpflichtet, die Vorkommensgebiete der in Anhang I aufgeführten Arten, zu denen die bei uns lebenden Rotmilane und Schreiadler gehören, als Schutzgebiete auszuweisen.

Hier sieht der Landrat keinen unmittelbaren Handlungsbedarf, da der gegenwärtige Planungsprozess noch nicht abgeschlossen ist und er, im Gegensatz zu mir, nicht mit einer schnell folgenden nächsten Planungsrunde rechnet.

In Bezug auf dieses Thema ist es noch offensichtlicher, dass die Initiative zur Ausweisung von Schutzgebieten für die in unserem Landkreis vorkommenden bedrohten Arten vom Kreistag ausgehen sollte. Diese Gebiete könnten sich auf die Brut- und Nahrungshabitate bechränken und es muss sichergestellt werden, dass die Landwirte sie weiter bewirtschaften können und gegebenenfalls bei einer ökologischeren Bewirtschaftung dieser Flächen Unterstützung erhalten, denn Artenschutz und Landwirtschaft sind miteinander vereinbar.

Wird der Landkreis klagen, wenn Ortsteile von Gemeinden von Windrädern umzingelt werden?

Die Ortsteile Büssow (Gemeinde Penkun) und Schuckmannshöhe (Gemeinde Krackow) würden durch die geplanten Windfelder umzingelt werden. Hierzu äußerte der Landrat, dass es kein gesetzliches Umzingelungsverbot, sondern nur ein empfehlendes Gutachten gebe. Der Kreis wird in diesen Fällen nicht klagen.

Wie beurteilt der Landrat den verfassungsrechtlich argumentierenden Widerstand gegen Windkraft im Außenbereich?

Unser Widerstand argumentiert folgendermaßen: Die Privilegierung der Windkraft im Außenbereich ermöglicht und führt dazu, dass sich die Windindustrie nach und nach im gesamten Außenbereich, im gesamten Naturraum, einklagt. Das steht in Widerspruch zu dem oben zitierten Artikel 20a des Grundgesetzes. Solange hier keine Abwägung durch das Bundesverfassungsgericht vorgenommen worden ist, ist zumindest ungeklärt, ob Windkraft im Außenbereich verfassungswidrig ist. Der Landrat hat sich unserem Widerstand nicht angeschlossen. Er sieht jedoch, dass die gegenwärtige Situation unbefriedigend ist, dass unsere Argumentation nicht vom Tisch gewischt werden kann und dass eine verfassungsrechtliche Klärung durch das Bundesverfassungsgericht wünschbar wäre.

Wird die gegenwärtige Energiepolitik des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter einem Ministerpräsidenten Michael Sack fortgesetzt werden?

Unter einem Ministerpräsidenten Michael Sack wird es eine andere und bessere Wirtschafts- und Energiepolitik in Mecklenburg-Vorpommern geben. Die gegenwärtige Landesregierung handelt so, als ginge es um eine bestmögliche Ausbeutung der Fläche, wobei sie auf die Menschen und Tiere, die darauf leben, nicht die geringste Rücksicht nimmt und sie schädigt. Aus allen Äußerungen des Landrats mir gegenüber ging hervor, dass ihm das Schicksal der Menschen in unserem Landkreis am Herzen liegt und dass er, wenn er gewählt wird, eine Politik für die Menschen, die in Mecklenburg-Vorpommern leben, machen wird und dieses Ziel auch keinem Koalitionspartner opfern wird. Mein Eindruck von ihm ist, dass er konzentriert, selbstbeherrscht und willensstark ist. Von der jetzigen Ministerpräsidentin unterscheidet ihn, dass er den Bürgern zuhört und bereit zum Dialog ist.

*

Nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihren Bundestagsabgordneten auf und fordern Sie sie auf, den von Peter Altmaier vorbereiteten Gesetzesnovellen zur weiteren Beseitigung des Artenschutzes nicht zuzustimmen!

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Michael Sack (Quelle: https://www.facebook.com/MichaelSack.VG/)

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Sollten Sie auf dieser Seite Werbung sehen, so bitte ich Sie ausdrücklich, diese Produkte auf keinen Fall zu kaufen, sondern das Geld einem gemeinnützigen Verein zu spenden.

Naturschutzinitiative e.V.

Deutsche Schutz-Gemeinschaft für Mensch und Tier e.V. (DSGS e.V.)

Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e.V.

Deutsche Wildtier Stiftung

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