Dient Strempels Interview mit Verfassungsschutzchef Haldenwang der Einschüchterung der Bürger?

Sehr geehrter Herr Haldenwang,

dank Ihrem Scharfsinn und Ihrer Aufmerksamkeit haben Sie schon zu Beginn des mit Ihnen im Morgenmagazin geführten Interviews bemerkt, dass der Journalist Michael Strempel dieses Gespräch dergestalt geführt hat, dass Sie in Ihrer Eigenschaft als Verfassungsschutzchef dahin geführt werden sollen, Herrn Strempel missfällige politische Meinungen negativ zu bewerten. Sie weisen ihn gleich eingangs darauf hin, dass es nicht Ihre Aufgabe als Verfassungsschutzchef ist, politische Meinungen zu bewerten. Michael Strempel, dessen Demokratieverständnis an dasjenige von Karl-Eduard von Schnitzler („Sudelede“) erinnert, führte das Gespräch jedoch unter dem Motto „Steter Tropfen höhlt den Stein“ fort und erreichte es, dass Sie bestimmte Meinungen, die er und Sie persönlich nicht teilen, in diesem Gespräch in Ihrer offiziellen Funktion verurteilt haben. So haben Sie beispielsweise die Meinung, dass Russland den Krieg gegen die Ukraine aus seinen Sicherheitsinteressen heraus führe und nicht allein die Schuld an Kriegsausbruch trage, die fälscherlichweise von Strempel und dann auch von Ihnen als „russisches Narrativ“ bezeichnet wurde, verurteilt. Der US-amerikanische Politikberater George Friedman erörterte jedoch 2015 in seinem bei The Chicago Councel on Global Affairs gehaltenen Vortrag „Europe: Destined for conflict?“, den man mühelos im Netz findet, dass Russland zu seiner Sicherheit eine entmilitarisierte und neutrale Ukraine benötige und dass die USA die Ukraine in Vorbereitung auf einen künftigen Krieg aufrüsteten, um Russland etwas wehzutun. Inzwischen haben auch Angela Merkel und Michel Hollande erklärt, dass das Minsker Abkommen nicht unterzeichnet worden sei, um den Frieden in Europa zu sichern, sondern um der Ukraine Zeit zur Kriegsvorbereitung zu geben. Es handelt sich bei dieser Sicht auf die Dinge nicht um ein genuin russisches Narrativ. Noch jetzt sind von Seiten des Westens keinerlei Bemühungen zu erkennen, dem Blutvergießen und der Umweltzerstörung ein Ende zu bereiten. Der Krieg wird offenbar als ein Gottesgericht angesehen, bei welchem notwendigerweise nicht etwa der Stärkere und Brutalere, sondern der moralisch Überlegene siegen wird. In der Zwischenzeit pfeift man auf die Toten. Ich sehe nicht, dass die Verurteilung der Politik der Bundesregierung, die diesen Krieg zu einem Konjunkturprogramm für die Rüstungsindustrie gemacht hat, im Widerspruch zum Grundgesetz und zu unserer freiheitlich-rechtlichen Ordnung stünde. Im Gegenteil: Unsere freiheitliche Ordnung gestattet uns, unsere verantwortungslos handelnde Regierung, die Deutschland, ohne offen die Verantwortung dafür zu übernehmen, langsam und möglichst unmerklich in eine militärische Auseinandersetzung hineingleiten lässt, offen zu kritisieren. Wie immer man darüber denkt, so muss die freie Meinungsäußerung darüber gewährleistet bleiben, solange unsere demokratische dabei Ordnung nicht in Frage gestellt wird. Ihr Gespräch mit Herrn Strempel hat einen sehr fatalen Eindruck auf mich gemacht, weil bei mir der Eindruck entstanden ist, dass diejenigen Bürger, die eine andere Meinung als Herr Strempel vertreten, eingeschüchtert werden sollen, indem sie glauben sollen, dass sie nunmehr Gefahr laufen, ins Blickfeld des Verfassungsschutzes zu geraten. Solche Journalisten wie Michael Strempel vergiften das soziale Klima, indem sie Andersdenkende anschwärzen und als Verfassungsfeinde hinzustellen bemüht sind. Solche Journalisten, die wir Bürger zu unserer Demütigung zu finanzieren gezwungen sind, schaffen eine bedrückende Atmosphäre, in der mehr und mehr vor allem ängstlichere und verunsicherbare Bürger das Gefühl bekommen, ihre Meinung nicht mehr offen und unbefangen äußern zu dürfen. Solche Journalisten, von denen wir nicht wissen, in wessen Auftrag und Interesse sie handeln, verstoßen gegen Art. 5 GG und sind die wahren Feinde unserer Demokratie. Nicht Wagenknecht oder die AfD, sondern Michael Strempel ist ein Fall für den Verfassungsschutz.

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Diskussion mit dem Ehrenpräsidenten des Club of Rome über den fehlenden wissenschaftlichen Nachweis für den Treibhauseffekt und die Schädlichkeit von Windkraft

Die Veröffentlichung der Diskussion mit dem ehemaligen Präsidenten des Club of Rome Ernst Ulrich von Weizsäcker soll verdeutlichen, dass wir noch nicht in einer Klimadiktatur leben, sondern dass eine Diskussion zwischen Personen unterschiedlicher Meinung noch möglich ist. Dass die längst notwendige öffentliche Diskussion, die die fatale Klima-, Umwelt- und Energiepolitik der Bundesregierung grundsätzlich in Frage stellt, nicht stattfindet, liegt allein an den unterwürfigen Journalisten, die sich als Handlanger der Regierung verstehen.

Für mich war vor allem aufschlussreich, dass Herr von Weizsäcker, der in vielfacher Weise für den Klimaschutz eintritt, keinen physikalischen Nachweis für den Treibhauseffekt vorlegen kann, obwohl er studierter Physiker ist, dass er die Schädlichkeit von Windkraft einräumt und dass er die Auffassung vertritt, dass angesichts der auf anderem Wege herbeigeführten rasanten Verteuerung der Energien „die Wichtigkeit des Themas CO2 im Schwinden“ sei.

Die hier veröffentlichte Fortsetzung der Diskussion knüpft an die in dem Beitrag „Diskussion über den Treibhauseffekt mit dem Ehrenpräsidenten des Club of Rome Ernst Ulrich von Weizsäcker begonnen“ veröffentlichte Email von Herrn von Weizsäcker an. Offensichtliche Verschreibungen wurden korrigiert.

Schreiben von Herrn von Weizsäcker vom 2. August 2022

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Erinnerung an Dr. Ralf D. Tscheuschner

Hannelore Thomas, Präsidentin der Gesellschaft für Fortschritt in Freiheit e.V., hat mich auf den Vortrag „CO2: Pseudowissenschaft – Ideologie – Politik“ aufmerksam gemacht, den Dr. Ralf D. Tscheuschner am 10. Dezember 2018 in der Gesellschaft für Fortschritt in Freiheit gehalten hat. Ralf D. Tscheuschner ist Koautor der grundlegenden Studie “Falsification Of The Atmospheric CO2 Greenhouse Effects Within The Frame Of Physic” von Prof. Dr. Gerhard Gerlich, die auch in einer deutschen Fassung unter dem Titel „Falsifizierung der atmosphärischen CO2 – Treibhauseffekte im Rahmen der Physik“ im Internet zu finden ist. Ich zitiere zwei Passagen aus dieser Studie, die nachweist, dass die Hypothese, dass wachsende CO2-Emissionen durch einen Treibhauseffekt eine globale Erwärmung bewirkten, gegen den zweiten Hauptsatz der Thermodynamik verstößt:

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Norbert Große Hündfeld: Rücktrittsforderung an den Bundespräsidenten

Sehr geehrter Herr Bundespräsident!

Heute, am 18. April 2022 gebe ich zur Kenntnis, dass der BUNDESVERBAND WINDENERGIE für Mittwoch den 27. April 2022 zu einem seiner Seminare einlädt. Geplant ist ein Webseminar unter der Überschrift „Osterpaket. Neuer Rechtsrahmen für die Windenergie im EEG 2023“.

I.

Das Bundeskabinett hat am 6. April 2022 das Osterpaket beschlossen. Der Lobbyverband der Windindustrie formuliert wörtlich: „es enthält die größten energiepolitischen Gesetze seit Jahrzehnten“ und hebt hervor, erstmals sei der Grundsatz verankert worden, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient.

Für das Amt des Bundespräsidenten bedeutet diese Tatsache: 

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Proteste auf dem Penkuner Majdan gegen die Impfdebatte im Bundestag

11. Lichterspaziergang am 21.03.2022

Rede des Arztes Heinz Timm auf dem Penkuner Majdan

Guten Tag, danke, dass Sie alle wieder hier erschienen sind, um gegen die Corona Maßnahmen, Ausgrenzung von Ungeimpften und Zwangsimpfung zu protestieren.

Ich möchte heute lediglich einige aktuelle Infos weitergeben:

1) Ab letztem Mittwoch, dem 16.3. gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Soweit ich mitbekommen habe, arbeiten wohl alle Ungeimpften weiter. Das ist auch richtig so. Wer da Probleme bekommt, z.B. in Form einer unbezahlten Freistellung oder gar Kündigung, der soll bitte dagegen angehen. Denn es ist ungesetzlich. Der Arbeitsgeber ist lediglich verpflichtet, Sie dem Gesundheitsamt zu melden – alles Weitere kann sich hinziehen. Das Gesundheitsamt muss jeden Einzelfall genau prüfen und dann eine Entscheidung treffen. Viele Gesundheitsämter haben bereits signalisiert, dass sie dazu nicht in der Lage sind bzw. es auch nicht verantworten können. So habe ich von einem Fall gehört, wo der Leiter des Gesundheitsamts Folgendes sagte: ihm sei ein Krankenhaus bekannt, in dem das gesamte Personal der Röntgenabteilung nicht geimpft ist. Wenn er diesen ein Begehungsverbot erteilen würde, müsste die gesamte Röntgenabteilung schließen. Damit wäre das Krankenhaus nicht mehr funktionsfähig. Das könne er nicht verantworten.

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Die FDP – pseudoliberales Feigenblatt eines verfassungswidrig handelnden Staats

Als ich einen Scan von Artikel 22 des Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie auf Twitter sah, glaubte ich, dass es sich um einen Fake von Verschwörungstheoretikern handle, denn gegen gleich fünf zentrale Artikel des Grundgesetzes – die wichtigsten Errungenschaften der bürgerlichen Gesellschaft! – wird in diesem Gesetz zugegebenermaßen verstoßen.

Artikel 22 lautet (vgl. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 83, ausgegeben zu Bonn am 11. Dezember 2021):

„Einschränkung von Grundrechten

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Bei Anne Will wird weiterfort ungehemmt diffamiert

Schreiben an den NDR-Rundfunkrat

Sehr geehrte Frau Schwiegershausen,

ich erinnere Sie daran, dass der Bürger Dr. Hans-Georg Maaßen zu Unrecht in der Sendung „Anne Will“ als Antisemit diffamiert worden ist und dass immer noch keine Gegendarstellung erfolgt ist. Der NDR und der NDR-Rundfunkrat spielen offenbar auf Zeit in der Hoffnung, dass die Verleumdung eines Bürgers in einem öffentlich-rechtlichen Sender in Vergessenheit gerät oder dass wir Bürger uns an eine solche Vorgehensweise gewöhnen.

Ich fordere erneut die Absetzung der Propagandasendung „Anne Will“, die unsere Gesellschaft spaltet. Die Impfpflicht, die von Anne Will und ihren Gästen in der Sendung „Neue Regierung, alte Krisen – kann da der versprochene Aufbruch gelingen?“ propagiert wurde, ist eindeutig verfassungswidrig. Ich verweise auf die Stellungnahmen anerkannter Verfassungsrechtler wie Prof. Dr. Dietrich Murswiek und Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier.

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Schreiben an die pseudoliberale Freie Demokratische Partei zu Grundgesetzverstößen

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe die Talkshow gesehen, in der Herr Dr. Wissing zur Frage der Verfassungsmäßigkeit einer Impfpflicht gesprochen und sich von Dr. Röttgen ob seiner widersprüchlichen Äußerungen bloßstellen lassen hat. Es liegt auf der Hand, dass ein Eingriff in den Körper eines freien Bürgers, der gegen dessen Willen geschieht und eine Verletzung oder sogar die Tötung der betroffenen Person nach sich ziehen kann – und diese Möglichkeit  ist wissenschaftlich sowie durch Beispiele nachgewiesen –, einen Verstoß gegen Artikel 2 des Grundgesetzes darstellt. Das sollte eine liberale Partei eigentlich von selbst erkennen. Viele Bürger haben die FDP gewählt, weil sie und vor allem Wolfgang Kubicki, für den ich große Achtung hege, in dieser Frage eine liberalere Position vertreten hat als andere Parteien. Diese Bürger sind nun nach der Wahl sehr enttäuscht.
Des Weiteren erlaube ich mir, Sie auf den Verstoß gegen Art. 20a GG hinzuweisen, der durch den Windkraftausbau und -betrieb im Außenbereich begangen wird. 1994 stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass der Windkraftausbau weithin im Außenbereich gegen das Prinzip des äußersten Schutzes des Außenbereichs verstoßen würde. Die Baugesetznovelle von 1996, die Windkraft im Außenbereich privilegiert, ist verfassungswidrig, den viele bedrohte Arten verlieren ihre Lebensräume und die natürlichen Lebensgrundlagen (Wasser, Boden usw.) werden stark geschädigt. Ebenso wird die Gesundheit vieler Anwohner durch den von den Anlagen emittierten Infraschall geschädigt. Die Lösung, die Anlagen mit Detektoren zu versehen, die Exemplare geschützter Arten erkennen, bietet keinen Schutz der bedrohten Individuen, da die Vögel zwar erkannt, aber die Anlagen, die sich mit Geschwindigkeiten von 300 km/h bewegen, nicht so schnell gestoppt werden können.
Vgl. https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/09/22/zur-verfassungswidrigkeit-des-anlagenbaus-der-windindustrie/
Vgl. https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2021/11/13/die-ampel-schaltet-auf-grun-fur-die-verstarkte-kriminelle-und-verfassungswidrige-ausrottung-bedrohter-arten/
Herr Lindner hat im Wahlkampf nicht davon gesprochen, dass er eine Rechtsreform vorbereiten würde, die zu einer noch größeren Einschränkung der Bürgerrechte, vor allem ihrer Klagerechte, führen würde. Viele Wähler hätten die FDP dann nicht gewählt. Ich hätte bei der Bundestagswahl gern eine Partei, die für Rechtsstaat und Freiheit eintritt, gewählt. Leider trägt die FDP ihren Namen zu Unrecht und die AfD kann eine liberale Partei, die in der deutschen Parteienlandschaft fehlt, nicht ersetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. René Sternke

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Norbert Meyer-Ramien fordert eine Stellungnahme von Frank Plasberg zu seiner verzerrten Berichterstattung

Vorbemerkung von René Sternke

Ich publiziere das Schreiben von Norbert Meyer-Ramien an Frank Plasberg um seiner Forderung nach einer Stellungnahme Nachdruck zu verleihen. Da ich meine Kindheit und Jugend unter dem SED-Regime verlebt habe, bin ich dem Westler Meyer-Ramien dafür dankbar, dass er für uns Ostler eine Lanze bricht. Die Bundesregierung beschäftigt einen Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie und Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, der die Aufgabe wahrnimmt, das Wahlverhalten der Wähler in den neuen Bundesländern zu beurteilen. Sollte das nicht einmal das Thema einer Sendung von Frank Plasberg sein? Wäre die Umwelt- und Energiepolitik der Bundesregierung, der Einsatz von Windkraftanlagen, die die Gesundheit der Anwohner durch den von ihnen emittierten Infraschall, wie die von H&S Kaula erstellten Betroffenenvideos belegen, nachweislich schädigen und ihre Häuser entwerten, sodass sie ihre Altersvorsorge verlieren, nicht ein Krieg gegen den ländlichen Raum und insbesondere gegen den ländlichen Raum in den neuen Bundesländern, so würde das Wahlverhalten in den neuen Bundesländern vielleicht zu größerer Zufriedenheit des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer ausfallen. Dass ein so wichtiger Aspekt wie die Verwandlung des ländlichen Raums in eine Windkraftkolonie in einer Sendung zum Thema ‚Kluft zwischen Stadt und Land‘ nicht im Mittelpunkt steht, zeigt, dass Frank Plasberg mit Vorsatz ein verzerrtes Bild der Realität zeichnet. Der ländliche Raum ist leider nicht abgehängt, sondern auf eine fatale Weise angeschlossen. Nur für Journalisten, die sich dafür bezahlen lassen, dass sie nichts sehen und nichts verstehen, ist er unverstanden.

Norbert Meyer-Ramien an Frank Plasberg zur Sendung „Abgehängt und unverstanden: Wie tief ist die Kluft zwischen Stadt und Land?“

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