Das Bundesverfassungsgericht soll sich zu seiner Neutralität äußern

Bezüglich der Rechtmäßigkeit des jüngst durch das Bundesverfassungsgericht gefällten Klimaschutzurteils wurde in der Öffentlichkeit bereits eine Reihe von Fragen aufgeworfen. Das Bundesumweltministerium wurde von germanwatch verklagt, einer Nonprofit-Organisation, deren Aktivitäten wesentlich durch das Bundesumweltministerium finanziert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat der Verklagten das Urteil geliefert, das sie gern haben wollte, um für eine ökonomisch und ökologisch schädliche Politik zum vermeintlichen Umweltschutz die Hände frei zu haben. Auf die bisher von der Bundesregierung zum Klimaschutz ergriffenen Maßnahmen ist das Bundesverfassungsgericht gar nicht erst eingegegangen, da sie verfassungswidrig sind (vgl. dazu Norbert Große Hündfeld: ZUR VERFASSUNGSWIDRIGKEIT DES ANLAGENBAUS DER WINDINDUSTRIE).

Indem es sich im Klimaschutzurteil zu kontrovers diskutierten naturwissenschaftlichen Fragestellungen äußerte, hat das Bundesverfassungsgericht seine fachlichen Kompetenzen überschritten. Auffassungen, die in den Berichten des IPCC als wahrscheinliche Hypothesen vorgetragen werden, hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil in Wahrheiten konvertiert und auf diese Weise wissenschaftliche Erkenntnisse per Gerichtsurteil festgesetzt.

Energieverbrauch und CO2-Ausstoß sind wesentliche Eigenschaften des Menschen. Mit der gerichtlichen Festsetzung einer Budgetierung des CO2-Ausstoßes greift das Bundesverfassungsgericht den Menschen direkt an die Gurgel. Wer den CO2-Ausstoß budgetieren kann, beherrscht seine Mitmenschen absolut.

Die wichtigsten Beiträge zum Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts finden sich auf der Seite Tichys Einblick:

Der angesehene Geologe und Klimaexperte Dr. Sebastian Lüning kommentiert das Klimaschutzurteil in einem Video und wirft darin die Frage auf: Wie neutral ist das Bundesverfassungsgericht?

Dipl.-Ing. Peter Kapteinat weist in seinem Schreiben vom 6. Juni 2021 das Bundesverfassungsgericht auf diesen Kommentar hin und fordert es auf, dazu Stellung zu beziehen.

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Ein Gedanke zu “Das Bundesverfassungsgericht soll sich zu seiner Neutralität äußern

  1. Lieber Herr Sternke,
    Das ist ein exzellenter Blogbeitrag.
    Morgen wird bei Ihnen und 50 Adressaten ein Rundbrief des Instituts eintreffen, der zu dem Blogbeitrag passt.
    Heute liefere ich Frau Frieling weitere 50 Adressen.
    Bitte stimmen Sie Reaktionen darauf mit mir ab.
    Die Postsendung erhalten Sie sogleich per Mail!
    Mit besten Grüßen und Wünschen
    Ihr
    Norbert Große Hündfeld
    Institut für verfassungsgemäße Stromwirtschaft GmbH i. Gr.
    Norbert Grooße Hüdfeld (Geschäftsführer)
    ngh@ivs-ms.de
    Tel. 0251 53039897, Mob. 0170 2722640

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