Frau Bundesministerin,
ich wende mich als Autor eines Blogs mit einer Anfrage an Sie, damit ich meine Leser korrekt informieren kann.
Auf der 217. Sitzung der Innenministerkonferenz wurde über den „Aktionsplan von Bund und Ländern gegen Desinformation und für eine wehrhafte Demokratie“ beraten. Ich bitte Sie höflich, mir diesen Aktionsplan zuzusenden.
Auf den Nachdenkseiten wurde unter der Überschrift „Wie die Bundesregierung an einer ‚Narrativ-Gleichschaltung‘ zum Ukraine-Krieg arbeitet“ ein – wie behauptet wird – geleaktes Dokument der Bundesregierung publiziert. Ich bitte Sie höflich, mir mitzuteilen, ob es sich tatsächlich um ein Dokument der Bundesregierung handelt.
Auf den Nachdenkseiten heißt es: „Der erste Punkt in diesem ‚Plan‘ ist die konzertierte ‚Verlinkung zu Faktencheckern auf den Webseiten der Bundesregierung. Private und hauptsächlich vom US-Milliardär und eBay-Gründer Pierre Omidyar finanzierte ‚Faktenchecker‘ wie Correctiv oder beitragsfinanzierte wie der ARD-Faktenfinder sollen massiv durch die ‚Webseiten der Bundesregierung‘ beworben werden. So viel zur postulierten ‚Staatsferne‘ und ‚Unabhängigkeit‘ der Faktenchecker.“
Tatsächlich heißt es auf der Seite des BMI: „Öffentlich-rechtliche Medien und andere unabhängige Organisationen überprüfen einzelne Falschmeldungen und stellen sie richtig. Unter anderem dokumentiert und analysiert das unabhängige Recherchezentrum ‚Correctiv‘ aktuelle und international kursierende Desinformation und Falschmeldungen zum Krieg in der Ukraine.“
In dem auf den Nachdenkseiten publizierten Dokument wird dargelegt, wie die Bundesregierung scheinbar unabhängig berichtende und selbständig recherchierende Medien wie ARD, Spiegel, Tagesspiegel und Stern, aber auch Social Media nutzen will und bereits nutzt, um auf die Meinungsbildung der Bürger Einfluss zu nehmen. Ist das tatsächlich die gängige Praxis der Bundesregierung und insbesondere des Innenministeriums?
Ich erlaube mir, Sie daran zu erinnern, dass die Bürger, die in ihrer Gesamtheit der Souverain sind, ihre Meinung frei bilden können müssen, um dann die Regierung durch die Wahl der Bundestagsabgeordneten zu wählen und so die Bundespolitik inhaltlich zu gestalten, und dass es nicht die Aufgabe der Regierung ist, die Meinung der Bürger zu bilden oder auch nur zu beeinflussen.
Art. 5 GG garantiert jedem Bürger das Recht, „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“, und Art. 11 der EU Charter of Fundamental Rights präzisiert in Bezug auf das Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit: „Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.“
Nicht zuletzt bitte ich Sie, mir ausführliche, zuverlässige und verifizierbare Informationen über den Ursprung des Coronavirus und die Verursacher der Beschädigung von Nordstream 2 zuzusenden, da dazu widersprüchliche und folglich auch unrichtige Informationen umlaufen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. René Sternke






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Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) e.V.
Deutsche Schutz-Gemeinschaft Schall für Mensch und Tier e.V. (DSGS e.V.)