Habeck und Baerbock – Affen der BWE-Marionette Altmaier

In der Pressekonferenz von Bündnis’90/Die Grünen zur Vorstellung des Klimaschutz-Sofortprogramms auf Phoenix sprechen sich Annalena Baerbock und Robert Habeck für eine noch stärkere Forcierung des Windkraftausbaus aus und wollen Genehmigungshindernisse noch weiter reduzieren. Dabei wollen sie im Artenschutz den Populationsansatz anwenden. Habeck sagt, dass das bereits mit den Naturschutzverbänden abgesprochen sei, womit er mit Sicherheit nicht die Naturschutzinitiative e.V. und den VLAB meint, sondern die käuflichen Naturschutzverbände DNR, BUND, DUH, Germanwatch, Greenpeace, NABU und WWF.

Damit outen sich die Grünen als die Affen Peter Altmaiers, in dessen ‚Aufgabenliste zur Schaffung von Akzeptanz und Rechtssicherheit für die Windenergie an Land‘ (hier als .pdf: Staerkung-des-Ausbaus-der-Windenergie-an-Land) der Populationsansatz enthalten ist. Vgl. „Windlobby: Kampfansage an den Artenschutz – ´Abbau von Genehmigungshemmnissen´“. Dr. Altmaier wiederum verdankt diese Idee dem „BWE-Positionspapier: Aktionsplan für mehr Genehmigungen“. Vgl. „Peter Altmaiers Freunde“. Deutschlandfunk hat den Populationsansatz, sogleich nachdem Minister Altmaier ihn in seine „Aufgabenliste“ übernommen hat, in der Sendung „Greifvogel Rotmilan – Artenschutz als vorgeschobenes Argument gegen Windräder?“ am 7. Oktober 2019 der überwiegend unkritischen deutschen Öffentlichkeit vorgestellt. Bereits in dieser Sendung spricht sich neben dem Bundesamt für Naturschutz auch der NABU für den Populationsansatz aus. Vgl. „Deutschlandfunk: Ausnahmen vom Tötungsverbot, damit der Artenschutz kein Imageproblem bekommt“.

Was die Grünen als ihr neues Regierungsprogramm und ihr eigenes Ideengut vorstellen, ist im Grunde nur die von der Windindustrie diktierte Politik, die die Bundesregierung bereits seit zwei Jahren umsetzt. Sie wollen sie nur radikalisieren. CDU/CSU und Grüne treten im September mit demselben Wahlprogramm an. In ihrer Ausrottungsmentalität unterscheiden sich Altmaier, Merkel, Schulze, Habeck und Baerbock nicht.

Der im Europäischen Recht festgeschriebene Artenschutz ist nicht allein ein Populationsschutz, sondern auch ein Individuenschutz und gilt ebenso für bedrohte Arten wie für Arten, die nicht bedroht sind. Vgl. Jutta Reichardt zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 4. März 2021: „EuGH-Urteil: Vogelschutz mit Tötungsverbot für alle Vogelarten“. Einmal mehr zeigen die Grünen, dass sie viel von Europa schwatzen, aber keine Ahnung davon haben. Der sogenannte Populationsansatz widerspricht dem Europäischen Recht. Dass dieses Konzept als „Artenschutz“ bezeichnet wird, ist ein Hohn und zeigt, dass wir in der verkehrten Welt leben.

Grüner „Artenschützer“ Habeck (satirische Collage)

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Naturschutzinitiative e.V.

Deutsche Schutz-Gemeinschaft für Mensch und Tier e.V. (DSGS e.V.)

Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e.V.

Deutsche Wildtier Stiftung

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