Ich habe in meinem meinem Beitrag „Rupert Scholz: Kritik des Klimaschutzurteils ohne Lippenbekenntnis zum Klimaschwindel“ geschrieben: „Es steht dem Bundesverfassungsgericht nicht zu, naturwissenschaftliche Erkenntnisse per Gerichtsurteil festzulegen!“
Dazu hat mir eine international anerkannte Koryphäe auf dem Gebiet der Theoretischen Meteorologie folgenden Kommentar zugesandt:
„Mit seinem Urteil zum Klimaschutzgesetz hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes festgelegt, welche physikalischen und mathematischen Gesetzmäßigkeiten verfassungskonform sind und welche nicht. 😁 Es ist eine Glanzleistung der Rechtsprechung der besonderen Art.
Aber deutsche Juristen waren schon immer Juristen der besonderen Art. Und das Beispiel Globke [vgl. Abb.] belegt, dass man selbst als Kommentator des Reichsbürgergesetz von 1935, auch nach dem Zusammenbruch des Tausendjährigen Reiches der Dauer von 12 Jahren unaufhaltsam Karriere machen konnte. Unter Bundeskanzler Adenauer stieg Globke bis zum Staatssekretär im Bundeskanzleramt auf. Stuckart wurde im Wilhelmstraßen-Prozess zu knapp 4 Jahren Gefängnis verurteilt. Da die Untersuchungshaft anerkannt wurde, konnte er den Prozess als freier Mann verlassen.“
Dass ich den Namen des zitierten Wissenschaftlers nicht nennen darf, liegt daran, dass er sich grundsätzlich auf Blogs nicht äußert. Seiner Auffassung nach hat die Verlagerung der Klimawandel-Diskussion aus dem wissenschaftlichen Bereich in die Sphäre des Dilettantismus wesentlich dazu beitragen, dass sich die Treibhausblödelei durchsetzen konnte. So werden etwa die Forschungen von Prof. Dr. Gerhard Gerlich, Dr. Ralf D. Tscheuschner, Prof. Dr. Gerhard Kramm und Dr. Ralph Dlugi, die die Doktrin vom Treibhauseffekt ad absurdum führen, auf dem Blog des Vereins EIKE teils plagiiert, teils in verzerrter Weise wiedergegeben und auf dieser Grundlage dann auch noch „widerlegt“. Meine Beschwerde bei Dr. Holger Thuß und Michael Limburg, EIKE-Vorstand, sowie Prof. Dr. Horst-Joachim Lüdecke, EIKE-Fachbeirat, lief ins Leere.
In der Tat verhält es sich so, dass die Theorie der anthropogenen Erderwärmung aufgrund wachsender CO2-Emissionen in naturwissenschaftlichen Texten stets als Hypothese behandelt wird. Es gibt keinen wissenschaftlichen Nachweis für diese Hypothese. Gäbe es ihn, müsste er im IPCC-Bericht genannt werden. Dagegen wird in journalistischen, geisteswissenschaftlichen, politischen und juristischen Texten die Doktrin vom anthropogenen Klimawandel als Wahrheit und unbestreitbare Tatsache angesehen, wobei als Grund angeführt wird, dass es sich um die Auffassung der Mehrheit der Wissenschaftler handle, wobei irrtümlicherweise davon ausgegangen wird, dass wissenschaftliche Erkenntnisse durch Mehrheitsbildungen gewonnen werden. So gibt es im Schulunterricht und in Sendungen öffentlich-rechtlicher Sender sogar experimentelle Nachweise der Erderwärmung durch CO2. Dabei handelt es sich um Betrug. Gäbe es tatsächlich einen experimentellen Nachweis, müsste er im IPCC-Bericht erscheinen. Darin ist aber bei allen Bemühungen, die Annahme eines menschengemachten Klimawandels zu plausibilisieren, nur von Wahrscheinlichkeit, nicht aber von Wahrheit die Rede. ‚Wahrscheinlichkeit‘ ist eine zentrale poetologische Kategorie.
Immer mehr entwickelt sich die Doktrin von der Schädlichkeit von CO2 zu einer wissenschaftlichen Weltanschauung. Der Deutsche Ethikrat erklärte auf einer Tagung im Oktober 2019, dass das Thema in der Wissenschaft kontrovers diskutiert werden dürfe, der Öffentlichkeit müsse jedoch „vertrauensvoll“ eine eindeutige (und somit falsche) Sicht auf die Dinge vermittelt werden, damit die Regierung Maßnahmen implementieren könne. Forschungsprojekte, die die Klimakatastrophe nicht schon im Antrag, werden wie Prof. Dr. Werner Kirstein bereits 2011 in einem Vortrag an der Universität Leipzig sagte, nicht gefördert. „Klimaleugnung“ wird sozial geächtet, obwohl sie durch die Meinungsfreiheit geschützt ist. Immer wieder wird Luisa Neubauer in Sendungen öffentlich-rechtlicher Sender prominent platziert, um Meinungen, die die Erderwärmung durch CO2 bestreiten, als „wissenschaftsleugnerisch“ zu bezeichnen. Dabei wird ein Wissenschaftsverständnis vermittelt, welches Wissenschaft nicht mehr durch Methoden, sondern durch Dogmen definiert.
Indem das Dogma von der anthropogenen Erderwärmung die Grundlage von politischen Beschlüssen, von staatlichen Verträgen, von Gesetzen und von Gerichtsurteilen wie dem Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts wird, gelangt diese wissenschaftliche Weltanschauung, welche Menschen, Tiere, Kultureinrichtungen usw. als CO2-Schleudern und Umweltschädlinge konzipiert und CO2-Emission und Energieumwandlung als Grundeigenschaften menschlichen Lebens verteufelt, in den Rang einer Staatsideologie.
Als private Weltanschauung von Einzelnen oder Gruppen ist eine wissenschaftliche Weltanschauung durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Als Staatsideologie ist eine wissenschaftliche Weltanschauung ein Merkmal eines totalitären Staates. In „Der Kampf um die Weltanschauung“ von 1932 legt Alfred Rosenberg dar, dass die neue Weltanschauung auf „einer neuen Wissenschaft, einer neuen wissenschaftlichen Entdeckung […], die wir Rassenkunde nennen“, beruht. Das andere totalitäre System, das in einem Teil Deutschlands installiert wurde, beruhte ebenfalls auf einer wissenschaftlichen Weltanschauung.
Der Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld versucht vergeblich, den Ideologiekritiker Prof. Dr. Felix Knappertsbusch für die Kritik der neuen Staatsideologie zu gewinnen. Meines Erachtens ist die Ideologiekritik der herrschenden Ideologie innerhalb eines totalitären Staats durch einen Beamten dieses Staats nicht möglich. Prof. Knappertsbusch hat auf meine Frage, ob es möglich wäre, eine sich herausbildende Staatsideologie aus den wissenschaftlichen Institutionen heraus zu kritisieren, nicht geantwortet.
Die Kritik des Klimaschutzurteils durch den Verfassungsrechtler Rupert Scholz ist ein Lichtstrahl in einer finsteren Zeit.

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