Nordkurier: Corona-Proteste reißen nicht ab

Der Norkurier hat über die nicht abreißenden Proteste gegen die verfassungswidrige Politik der Bundesregierung und der Landesregierung MV berichtet (vgl. Abb. 1), insbesondere auch über die Rede des Penkuner Arztes Heinz Timm, der die die Impfgegner verunglimpfende Hetze des Pasewalker Pastors Dr. Johannes Grashof energisch zurückgewiesen hat (Abb. 2). Vgl. dazu „Pasewalks Pastor Grashof schafft ein kohärentes Feindbild“.

Die Rede von Heinz Timm kann auf Odysee gehört werden: „Ev. Pastor hetzt gegen Querdenker – unglaublich!“

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Zum Pharmalobbyisten und Impfpflichtverfechter MdB Prof. Dr. Andrew Ullmann (FDP)

Schreiben an die Leitung der Universität Würzburg

‌Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Pauli,
sehr geehrter Herr Dr. Klug,
sehr geehrte Frau Professorin Dr. Fischer,
sehr geehrte Frau Professorin Dr. Kisker,
sehr geehrte Frau Professorin Dr. Schlömerkemper,
sehr geehrter Herr Prof. Bode,
sehr geehrter Herr Prof. Dörpinghaus,
ich erlaube mir, Sie auf folgendes ethische Problem von sehr großer Tragweite hinzuweisen, das Ihre Universität betrifft. Die Universität Würzburg forscht in enger Zusammenarbeit mit der Pharmaindustrie an der Entwicklung einer Schluckimpfung mit gentechnisch veränderten, lebenden Typhus-Impfbakterien, wobei Bakterien nach gentechnischer Veränderung zwei verschiedene Proteine von SARS-CoV-2 tragen. Gleichzeitig wirbt und kämpft Prof. Dr. Andrew Ullmann, Leiter der Infektiologie der Universitätsklinik Würzburg, im Bundestag für eine Impfpflicht für eine Impfung gegen SARS-CoV-2. Sollte sein Gesetzesvorschlag beschlossen werden, würden ein ständiger Absatzmarkt und ein Reservoir von Versuchspersonen für die Pharmaindustrie garantiert werden. Ich sehe darin einen großen Interessenkonflikt und ich frage mich, ob der Leiter einer Universitätsklinik gleichzeitig als Lobbyist der Pharmaindustrie im Bundestag tätig sein kann bzw. ob ein Lobbyist der Pharmaindustrie Leiter einer Universitätsklinik sein kann, die von der Öffentlichkeit finanziert wird.
Der Skandal der Lobbyarbeit dieses Universitätsprofessors besteht darin, dass die Maßnahme, die der Vertreter Ihrer Universität im Bundestag vorschlägt, verfassungswidrig ist. Als Arzt sollte Prof. Dr. Ullmann bekannt sein, dass kein Bürger gegen seinen Willen medizinisch behandelt werden darf und dass kein Bürger ohne Aufklärung und ohne seine ausdrückliche freie Einwilligung als Versuchsperson eingesetzt werden darf. Das Recht, über seinen eigenen Körper selbst bestimmen zu können, ist die größte Errungenschaft der bürgerlichen Gesellschaft. Art. 2 GG garantiert die körperliche Unversehrtheit. Art. 3 der Charter of fundamental rights der EU garantiert sie ebenfalls und präzisiert, dass Betroffene auf dem Gebiet der Medizin aufgeklärt werden und frei einwilligen müssen. Der Nürnberger Kodex bestimmt ebenfalls, dass medizinische Versuche an Menschen nur nach Aufklärung und mit freier Einwilligung der Versuchspersonen durchgeführt werden müssen. Die Entschließung des Europarats vom 27. Januar 2021 setzt fest, dass die Impfung nicht verpflichtend ist und niemand politisch, sozial oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er oder sie dies nicht möchte.
Dass es sich bei der Anwendung der mRNA-Impfstoffe um eine Testung neuer Medikamente handelt, ist bekannt. Die Testung von Medikamenten nimmt normalerweise viele Jahre in Anspruch. Prof. Dr. Fauci erläuterte in dem im Netz abrufbaren Podiumsgespräch am 29. Oktober 2019 im Milken Institute, dass die Prüfung der mRNA-Impfstoffe in drei Phasen ein Jahrzehnt in Anspruch nehmen würde. Der Journalist Michael Spector schlug in diesem Gespräch vor „to blow the system up“ und Rick Bright, Direktor des Department of Health and Human Services, sagte, dass der Ausbruch eines neuen Virus in China einen dringenden Ruf aus der Welt nach dem neuen Impfstoff auslösen könne und dass ein solcher Ruf es ermöglichen könne, bürokratische Vorgaben und Hindernisse beiseitezuschieben. Eine solche Vorgehensweise wurde ein Vierteljahr später weltweit tatsächlich gewählt, aber sie ist vollkommen unethisch.
Der Bundeskanzler sprach zutreffend von Versuchskaninchen, die SPD-Vorsitzende zutreffend von einem Feldversuch, der Bundespräsident beschrieb in der Debatte mit Bürgern den Prozess der ständigen Optimierung der Medikamente während ihrer bereits erfolgenden massenhaften Verabreichung präzise und unmissverständlich als Prozess der Medikamententestung.
Inzwischen hat Prof. Dr. Drosten in Reaktion auf die von Prof. Dr. Wiesendanger erhobenen Vorwürfe eingeräumt, dass die wissenschaftlichen Forschungen mit Coronaviren ethisch problematisch sind, und hat es nicht mehr ausgeschlossen, dass sie Ursache der Pandemie sind. Meines Erachtens wird es früher oder später zu einer Aufarbeitung der gegenwärtigen Ereignisse kommen, welche die wichtigsten zivilisatorischen Standards unserer bürgerlichen Gesellschaft außer Kraft setzen. In einer Klinik in Conakry haben kürzlich drei Ärzte eine Patientin vergewaltigt, die anschließend an den Folgen einer Abtreibung auf eigene Faust gestorben ist. Diese Mediziner mögen sich während der Gruppenvergewaltigung gegenseitig bestärkt haben. Ähnliches findet derzeit in Deutschland und in anderen Ländern in größerem Maßstabe statt. Politiker, Journalisten und Wissenschaftler machen sich schuldig und erledigen Schmutzarbeit. Ich weiß nicht, wie lange es dauern wird, bis diese Vorfälle aufgearbeitet werden. Aber sie werden wie in ähnlichen Fällen in der Vergangenheit, wie uns die Geschichte lehrt, früher oder später mit Sicherheit aufgearbeitet werden. Dann werden auch Prof. Dr. Ullmann und Ihre Universität in das Zentrum des Interesses geraten.
Ich bitte Sie also, zu überdenken, welche Schritte einzuleiten sind, damit Ihre Universität ihr verdientes hohes Ansehen auch in Zukunft bewahrt. Meines Erachtens kann Prof. Dr. Ullmann nicht gleichzeitig Leiter einer Universitätsklinik und skrupelloser und elementare Grundrechte verachtender Verfechter der Interessen der Pharmaindustrie im Bundestag sein.
An Prof. Ullmann habe ich geschrieben und keine Antwort erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. René Sternke

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Zur Verteidigung der Impfpflicht durch den Rothen Baron

Bereits am 16. März 2020 hatte der Rothe Baron, Dr. Dieter Hoffmann, in dem Beitrag „Der Virus des Totalitarismus“ mit dem Untertitel „Risiken und Nebenwirkungen des Kampfs gegen das Coronavirus“ als einer der ersten und ohne in den Verdacht einer Nähe zu rechten Kraften geraten zu können auf die totalitaristische Tendenz einer Reihe von Maßnahmen, die im Kampf gegen das Coronavirus eingesetzt werden, hingewiesen. Umso überraschender ist für mich sein Verständnis für die von einem FPD-Politiker angestrebte Impfpflicht. Hier mein Schreiben an Prof. Dr. Ullmann (FDP), der sich im Bundestag für eine Impfpflicht für Personen ab 50 Jahren einsetzt, findet sich unter folgendem Link:Freie Durchimpf-Partei“. Die Antwort von Prof. Dr. Ullmann, unter die der Rothe Baron ein Like gesetzt hat: Prof. Ullmann (FDP) antwortet auf meinen Protest gegen den von ihm geplanten Grundgesetzverstoß“. Und hier meine Replik: „Mein wiederholter Protest gegen die von Prof. Dr. Ullmann (FDP) geplanten Verfassungsverstöße“. In der Diskussion schreibt der Rothe Baron in einem Kommentar auf seinem Blog u.a.: „Lieber René, ich finde, dass Herr Ullmann seine Überlegungen in einem sachlichen Ton offen gelegt hat. Ich glaube, dass man zwischen einer Impfpflicht, die medizinisch vernünftig sein kann und den ‚Nebeneffekten‘ der Corona-Maßnahmen, vor allem die verschiedenen Formen von Tracking, Kontrollen und exklusiven Tendenzen sowie dem Ausschluss des Parlaments aus Entscheidungen, unterscheiden muss.“

Meine Antwort

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Mein wiederholter Protest gegen die von Prof. Dr. Ullmann (FDP) geplanten Verfassungsverstöße

Meine Antwort bezieht sich auf „Prof. Ullmann (FDP) antwortet auf meinen Protest gegen den von ihm geplanten Grundgesetzverstoß“

Mein vorhergehendes Schreiben: Freie Durchimpf-Partei“

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Ullmann,

im Gegensatz zu Ihnen, der mein Schreiben offenbar nicht gelesen hat und auf meine Argumente nicht eingeht, sodass ich sie zu wiederholen genötigt bin, habe ich Ihre Argumentation gelesen. Ich habe Ihren „risikoorientierten Ansatz“ zur Kenntnis genommen und verstanden. Darauf Bezug nehmend, möchte ich Ihnen sagen, genau diesem risikoorientierten Ansatz muss jeder mündige Bürger in Bezug auf sein eigenes Individuum, für sich selbst freientscheidend, folgen. Jeder muss selbst abwägen und entscheiden, ob er sich impfen lässt oder nicht. Sie können die Bürger darüber informieren, welches Risiko für sie geringer ist, wobei sie den jeweiligen Einzelfall kennen und berücksichtigen müssen. Sie dürfen jedoch nicht anstelle der Bürger entscheiden! Denn die Bürger selbst müssen die Folgen der Entscheidung tragen. Es steht Ihnen und den anderen Parlamentariern nicht zu, für andere Bürger zu entscheiden, ob sie sich impfen lassen oder nicht!

Sie dürfen die Bürger nicht entmündigen!

Auf Ihrer Homepage steht: „Freiheit heißt für mich: Jeder hat das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben.“ Meinen Sie das ernst?

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Prof. Ullmann (FDP) antwortet auf meinen Protest gegen den von ihm geplanten Grundgesetzverstoß

Zu meinem Schreiben, welches nachfolgend beantwortet wird, vgl. Freie Durchimpf-Partei“. In seiner Antwort geht der Bundesabgeordnete auf meine Argumente überhaupt nicht ein.

Meine Antwort auf das nachstehende Schreiben: „Mein wiederholter Protest gegen die von Prof. Dr. Ullmann (FDP) geplanten Verfassungsverstöße“

Sehr geehrter Herr Dr. Sternke,

vielen Dank für Ihre Nachricht! Ich möchte Ihnen gerne meine Gedankengänge zur Impfpflicht gegen Covid-19 erläutern.  

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Freie Durchimpf-Partei

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Ullmann,

sehr geehrte Damen und Herren von der FDP,

mit Entsetzen habe ich der Presse entnommen, dass Ihre Partei ein Gesetz zur Zwangsimpfung von Bürgern ab 50 vorbereitet. Lesen Sie bitte Artikel 22 des Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, um zu erfahren, gegen welche zentralen Artikel des Grundgesetzes ein solches Gesetz verstoßen würde. Ist es denn das Ziel der FDP, ein verfassungswidriges Gesetz nach dem anderen zu erlassen? Wodurch legitimieren sich eine Regierung und ein Parlament, die die im Grundgesetz verbürgten Werte mit Füßen treten? Was bedeutet das F im Namen Ihrer Partei? Ich erlaube mir, Sie auf die EU Charter of Fundamental Rights aufmerksam zu machen. Artikel 3 dieser Charter garantiert ebenso wie Artikel 2 des Grundgesetzes die körperliche Unversehrtheit aller Menschen, auch derjenigen über 50, und präzisiert, dass medizinische Behandlungen nur mit der freien Einwilligung des Behandelten vorgenommen werden dürfen. Ich mache Sie auf den Sicherheitsbericht des Paul Ehrlich Instituts vom 26. Oktober 2021 aufmerksam, der die möglichen schweren Gesundheitsgefährdungen durch die Corona-Impfung dokumentiert. Mit welchem Recht glauben Sie Menschen ab 50 entmündigen zu dürfen? In welchem Land leben Sie denn? Lösen Sie sich von Ihren widerwärtigen und verfassungswidrigen Allmachtsfantasien!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. René Sternke

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