Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
Mein Brief an den Amtsleiter des StALU Neubrandenburg knüpft an an den an mich gerichteten Brief des Amtsleiters des Amts für Bau und Naturschutz des Landkreises Vorpommern-Greifswald (vgl. „Der Landkreis verweist mich bezüglich der Genehmigung des gesetzeswidrigen Windfelds Battinsthal an das StALU“).
Sehr geehrter Herr Linke,
ich habe mich an den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald gewandt, um den Bau des Windparks Battinsthal, in dessen unmittelbarem Umfeld in diesem Jahr ein Rotmilanpaar gebrütet hat, umgehend stoppen zu lassen. Sie finden meine Argumentation ganz unten in dem Schreiben an den Landrat und die Antwort, die er mir durch den Amtsleiter geben lassen hat, darüber. Es besteht ein erhöhtes Tötungsrisiko für eine strenggeschützte Art und damit ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Weiterhin sind die Vorkommensgebiete der in Anhang I genannten Art, zu denen der Rotmilan gehört, laut Europäischer Vogelschutzrichtlinie als Schutzgebiete auszuweisen. Das hätte in dem betreffenden Gebiet geschehen müssen, denn dass es Teil eines größeren Lebensraumes von Rotmilanen und Schreiadlern ist, lässt sich anhand der Vorkommensdichte dieser Arten im Amtsbezirk Löcknitz-Penkun und im angrenzenden brandenburgischen Gebiet erkennen. Allerdings wurden die Bestände, wie die wissenschaftlichen Studien von Christoph Grüneberg und Johanna Karthäuser („Die Vogelwelt“, 2019, Heft 2) und Jakob Katzenberger und Christoph Sudfeldt („Der Falke“, 2019, Heft 11) nachgewiesen haben, dort bereits durch die Windkraft verringert und es wurden über 20 Horste in diesem Bereich im Zusammenhang mit Windkraftprojekten zerstört. In Vorpommern dürften überhaupt keine Windkraftanlagen genehmigt werden. Es besteht ein Normenkonflikt zwischen Artikel 20a GG und BauGB § 35 Absatz 1 Nummer 5, den die Genehmigungsbehörden in der Regel für sich so lösen, dass sie die im Grundgesetz formulierte Forderung, die Tiere und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, missachten. Im Genehmigungsverfahren für das Windfeld Penkun hat das StALU Neubrandenburg auf diesen Vorwurf geantwortet, dass keine Schädigung und keine Gefährdung der Umwelt vorliege, wenn das BImSchG respektiert werde. Jeder erkennt die Umweltschädigung, wenn jemand Gartenabfälle im Außenbereich ablädt. Wie sollte der Bau riesiger Bauwerke und der Betrieb von Kraftwerken ohne Umweltschädigung möglich sein? Die Baugesetznovelle von 1996, die eine Verbotsnorm in eine Zulsassungsnorm verwandelt hat, ermöglicht die Industrialisierung des gesamten Naturraums. Die Industrialisierung der Naturräume findet gegenwärtig weltweit statt und der Artikel 20a GG wurde 1994 geschaffen, um in Deutschland einer solchen Entwicklung vorzubeugen.
Ich wende mich an Sie mit zwei Bitten:
1. Ziehen Sie die Genehmigung des Windfelds Battinsthal bitte umgehend zurück, weil es gegen das Bundesnaturschutzgesetz, die Europäische Vogelschutzrichtlinie und das Grundgesetz verstößt.
2. Fordern Sie bitte von der Landesregierung und der Bundesregierung eine Klärung des Normenkonflikts zwischen Baugesetz und Grundgesetz. Im Zusammenhang mit meiner Erwiderung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens des Windfeldes Penkun habe ich den Briefwechsel zwischen dem Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld und der Genehmigungsbehörde Paderborn an Ihre Behörde gesandt. Ich bitte Sie zu prüfen, ob ein ähnliches Vorgehen wie das der Genehmigungsbehörde Paderborn nicht auch für das StALU Neubrandenburg denkbar wäre.
Battinsthal ist nur die Spitze des Eisberges, denn der Planungsverband Vorpommern hat reihenweise Windeignungsgebiete in den Vorkommensgebieten von Rotmilanen, Schreiadlern, verschiedenen Fledermausarten und anderen geschützten Arten ausgewiesen. Das Ministerium hat dem Nordkurier gegenüber in Bezug auf Battinsthal geschrieben, dass der Windpark später ja zeitweise angehalten werden könne. Soll das dann bald überall so sein? Mir hat die Obere Naturschutzbehörde mitgeteilt, dass das Ministerium noch keine Entscheidung getroffen habe. Ich bitte Sie also, die Genehmigung zurückzuziehen, bis eine Entscheidung gefallen ist. Oder soll nunmehr die Schaffung vollendeter Tatsachen an die Stelle von Entscheidungen treten?
Es ist bekannt, dass Sie gegen die Genehmigung des Windfelds Battinsthal remonstriert haben und dass Sie Ihr Amt pflichtbewusst und verantwortungsvoll ausfüllen. Ihr Ansehen in der Bevölkerung ist sehr hoch. Die gegenwärtige Entwicklung muss zu einer Ausrottung einer Reihe bedrohter Arten und zu einer schweren Schädigung von Boden, Wasser, Klima und anderen natürlichen Lebensgrundlagen führen. Ich bin davon überzeugt, dass Ihnen die durch das Grundgsetz geschützten Schutzgüter und die Achtung des Grundgesetzes nicht weniger am Herzen liegen als mir selbst. Ich bitte Sie, meine Befürchtungen ernst zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. René Sternke
*
Nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihren Bundestagsabgordneten auf und fordern Sie sie auf, den von Peter Altmaier vorbereiteten Gesetzesnovellen zur weiteren Beseitigung des Artenschutzes nicht zuzustimmen!
Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
Sollten Sie auf dieser Seite Werbung sehen, so bitte ich Sie ausdrücklich, diese Produkte auf keinen Fall zu kaufen, sondern das Geld einem gemeinnützigen Verein zu spenden.
Deutsche Schutz-Gemeinschaft für Mensch und Tier e.V. (DSGS e.V.)