Darf dieses „hohe öffentliche Interesse“ gegen die durch das Grundgesetz geschützten Schutzgüter abgwogen werden?

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Sehr geehrter Herr Záboji,

mit großem Interesse habe ich Ihren exzellenten Artikel „Dienen Windräder der öffentlichen Sicherheit?“ in der FAZ gelesen, umso mehr, als wir gegenwärtig mit Qualitätsjournalismus nicht gerade verwöhnt werden.

Artikel 20a des Grundgesetzes gebietet dem Staat, auch in der Gesetzgebung, die Tiere und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Sie referieren eine Aussage des Staatssekretärs im Bundeswirtschaftsministerium Andreas Feicht: „Staatliche Behörden müssten dieses ‚hohe öffentliche Interesse‘ [gemeint sind die privatwirtschaftlichen Interessen der Windindustrie und die Interessen der Investoren und Lobbyisten] in der Abwägung mit anderen Rechtsgütern berücksichtigen.“

Sind diese „anderen Rechtsgüter“ nicht die durch Artikel 20a GG geschützten Schutzgüter? Hier bitte ich Sie, doch nachzuhaken. Mein Eindruck ist, dass der Staat den Boden des Grundgesetzes mehr und mehr verlässt.

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