Am 20. April habe ich gegenüber dem Bundespräsidenten verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Ausfertigung des am 6. April 2022 von der Bundesregierung unter dem Namen „Osterpaket“ beschlossenen Gesetzes geäußert. Vgl. „Der Bundespräsident darf das verfassungswidrige ‚Osterpaket‘ nicht ausfertigen“.
Heute habe ich die auf den 29. April 2022 datierte Bestätigung für den Eingang meines Schreibens durch das Bundespräsidialamt erhalte (siehe unten). Der Bundespräsident wird meine verfassungsrechtlichen Bedenken bei der verfassungsrechtlichen Prüfung des Gesetzes berücksichtigen.


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