Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
Sonderrundbrief der NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI)vom 15.12.2020
EILMELDUNG
Großer Erfolg für den Natur- und Artenschutz und die Naturschutzinitiative e.V. (NI)
Der ursprünglich vorgesehene § 1 Absatz 5 EEG 2021 (Windenergie liegt im „öffentlichen Interesse“ und dient der „öffentlichen Sicherheit“.) wird gestrichen!
Das von der Naturschutzinitiative e.V. (NI) in Auftrag gegebene Gutachten durch Prof. Dr. Gellermann sowie die Anzeigenkampagne der NI „STOPPT DAS EEG“ haben zu diesem Erfolg maßgeblich beigetragen.
„Die windkraftbedingte Tötung europäischer Vögel darf derzeit aus unionsrechtlichen Gründen nicht auf der Grundlage des § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 BNatSchG zugelassen werden. Ausnahmen vom Tötungsverbot können zugunsten der Windkraftnutzung auch nicht auf § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BNatSchG („öffentliche Sicherheit“) gestützt werden, weil Windenergieanlagen die Voraussetzungen dieser unionsbasierten Vorschriften nicht erfüllen.“
Zu diesem Ergebnis kam das rechtswissenschaftliche Gutachten des Hochschullehrers und Rechtsanwaltes apl. Prof. Dr. Martin Gellermann im Auftrag des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI).
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Nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihren Bundestagsabgordneten auf und fordern Sie sie auf, den von Peter Altmaier vorbereiteten Gesetzesnovellen zur weiteren Beseitigung des Artenschutzes nicht zuzustimmen!
Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
Sollten Sie auf dieser Seite Werbung sehen, so bitte ich Sie ausdrücklich, diese Produkte auf keinen Fall zu kaufen, sondern das Geld einem gemeinnützigen Verein zu spenden.
Deutsche Schutz-Gemeinschaft für Mensch und Tier e.V. (DSGS e.V.)