Sehr geehrter Herr Professor Dr. Messner!
In Reaktion auf den Inhalt Ihrer Ausführungen in dem anliegenden Video (https://youtu.be/tDgL_Vxh8qw) und in dem heutigen Interview mit dem Deutschlandfunk bitte ich Sie um Aufmerksamkeit für kritische Bemerkungen zur POLITIK der ENERGIEWENDE und zum Amtsverständnis des Leiters der dem Bundesumweltministerium unterstellten Behörde Umweltbundesamt.
Zunächst möchte ich folgendes vorausschicken: Die Gründung des Instituts für verfassungsgemäße Stromwirtschaft ist im ersten Schritt am 09. Januar dieses Jahres erfolgt, sie wird vor dem 30.07.2021 abgeschlossen sein. Das Institut will sich seiner eigentlichen Aufgabe erst nach der bevorstehenden Wahl zum Bundestag widmen. Seine Aufgabe als verfassungsrechtlich ausgerichtetes Forschungs- und Beratungsinstitut soll primär allen Abgeordneten des Parlaments zugutekommen. Die neugewählten Mitglieder des Bundestages werden vor der Aufgabe stehen, ein neues Normsetzungsverfahren für die Gestaltung der Energie- und Klimapolitik in Gang setzen zu müssen. Diese für das Institut grundlegende Überzeugung beruht auf der Erkenntnis, dass das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 16.06.1994 entschieden hat, dass Windenergieanlagen als Vorhaben im Außenbereich nach § 35 Absatz 2 BauGB beurteilt werden müssen und diese Urteilswirkung nie wirksam beseitigt worden ist: Gemäß § 35 Absatz 2 BauGB sind Vorhaben des Anlagenbaus der Windindustrie unzulässig! Der Versuch des Gesetzgebers, die Wirkung dieses Urteils auszuhebeln und mit der sog. BauGB-Novelle vom 30.07.1996 alle WEA-Vorhaben zum 01.01.1997 zu privilegieren, (Neufassung in § 35 Absatz 1 Nr. 5 BauGB) ist fehlgeschlagen, ein solches Manöver war dem Wendegesetzgeber nicht erlaubt.
Weil die Vorschrift in § 35 Absatz 1 Nr. 5 mit dem Schutzgebot in Artikel 20a GG unvereinbar ist, gilt nach wie vor: alle WEA sind bis heute gesetzwidrig genehmigt worden, die allgemein für unbedenklich gehaltene Genehmigungspraxis ist klar verfassungswidrig.
Als Gründungsgeschäftsführer des Instituts ersuche ich Sie, einen Termin anzuberaumen, in dem das Institut die Gründe für seine verfassungsrechtliche Überzeugung eingehend darlegen kann. In dieser Zuschrift begnüge ich mich zunächst mit einem Verweis auf den Inhalt des Manifests zur Beendigung der Verfassungswidrigkeit der Windenergiepolitik. (https://artikel-20a-gg.org/2020/11/16/manifest-zur-beendigung-der-verfassungswidrigkeit-der-windenergiepolitik/) Für das Amtsverständnis ist gleichfalls die verfassungsrechtlich gebotene Würdigung der Staatszielbestimmung in Artikel 20a GG bedeutsam. Sie erschließt sich aus der Antwort auf die Frage: „Wozu verpflichtet das Staatsziel Umweltschutz Leitung und Mitarbeiter des Bundesumweltamtes?“
Anders als Sie in den beigefügten Sätzen Ihr Aufgabenverständnis umfassend beschrieben haben, dürfte es am wichtigsten sein, den Gesetzgeber zu befähigen, das Umweltrecht so zu normieren, dass die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere möglichst nachhaltig geschützt werden. Die Rechtsordnung weist den Mitgliedern des Parlaments Entscheidungsaufgaben zu, für die diese Empfehlungen von Ratgebern benötigen, die den jeweiligen Stand von Wissenschaft und Forschung unvoreingenommen vermitteln können. Gerade in den klimarelevanten Wissenschaftsbereichen sorgt ein globales Netz von Wissenschaftlern in Forschungsinstitutionen für ständig neue Erkenntnisse. Es werden Studien veröffentlicht, die bisweilen das Gegenteil von dem zur wissenschaftlichen Erörterung bringen, worüber lange Zeit wissenschaftlicher Konsens geherrscht hat. Diese Ratgeberfunktion beinhaltet nach unserer Überzeugung die mit Abstand wichtigste Aufgabe der Mitarbeiter des Bundesumweltamtes.
Aus Sicht des Instituts, dem es nach der Bundestagswahl um die Bewältigung der neuer Normierungsaufgabe durch die neugewählten Abgeordneten geht, ist entscheidend, dass das Umweltbundesamt Entscheidungshilfe nach Direktiven aus Artikel 20a GG leisten kann und die Behörde in einem Verständnis geleitet wird, das die Verwirklichung des Staatsziels Umweltschutz durch rechtsstaatlich – demokratische Parlamentsentscheidungen anstrebt.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Große Hündfeld
Institut für verfassungsmäßige Stromwirtschaft GmbH

UBA-Präsident Prof. Dr. Dirk Messner (Quelle: https://youtu.be/tDgL_Vxh8qw, Screenshot)