Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
Antwort des Umweltministeriums zu meiner Anfrage zum Bau des Windfelds Battinsthal im Vorkommensgebiet einer strenggeschützten Art
Sehr geehrter Herr Sternke,
Sie hatte sich mit einer Frage an Herrn Umland gewandt.
Der bat mich, Ihnen auszurichten, dass vom Windfeld Battinsthal derzeit keine Gefahr für den Milan ausgeht, da dort keine WKA im Betrieb ist.
Mit freundlichen Grüßen
Claus Tantzen
Pressesprecher und Leiter Öffentlichkeitsarbeit
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Tel: +49385 588 6003
Fax: +49385 588 6026
Mail: c.tantzen@lm.mv-regierung.de
Meine Nachfrage
Sehr geehrter Herr Tantzen,
ich danke ihnen vielmals für die freundliche Auskunft. Herr Vieth vom StaLU hat mir die Auskunft erteilt, dass im Vorkommensgebiet einer strenggeschützten Art keine Baugenehmigung für Windkraftanlagen erteilt werden darf. Dabei bezog er sich nicht auf den Betrieb der Anlagen, sondern auf deren Bau. Es ist durchaus zutreffend, dass durch den Bau selbst keine Gefahr für den Milan ausgeht. Dieser Bau ist jedoch überhaupt nur hinsichtlich einer Nutzung der Windenergie zulässig, denn nur dann gilt die in BauGB § 35 Absatz 1 Nummer 5 formulierte Ausnahme vom strikten Verbot, im Außenbereich zu bauen. Man darf nicht einfach zu seinem Vergnügen, zur Begünstigung von Lobby- oder anderen parteipolitischen Interessen oder aus sonstigen Gründen ein riesiges Gebäude im Außenbereich errichten. Selbst der bereits getätigte und noch laufende Natureingriff ist rechtswidrig, wenn die Anlagen nicht zur Windenergiegewinnung genutzt werden können. Des Weiteren präzisiert der zitierte Paragraf, dass öffentliche Belange dem Bau nicht entgegenstehen dürfen. Und mit dem Vorkommen einer strenggeschützten Art steht der Nutzung der Windenergie auf dem besagten Gebiet ein wichtiger öffentlicher Belang entgegen, denn der Schutz der Wildtiere ist ein Staatsziel. Der Anwalt der Windkraftfirma juwi hat der Gemeinde gegenüber erklärt, es wäre eindeutig – und das sei auch die Auffassung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt – , dass allenfalls nachträgliche Abschaltzeiten zum Umgang mit dem neuen Brutvorkommen in Betracht kämen. Ein Widerruf der Genehmigung als solcher käme nicht in Betracht. Das wäre nach hiesiger Auffassung auch nicht anders gewesen, wenn dieser Rotmilan-Horst im Abstand von weniger als 1000m zu den WEA-Standorten bereits vor Genehmigungserteilung bestanden hätte. Auch dann hätte die Genehmigung als solche nicht in Frage gestanden. Rotmilane jagen weder nachts noch sind sie nach Abschluss eines Brutgeschehens an den Horststandort gebunden. Es handelte sich um – auch in MV – um eine ziehende Art. Ab Ende des Brutgeschehens bis zum potenziell nächsten Brutgeschehen im jeweils nächsten Jahr wären deshalb Abschaltzeiten ebenso wenig gerechtfertigt wie nachts. Eine vollständige Ablehnung von WEA käme deshalb auch bei Unterschreitung des Tabubereichs nicht in Betracht. Entsprechend erteile das LM M-V mittlerweile durch seine Genehmigungsbehörden auch Genehmigungen im Tabubereich unter Verwendung von Abschaltzeiten. Ich bitte Sie höflich, mir zu bestätigen, dass die von den Anwälten der Firma juwi vorgetragene und dem Ministerium zugeschriebene Auffassung tatsächlich die Auffassung des Ministeriums ist und ob das Ministerium, das bekanntlich in Battinsthal in das Genehmigungsverfahren eingegriffen hat, tatsächlich, entgegen der Aussage von Herrn Vieth vom StALU Neubrandenburg, Genehmigungen im Tabubereich erteilt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. René Sternke
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Nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihren Bundestagsabgordneten auf und fordern Sie sie auf, den von Peter Altmaier vorbereiteten Gesetzesnovellen zur weiteren Beseitigung des Artenschutzes nicht zuzustimmen!
Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

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Sollten Sie auf dieser Seite Werbung sehen, so bitte ich Sie ausdrücklich, diese Produkte auf keinen Fall zu kaufen, sondern das Geld einem gemeinnützigen Verein zu spenden.
Deutsche Schutz-Gemeinschaft für Mensch und Tier e.V. (DSGS e.V.)