Schreiben des NDR-Rundfunkrats vom 9. März
Betr.: Ihre weitere Nachricht vom 11.02.2022 zum Antwortschreiben des Rundfunkrates zu Ihrer Programmbeschwerde vom 14.05.2021 über die Sendung „Anne Will“ vom 09.05.2021 und Ihre weiteren Schreiben
Sehr geehrter Herr Sternke,
hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o. g. Schreibens.
Wir möchten abschließend verdeutlichen, dass die Gremien des Norddeutschen Rundfunks auf Basis der vorliegenden Fakten, sorgfältiger Prüfung des gesamten Sachverhaltes und nach ausführlicher Diskussion unter Abwägung der unterschiedlichen Positionen Ihre Programmbeschwerde mangels eines Verstoßes gegen den NDR Staatsvertrag zurückgewiesen haben. Mit Schreiben vom 11.02.2022 wurden Sie über die Entscheidung des Rundfunkrates entsprechend informiert.
Der Vorgang ist somit für uns abgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Schwiegershausen
Vorsitzende NDR Rundfunkrat
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NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Gremienbüro
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Tel. (040) 4156-3506
Fax (040) 4156-3452
E-Mail: gremienbuero-beschwerden@ndr.de
Meine Antwort: Der NDR hat gegen § 8, Abs. 1 des Staatsvertrags verstoßen!
Sehr geehrte Frau Schwiegershausen,
Luisa Neubauer äußerte in der Sendung Anne Will mit Billigung der Moderatorin, welche ankündigte, Belege nachzuliefern, was jedoch niemals geschah: „Sie legitimieren rassistische, antisemitische, identitäre und übrigens auch wissenschaftsleugnerische Inhalte, verkörpert durch Hans-Georg Maaßen.“
Diese rufschädigende Falschaussage verstößt gegen § 8 Abs. 1, Nr. 2 und 3 des NDR-Staatsvertrags:
„(1) Der NDR ist in seinen Angeboten zur Wahrheit verpflichtet. Er hat sicherzustellen, dass
2. das Angebot nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dient und
3. in seiner Berichterstattung die Auffassungen der wesentlich betroffenen Personen, Gruppen oder Stellen angemessen und fair berücksichtigt werden. Wertende und analysierende Einzelbeiträge haben dem Gebot journalistischer Fairness und in ihrer Gesamtheit 6 der Vielfalt der Meinungen zu entsprechen. Ziel aller Informationssendungen ist es, sachlich und umfassend zu unterrichten und damit zur selbständigen Urteilsbildung der Bürger und Bürgerinnen beizutragen.“
Der NDR hat gegen seine Verpflichtung zur Wahrheit durch die Verbreitung von Falschaussagen verstoßen. Er hat in dieser Sendung einseitig die Interessen und die Weltanschauung der Unternehmerinnen und Ideologinnen Luisa Neubauer und Anne Will propagiert und weiterhin eine wesentlich betroffene Person, den Kandidaten für die Bundestagswahl Dr. Hans-Georg Maaßen, weder angemessen noch fair behandelt, indem sie ihn durch rufschädigende Falschaussagen über ihn für viele Wähler unwählbar gemacht und ihn und sein Ansehen stark geschädigt hat. Das ist ein Verstoß gegen § 8, Abs. 1, Nr. 2.
Die angeführte rufschädigende Falschaussage verstößt weiterhin gegen § 8, Abs. 1, Nr. 3 des Rundfunkvertrags:
„Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen.“
Der NDR-Chefredakteur Andreas Cichowicz geht auf diesen Verstoß in seiner Stellungnahme vom 16. Juni 2021 ein, indem er schreibt: „im Nachhinein wäre es journalistisch richtig gewesen, wenn die Moderatorin auch selbst einen Beleg von Frau Neubauer eingefordert hätte“. Der Staatsvertrag legt jedoch fest, dass Informationen „im Nachhinein“, sondern „vor ihrer Verbreitung“ auf Wahrheit geprüft werden müssen. Wenn Frau Will gegen allen Anschein tatsächlich erst während der Sendung mit der von Frau Neubauer getätigten Falschaussage konfrontiert worden ist, hätte sie als langerfahrene Moderatorin, sofort nachdem die unwahrheitsgemäße Aussage getätigt worden ist, einen Beleg einfordern müssen. Die verbreiteten Falschinformationen sind nicht einmal im Nachinein vom NDR auf Wahrheit geprüft worden, sondern wurden weiterhin durch ein perfides Spiel mit sich im Dunkeln verlierenden Verweisen der Öffentlichkeit insinuiert.
Bis heute ist keine öffentliche Richtigstellung und Gegendarstellung erfolgt und die Verleumdung, die gegen § 8, Abs. 1 des NDR-Staatsvertrags verstößt, wurde bis zum heutigen Tage offen im Raum stehengelassen!
Sie können den Verstoß des NDR gegen § 8, Abs. 1 des NDR-Staatsvertrags nicht aus der Welt schaffen, indem Sie ihn leugnen.
Ist der NDR-Rundfunkrat nicht bereit, seine Aufgabe zu erfüllen? Fordern Sie eine juristische Klärung der Angelegenheit? Ist das die Art und Weise Ihres Umgangs mit uns Gebührenzahlern?
Ich bitte Sie höflich, mein Schreiben allen Mitgliedern, des Rundfunkrats zugänglich zu machen, denn es gelingt mir nicht, mich davon überzeugen, dass sie alle gewissenlos und korrupt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. René Sternke
Die Geschichte meiner Beschwerde
Das letzte Schreiben des Rundfunkrats und meine Antwort: NDR-Redaktion gesteht Fehler ein – aber nicht öffentlich!
windwahn.com: NDR-Rundfunkrat: Lob rechtfertigt Lüge, Verleumdung und Rufmord

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