Prof. Dr. Calliess, Autor des Sondergutachtens des Sachverständigenrats für Umweltfragen „WEGE ZUR 100% ERNEUERBAREN STROMVERSORGUNG“ (2011), stiehlt sich aus der Verantwortung

2011 veröffentlichte der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) das Gutachten „WEGE ZUR 100% ERNEUERBAREN STROMVERSORGUNG“, in dem es heißt: „100% Vollversorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien ist möglich, sicher und bezahlbar“. Dieses Gutachten, auf dem die Energiepolitik der Bundesrepublik von 2011 bis heute beruht, war eine eklatante Fehlleistung und ist die Ursache der schweren Energiekrise, in welche Deutschland eingetreten ist und die sich, wie die Bundesminister Habeck und Lindner ankündigen, in den folgenden Jahren noch verstärken wird.

Prof. Dr. Christian Calliess als der qualifizierteste Verfassungsrechtler im SRU hätte wissen müssen, dass eine Besetzung des gesamten Naturraums mit Windkraftanlagen verfassungswidrig ist. Schon 1977 hatte das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil festgestellt, dass der Außenbereich strenggeschützt ist, und es hatte das Gebot des äußersten Schutzes des Außenbereichs 1994 in einem Urteil bei Gelegenheit des Verbots des Baus einer Windkraftanlage auf Föhr bekräftigt.

Prof. Dr. Calliess hätte erkennen müssen, dass das von ihm erarbeitete Sondergutachten verfassungswidrige Ziele formuliert und eine ökologische und ökonomische Katastrophe in Deutschland zur Folge haben muss.

Sein Schriftwechsel mit dem Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld, den ich nachstehend auszugsweise publiziere, zeigt, wie er als Hauptverantwortlicher sich heute aus der Verantwortung zu ziehen sucht, in dem er darauf verweist, dass er 2020, neun Jahre nach seiner fatalen Fehlleistung, aus dem SRU ausgeschieden ist.

Norbert Große Hündfeld an Prof. Dr. Christian Calliess, 31. März 2022

Sehr geehrter Herr Professor Calliess, 

Sie haben beschlossen, mir weiter nicht zu antworten, und unterliegen offenbar der Ansicht, dass es in Ihrem Belieben steht, zu dem Vorwurf, den ich mit Respekt in Kenntnis Ihrer Qualifikation erhoben habe, Stellung zu nehmen.

Nehmen Sie deshalb zur Kenntnis, was ich als ultimo ratio in meiner Anzeige an den Generalbundesanwalt bezeichnet habe. Sie können dieser Behörde Ermittlungen ersparen, wenn Sie den Inhalt meiner Anzeige ernsthaft würdigen. Schreiben Sie mir, was dafür spricht, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts obsolet geworden ist dadurch, dass am 30.07.1996 Windkraftanlagen privilegiert worden sind, obwohl sie überall errichtet werden können, wo ein Wind weht. Ich halte es aber für nicht entschuldbar, dass Sie als beamteter Jurist den Mitgliedern des Sachverständigenrats verschweigen, welcher Lapsus Ihnen als einziges juristisch gebildetes Mitglied des SRU durch Ihr Versäumnis unterlaufen ist. Ich versichere Ihnen, ich werde alles, was Sie mir erwidern, sorgfältig prüfen und nicht zögern, meinerseits einen Irrtum zu bekennen, wenn Sie Ihr Verhalten rechtfertigen können, Zeit hatten Sie dafür reichlich!

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Große Hündfeld

Prof. Dr. Christian Calliess an Norbert Große Hündfeld, 1. April 2022

Sehr geehrter Herr Hündfeld,

vielen Dank für Ihre Nachfrage, urlaubsbedingt arbeite ich meine Mails aktuell mit Verzögerung ab. Sie hätten auch so selbstverständlich eine Antwort bekommen.

Nun zur Sache: Da ich seit Sommer 2020 nicht mehr Mitglied im SRU bin, kann ich dazu nicht Stellung nehmen. Ich empfehle Ihnen, sich mit Ihrem Anliegen an die Geschäftsstelle des SRU zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen,

Christian Calliess

Norbert Große Hündfeld an Prof. Dr. Christian Calliess, 2. April 2022

Sehr geehrter Herr Professor Calliess.

Natürlich weiß ich, dass Sie aus dem SRU ausgeschieden sind. Bei Frau Dr. Julia Hertin bin ich schon seit Langem um eine Stellungnahme zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bemüht. Sie zählt zu denen, die nur schweigen können. Ich bin seit langem sehr verärgert, dass die Geschäftsstelle so versagt, und höre auch nichts von der Präsidentin!

Ich bleibe – auch mit Blick auf die Information für den Generalbundesanwalt – dabei: Dass dem SRU der Lapsus unterlaufen ist, müssen Sie verantworten. Sie waren unter den Verfassern des Sondergutachtens im Januar 1994 der einzige Jurist und haben an der Stelle, an der Sie den Ausbau der Windstromerzeugung als nachhaltig und verfassungsrechtlich geboten empfohlen haben, versäumt, über die Unzulässigkeit nach § 35 Absatz 2 BauGB aufzuklären. Dass WEA nur dann zu den privilegierten Vorhaben gezählt werden dürfen, wenn sie „ortsgebunden“ sind, ist eine Erkenntnis der Rechtsprechung, die Sie verdrängt haben. Wie auch immer – Sie wissen seit Langem, dass die Rechtsprechung beachtet werden muss und dass das Genehmigungsrecht verfassungswidrig angewandt wird. Dass es auch aus strafrechtlichen Gründen Ihre Pflicht ist aufzuklären, sollte Ihnen auch ohne Belehrung durch die Staatsschutzbehörde einleuchten.

Noch einmal: Der Lapsus macht besonders deutlich: Die Umstellung auf Windstromversorgung hätte nie proklamiert werden dürfen, der falschberatene Gesetzgeber muss alle Förderbestimmungen aufheben und beschließen, ein neues Gesetzgebungsverfahren einzuleiten. Das muss aufgrund Artikel 20a GG geschehen! Der Verfassungsgeber ist auf Staatsdiener wie Sie angewiesen, und kann sich nicht mit der Entschuldigung, dass Sie beim SRU ausgeschieden sind, begnügen.

Ich biete Ihnen noch einmal an, mit IvS genau in dieser Zielrichtung zusammenzuarbeiten. Für eine verfassungsgemäße Normierung wird eine Bilanz benötigt. Herr Murswiek hat dies ausgiebig begründet. Er hat von niemandem Widerspruch erfahren. 

Dass die Energieversorgung sicher werden muss – vor allem unabhängig von Lieferungen aus Russland – muss bei der Bilanz berücksichtigt werden. Ob es aber gerechtfertigt sein kann, deswegen massiv schadenstiftende Windräder zu bauen, erfordert eine sehr verantwortliche Betrachtung auf der obligatorischen Abwägungsebene!

Das Umweltbundesamt ist nach meiner Beobachtung unter der derzeitigen Leitung für alles, was zur Bilanzierung notwendig ist, nicht geeignet. Ich appelliere an Sie, stellen Sie sich dem Beirat meines Instituts zur Verfügung! Aber lassen Sie mich nicht länger warten.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Große Hündfeld

Prof. Dr. Christian Calliess an Norbert Große Hündfeld, 4. April 2022

Sehr geehrter Herr Hündfeld,

in Antwort auf Ihre Mail und ergänzend zu meiner vorherigen Mail weise ich darauf hin, dass ich „nur“ von 2008 bis 2020 juristisches Mitglied im SRU war. So wie ich Ihre Mail verstehe, fällt der Sie interessierende Sachverhalt daher nicht in meine Amtszeit, so dass ich zu dem Thema nichts sagen kann.

Mit freundlichem Gruß, 

Christian Calliess

Norbert Große Hündfeld an den Generalbundesanwalt, 4. April 2022

Sehr geehrter Herr Generalbundesanwalt,

Der für den verhängnisvollen Lapsus hauptverantwortliche ehemalige Sachverständige des SRU Professor Dr. Christian Calliess hat erneut versucht, seine Verantwortung zu vernebeln. Nehmen Sie meinen Briefwechsel mit ihm bitte zur Kenntnis.

Für die strafrechtliche Ermittlung dürfte sein Unterlassen besonders bedeutsam sein.

Er kennt den Lapsus und die Verursachung durch ihn als einziges juristisch qualifiziertes Mitglied der Autoren der Bundestagsdrucksache. Es überblickt die Folgen seines Versagens und klärt dennoch die irregeführte Bevölkerung nicht auf. Das bedeutet, Professor Dr. Calliess hat eine Wählerschaft verblendet, die dem Irrtum verfallen ist, dass die Technologie der Windkrafterzeugung vor katastrophaler Erderwärmung schützen kann.

Ich informiere Sie, dass ich mit der Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg Verbindung aufgenommen habe, und bitte meine Zielsetzung zu unterstützen.

Es geht mir um eine wissenschaftliche Studie, die ich fördern will, damit nach Methoden moderner Ideologiekritik beurteilt werden kann, ob die Politik der ENERGIEWENDE – wie ich überzeugt bin – ein staatsideologisches Phänomen ist. Das Konstrukt einer von Anfang irrigen Wahnvorstellung mit einer typischen Blendwirkung für infizierte Menschen?

Über die Beziehung zur Universität der Bundeswehr in Hamburg werde ich informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Große Hündfeld

Quelle: https://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/oeffentliches-recht/lehrende/calliessc/index.html (Screenshot)

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