Sehr geehrter Herr Bundespräsident!
Heute, am 18. April 2022 gebe ich zur Kenntnis, dass der BUNDESVERBAND WINDENERGIE für Mittwoch den 27. April 2022 zu einem seiner Seminare einlädt. Geplant ist ein Webseminar unter der Überschrift „Osterpaket. Neuer Rechtsrahmen für die Windenergie im EEG 2023“.
I.
Das Bundeskabinett hat am 6. April 2022 das Osterpaket beschlossen. Der Lobbyverband der Windindustrie formuliert wörtlich: „es enthält die größten energiepolitischen Gesetze seit Jahrzehnten“ und hebt hervor, erstmals sei der Grundsatz verankert worden, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient.
Für das Amt des Bundespräsidenten bedeutet diese Tatsache:
Erneut steht zu erwarten, dass der Deutsche Bundestag Ihnen, Herr Steinmeier, ein Gesetz zum EEG zur Ausfertigung zuleiten wird.
Wieder geraten Sie in die Situation, über die Inkraftsetzung von Vorschriften entscheiden zu müssen, die auf den massiven Ausbau der Windenergie in Natur und Landschaft zielen.
Die WEA sollen im Anwendungsbereich von § 35 BauGB entstehen, und zwar auf Grundstücken im Außenbereich, der nach geltendem Recht größtmöglicher Schonung bedarf.
II.
IvS, das Institut für verfassungsgemäße Stromwirtschaft GmbH in Gründung, nimmt das parlamentarische Normierungsverfahren zum Anlass. Ihnen zu empfehlen, zwei amtliche Erklärungen verlautbaren zu lassen.
- wird geraten, der Bevölkerung zu erklären, dass Sie das EEG 2023 nicht ausfertigen werden und warum dies nicht geschehen darf.
- sollten Sie erkennen, dass Sie vom Amt des Bundespräsidenten zurücktreten müssen.
Die Erklärung, nicht ausfertigen zu können, muss vor dem 27. April 2022 verlautbart werden. Der Lobbyverband muss seine irregeführten Aspiranten informieren, damit diese sich noch auf die Unzulässigkeit gemäß § 35 Abs. 2 BauGB einstellen können.
III.
Ich beschränke mich heute auf eine Begründung für diese eine Empfehlung und rufe in Erinnerung:
Sie und Ihre Mitarbeiter kennen die Gründe, aus denen Sie im vergangenen Jahr nicht minder dringend aufgefordert worden sind, das EEG 2021 nicht auszufertigen.
Der Blogger Dr. René Sternke hat in diesem Sinne Ihrer Behörde geschrieben und häufig auf seinem Blog veröffentlicht, dass WEA nicht genehmigt werden dürfen.
Die Gründe sind Ihren Mitarbeitern und Ihnen so lange schon bekannt, dass eine erneute Missachtung dieser Gründe unbedingt verhindert werden muss.
Ich betone deshalb an dieser Stelle in aller Deutlichkeit:
Der Bundespräsident darf kein Gesetz ausfertigen, das vorschreibt, unzulässige Windkraftanlagen im Außenbereich zu bauen!
Er darf das das dort geltende Gebot „größtmöglicher Schonung“ nicht aus den Angeln heben!
Er muss den Mut finden, der Bevölkerung endlich zu offenbaren, ,,dass das Bundesverwaltungsgericht – erstmals schon 1977 – entschieden hat, dass WEA im Außenbereich nur genehmigt werden dürfen, wenn sie ortsgebunden sind“.
Der Bundespräsident darf nicht verschweigen, dass man Windräder, die man zur öffentlichen Versorgung überall dort, wo ein Wind weht, bauen kann, nach § 35 Absatz 2 BauGB als unzulässig ansehen muss und dass es gegen das Staatsziel in Artikel 20a GG verstößt, wenn solche Anlagen dennoch durch eine Novelle zu § 35 Absatz 1 BauGB kurzerhand privilegiert werden.
Jetzt müssen Sie sich dem Vorwurf stellen, dass Sie nie Ihre Stimme erhoben haben, als den Wählern vor der Bundestagswahl im vorigen Jahr von Kandidaten fast aller Parteien vorgemacht wurde, dass es zum massiven Bau von Windkraftanlagen kommen wird.
Sie kannten die genehmigungsrechtliche Unzulässigkeit aus der Vielzahl unserer Bekundungen und haben dennoch nur geschwiegen, als es Ihre Pflicht war, über die Unzulässigkeit aufzuklären.
Heute erwarten viele Abgeordneten des Bundestages von Ihnen, dass Sie auch mit Schweigen darüber hinwegsehen werden, dass der Bauboom im Außenbereich erfolgen soll, um der „öffentlichen Sicherheit“ zu dienen. Sie sollen akzeptieren, dass künftig der Bau von Windrädern im überragenden öffentlichen Interesse liegt.
Ich frage Sie, auch mit Blick auf die Ermittlungen, die der eingeschaltete Generalbundesanwalt anstellen muss, ist die Ausfertigung solcher Vorschriften wirklich mit Ihrer Amtspflicht vereinbar?
IV.
Ich rege an, einen Weg zu beschließen, der eine Ausfertigungsentscheidung entbehrlich machen kann:
Nehmen Sie mit dem Präsidium des Bundestages Verbindung auf und signalisieren Sie dort, weshalb mit einer Ausfertigung durch Sie nicht gerechnet werden kann.
Möglicherweise können Sie eine krisenhafte Zuspitzung der gescheiterten ENERGIEWENDE-Politik auf diese Weise noch verzögern. Bedenken Sie:
Der Zeitpunkt für den Ausbruch einer Staatskrise großen Ausmaßes ist gewiss. Früher oder später wird er wahrgenommen werden. Bei einer systematischen Staatsideologie kann allerdings niemand vorhersagen, wann das System endgültig in den Augen der Bevölkerung kollabieren wird.
Aus vielen Anzeichen nehmen wir aber wahr, dass gerade in der kriegsbedingten „Zeitenwende“ Änderungsprozesse verlaufen, die das endgültige Scheitern ideologisch visionärer Bewegungen immer deutlicher hervortreten lässt.
In Mecklenburg-Vorpommern z.B. wird immer deutlicher, dass es dort nicht nur eine Fehleinschätzung aus naiver Betrachtung russischer Politikverheißungen durch Frau Schwesig gegeben hat.
Sie, Herr Steinmeier, haben ähnliche Worte gebraucht, um einzugestehen, wie falsch es war, trotz aller Warnungen den imperialen Charakter des System Putins dermaßen fehl einzuschätzen.
Der Schritt zur Erkenntnis der Lage, wie sie in Deutschland wirklich ist, wird immer kleiner:
Es sind die fundamentalen Wahnvorstellungen von Angehörigen einer in Deutschland grassierenden Staatsideologie, die Politiker aller Parteien wieder so fatal verblendet haben.
Erst wenn das unzulässige Konstrukt der ENERGIEWENDE als gescheitertes ideologisches System erkannt ist, wird verstanden, dass die Masse der Deutschen wieder einmal gegen jede Vernunft politisch unbelehrbareren Führern folgt!
V.
Wann sollte Ihr Rücktritt vom Amt erfolgen? Das muss wohlüberlegt entschieden werden:
Es wird ein Schritt sein, der vermutlich die Staatskrise in Deutschland zu einem ihrer Höhepunkte bringen wird.
Als Bundespräsident haben Sie die Möglichkeit, in einer derartigen Lage eine Präsidentenkonferenz einzuberufen, um sich mit denen beraten zu können, die den Vorstand der wichtigsten Staatsorgane bilden.
Alle Vorstände sind gebunden an die Vorschrift in Artikel 20a GG. Jeder muss sich vergegenwärtigen, dass die ENERGIEWENDE eine Fehlentwicklung ist, die für das Staatsziel schweren Schaden verursacht hat, der nicht verschlimmern darf.
Sie müssen das den Konferenzteilnehmern verdeutlichen und erklären:
Der Schaden hat sich aufgetürmt, weil von der Doppelnatur der Windkraft nur die für die Erderwärmung möglicherweise günstige Wirkung fasziniert hat. Die offenkundig nachteilige Wirkung ist völlig ausgeblendet worden. Dass ein Umweltnutzungskonflikt vorlag, hat niemand erkannt.
Diese Erkenntnis müssen Sie als Bundespräsident als Plattform für die Konferenz offenbaren!
Der amtierende Präsident des Bundesverwaltungsgerichts hat das als Anhang beigefügte Dokument von IvS bereits erhalten. Dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts kann die Würdigung des sogenannten Klimabeschlusses vom 24. März 2021 von IvS übergeben werden, vielleicht zusammen mit der Kritik, die Prof. Dr. Murswiek ohne Resonanz veröffentlicht hat.
VI.
Aus dem Verlauf der Konferenz wird sich ergeben, was in der Stunde des Rücktritts richtig ist.
Vorrangig scheint es heute wichtig, dass am 15. Mai in NRW der Landtag gewählt wird,
Es hat sich schon als sehr problematisch und verhängnisvoll erwiesen, dass im vergangenen Jahr am 26. November der Bundestag von einer verblendeten, ideologisch unaufgeklärten Wählerschaft gewählt worden ist.
Mit Ausnahme ausgerechnet der AfD haben die Kandidaten aller Parteien vorgetäuscht, dass sie im Falle ihrer Wahl massiv die Zahl von Windrädern an Land erhöhen werden.
Dass im Außenbereich keine Anlagen genehmigt werden dürfen, darüber hat die Wähler niemand aufgeklärt. IvS hat viel für die Aufklärung unternommen.
Mit all unseren Hinweisen konnten wir die Wähler nicht erreichen. Kein staatlicher Sender hat uns im Wahlkampf Zugang zu den Wählern gewährt, alle Bemühungen, über das Bundespresseamt informieren zu können, waren vergeblich.
Die deutschen Wähler haben in der irrigen Vorstellung gewählt, dass die Energieversorgung durch massiven Ausbau von Windenergie gesichert werden wird. Das Wahlergebnis wäre zweifellos anders ausgefallen, wenn den Wählern, die Unzulässigkeit des Anlagenbaus bekannt gewesen wäre.
Was eine solche staatliche Informationspolitik für die Gültigkeit der Bundestagswahl bedeutet, wird irgendwann der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags feststellen.
Ihm ist fristgerecht der Einspruch zugegangen, den IvS begründet hat u.a. mit dem Inhalt einer Schrift, in der der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dargelegt hat, wie der Staat in Wahlkampfzeiten die Wähler ordnungsgemäß informieren muss.
VII.
IvS hat – im Zusammenhang mit der als „Story von Battinsthal“ veranstalteten Aktion – am 26. Juli 2021 Ergebnisse seiner „Forschungen zur Energie- und Klimaschutzpolitik“ bekanntgemacht.
Der Forschungsbericht wird dieser Eingabe beigefügt. Es ist ein Text, der zwar das Scheitern der zu Grunde liegenden Aktion dokumentiert, aber zur heutigen Situation – vor der Wahl am 15. Mai – eine aufschlussreiche Passage enthält.
Es heißt in dem Appell (auf Seite 3) u.a.:
„IvS GmbH Münster hebt als privates Forschungs- und Beratungsinstitut hervor und fordert alle Politiker jetzt – 8 Wochen vor der Bundestagswahl – öffentlich auf:
Sorgt dafür, …. dass das Ergebnis der Klärung den Wählern vor Beginn des Septembermonats bekannt gegeben werden wird.“
Ich appelliere heute an Sie, Herr Bundespräsident:
Treten Sie so rechtzeitig vor dem 15. Mai zurück, dass wir Wähler in NRW diesmal aufgeklärt entscheiden können.
Nutzen Sie die Chance, mit Ihrer Entscheidung die wichtigste Debatte in Gang bringen zu können, die seit 1945 in Deutschland geführt werden muss.
Am 8. Mai 1945 ist das ideologische System der nationalsozialistischen Ideologie kollabiert, wozu es des Selbstmords des Tyrannen bedurft hat (über den von Goebels artikulierten Ruf „Wollt ihr den Totalen Krieg?“ konnte nicht debattiert werden).
Sorgen Sie, Herr Bundespräsident, dafür, dass im Berliner Bundestag über die Beendigung der ENERGIEWENDE debattiert wird!
Ich wünsche mir, dass bei der Wahl in NRW berücksichtigt werden kann, was im Bundestag zur ENERGIEWENDE beschlossen werden wird.
Wenn es im Bundestag gut verläuft, werden sich die Mitglieder des Wahlprüfungsausschuss bei der Einspruchsentscheidung beeilen.
Ideal wäre, wenn nach ausreichend langer Zeit für Debatten in der deutschen Öffentlichkeit an einem Tag von aufgeklärten Wählern Abgeordnete für Parlamente des Bundes und der Länder gewählt werden können.
IvS wird sich für diese Zielsetzung bereithalten!
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Große Hündfeld

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