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Der NDR-Rundfunkrat leugnet einen Verstoß des NDR gegen den NDR-Staatsvertrag
Schreiben des NDR-Rundfunkrats vom 9. März
Betr.: Ihre weitere Nachricht vom 11.02.2022 zum Antwortschreiben des Rundfunkrates zu Ihrer Programmbeschwerde vom 14.05.2021 über die Sendung „Anne Will“ vom 09.05.2021 und Ihre weiteren Schreiben
Sehr geehrter Herr Sternke,
hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o. g. Schreibens.
Wir möchten abschließend verdeutlichen, dass die Gremien des Norddeutschen Rundfunks auf Basis der vorliegenden Fakten, sorgfältiger Prüfung des gesamten Sachverhaltes und nach ausführlicher Diskussion unter Abwägung der unterschiedlichen Positionen Ihre Programmbeschwerde mangels eines Verstoßes gegen den NDR Staatsvertrag zurückgewiesen haben. Mit Schreiben vom 11.02.2022 wurden Sie über die Entscheidung des Rundfunkrates entsprechend informiert.
Der Vorgang ist somit für uns abgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Schwiegershausen
Vorsitzende NDR Rundfunkrat
_____________________________________
NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Gremienbüro
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Tel. (040) 4156-3506
Fax (040) 4156-3452
E-Mail: gremienbuero-beschwerden@ndr.de
Meine Antwort: Der NDR hat gegen § 8, Abs. 1 des Staatsvertrags verstoßen!
Der Tod des zehnjährigen Ulisses Trindade Almeida Amorim nach der Impfung
Aus dem Bericht der Mutter Shirlene Souza Trindade
„Helfen Sie mir den Fall meines Sohnes zu verbreiten, damit er nicht im Dunkeln bleibt. Ich bin schon in die Familienklinik gegangen, anzuzeigen, welche Reaktionen es bei ihm gab, und anzuzeigen, dass er gestorben ist. Sie eröffneten eine auf den Informationen basierte Untersuchung. Alles im Dunkeln lassend. Wenn ich etwas wissen möchte, muss ich in die Familienklinik gehen und fragen, damit sie mich informieren. Ich erstattete Anzeige auf dem Polizeirevier, damit sie den Fall untersuchen. Er nahm kein Medikament zu sich, war gesund und sehr aktiv. Er erhielt den Impfstoff am 27. Januar und verstarb am 6. Februar. In dieser kurzen Zeit war er zweimal im Rocha Faria Krankenhaus. Das erste Mal verabreichten sie Diporina. Es ist ein entzündungshemmendes Mittel. Beim zweiten Mal bat er darum, nach Hause zu kommen, nahm weiter das Medikament von der ersten Konsultation. Beim dritten Mal wurde er in der Notaufnahme behandelt, wo sie sagten, dass sein Zustand sehr ernst sei, und ihn in das Krankenhaus Pedro II. brachten. Außer den Schmerzen an der Wirbelsäule, 40 Grad Fieber, Schmerzen im ganzen Körper, roten Flecken hatte er auch Atemnot, Lungenblutungen und im Krankenhaus Pedro II., wo er zwei Tage lang stationär blieb, außer Schmerzen an der Wirbelsäule, 40 Grad Fieber, roten Flecken und Wasserkügelchen auf dem ganzen Körper hatte er auch Atemnot, Lungen- und Hirnblutungen. Der rechte Arm, in den der Impfstoff injiziert worden war, war etwa fünfmal so dick geschwollen. Aber die Ärzte schrieben in die Todesbescheinigung, dass Ulisses ein Problem am linken Arm gehabt habe. Die Ärzte im Krankenhaus Pedro II. behandelten ihn die ganze Zeit als Impfverdachtsfall. Aber sein Blut war schon sehr schnell geronnen und beim vierzehnten Herzstillstand widerstand er nicht mehr. Nach all diesen nach der Impfung aufgetretenen Symptomen schrieben die Ärzte, dass er an Cellulite am linken Arm und an einem septischen Schock der Haut verstarb. Mein Sohn nahm den Impfstoff, wurde und blieb infiziert. Er wurde nicht ins Instituto de Medicina Integrada überführt, was nach all diesen Reaktionen hätte geschehen müssen. Helfen Sie mir beim Verbreiten. Ich habe noch mehr Videos und Dokumente. Das einzige Krankenhaus, das mir nicht den Krankenbericht gab, ist das Krankenhaus Rocha Faria, wo er beim ersten und zweiten Mal behandelt wurde. […]“
NDR-Redaktion gesteht Fehler ein – aber nicht öffentlich!
Der NDR-Rundfunkrat hat meine Beschwerde wegen Lüge, Verleumdung und Rufmord an dem Bürger Hans-Georg Maaßen bei Anne Will zum zweiten Mal zurückgewiesen. Er hat sie in seiner Pressemitteilung nicht einmal öffentlich erwähnt. Er gesteht ein, „dass Fehler gemacht und von der Redaktion eingeräumt worden sind“, und weist die Beschwerde dennoch zurück. Die Redaktion muss ihren Fehler nicht allein mir gegenüber sondern öffentlich eingestehen!
Zur Beschwerde vgl. https://www.windwahn.com/2021/10/18/ndr-rundfunkrat-lob-rechtfertigt-luege-verleumdung-und-rufmord/
Schreiben des NDR-Rundfunkrats an mich
Sehr geehrter Herr Dr. Sternke,
mit der oben genannten Programmbeschwerde haben Sie sich an den Rundfunkrat des Norddeutschen Rundfunks gewandt.
Der Rundfunkrat hat sich in seiner Sitzung am 4. Februar 2022 mit Ihrer Beschwerde befasst. Dem vorangegangen war eine ausführliche Beratung im Programmausschuss am 18. Januar 2022.
Der Rundfunkrat hat zur Kenntnis genommen, dass Fehler gemacht und von der Redaktion eingeräumt worden sind. Die Sendung verstößt jedoch nicht gegen die Grundsätze der Programmgestaltung gemäß NDR Staatsvertrag. Der Rundfunkrat weist daher Ihre Programmbeschwerde zurück.
Wir bitten um Verständnis, dass die Angelegenheit für den Rundfunkrat damit abgeschlossen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Schwiegershausen
Vorsitzende NDR Rundfunkrat
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NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Gremienbüro
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Tel. (040) 4156-3506
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E-Mail: gremienbuero-beschwerden@ndr.de
Meine Antwort an den NDR-Rundfunkrat
Sehr geehrte Frau Schwiegershausen,
ich erwarte, dass der Rundfunkrat und die Redaktion öffentlich erklären, „dass Fehler gemacht und von der Redaktion eingeräumt worden sind“, denn das ist bisher noch nicht geschehen. Wenn ich Ihre Mail auf meinem Blog publiziere, lesen sie bestenfalls ein paar tausend Menschen, während Ihre Verleumdungen vor einem sehr breiten Publikum vorgetragen worden sind. Bei einer so schwerwiegenden Verleumdung ist eine öffentliche Gegendarstellung notwendig. Wenn Sie mir schreiben, dass Fehler gemacht und von der Redaktion eingeräumt worden sind, so darf meine Beschwerde nicht einfach zurückgewiesen werden. Es ist eine schwere Demütigung für uns Bürger und Gebührenzahler, dass Sie an dieser aggressiven ideologischen Propagandasendung, in der bereits mehrfach Falschinformationen verbreitet worden sind und die die Spaltung der Gesellschaft vertieft, festhalten.
Ich habe für das Verhalten des Rundfunkrats kein Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. René Sternke
Gewährt die Will Media GmbH Mitgliedern der NDR-Intendanz und des NDR-Rundfunkrats Vorteile?
Sehr geehrte Frau Schwiegershausen,
sehr geehrte Damen und Herren,
am 9. Mai 2021 haben Anne Will und Luisa Neubauer Dr. Hans-Georg Maaßen in der Sendung „Anne Will“ als Antisemiten verleumdet. Daraufhin wurde Dr. Maaßen nicht in den Bundestag gewählt. Der Vorwurf gegen Dr. Maaßen ist schwerwiegend und die Verleumdung war folgenreich.
Dennoch erfolgte bis heute keine Gegendarstellung. Die NDR-Intendanz und der NDR-Rundfunkrat sind meiner Aufforderung, diesen groben Verstoß gegen elementare Regeln des Journalismus nicht zu dulden, nicht nachgekommen. Es ist nicht das erste Mal, dass die NDR-Intendanz und der NDR-Rundfunkrat grobe Verstöße Anne Wills gegen Grundregeln des Journalismus tolerieiren. Es stellt sich die Frage: warum?
Mein Kommentar zu „Scharnierblick 2021/22: 1. Corona“ auf rotherbaron.com
Folgender Kommentar findet sich unter dem Beitrag: https://rotherbaron.com/2021/12/27/scharnierblick-2021-22-1-corona/ Die Ausführungen des Rothen Barons zur neuen Normalität, auf die ich eingangs anspiele, und der Kommentar des Lesers Jakob, den ich erwähne, finden sich ebenfalls dort.
Bei Anne Will wird weiterfort ungehemmt diffamiert
Schreiben an den NDR-Rundfunkrat
Sehr geehrte Frau Schwiegershausen,
ich erinnere Sie daran, dass der Bürger Dr. Hans-Georg Maaßen zu Unrecht in der Sendung „Anne Will“ als Antisemit diffamiert worden ist und dass immer noch keine Gegendarstellung erfolgt ist. Der NDR und der NDR-Rundfunkrat spielen offenbar auf Zeit in der Hoffnung, dass die Verleumdung eines Bürgers in einem öffentlich-rechtlichen Sender in Vergessenheit gerät oder dass wir Bürger uns an eine solche Vorgehensweise gewöhnen.
Ich fordere erneut die Absetzung der Propagandasendung „Anne Will“, die unsere Gesellschaft spaltet. Die Impfpflicht, die von Anne Will und ihren Gästen in der Sendung „Neue Regierung, alte Krisen – kann da der versprochene Aufbruch gelingen?“ propagiert wurde, ist eindeutig verfassungswidrig. Ich verweise auf die Stellungnahmen anerkannter Verfassungsrechtler wie Prof. Dr. Dietrich Murswiek und Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier.
Maaßens Diffamierung war ein zwischen Anne Will und Luisa Neubauer abgekartetes Spiel
Sehr geehrte Frau Schwiegershausen,
ich habe mich sehr darüber gefreut, als ich erfahren habe, dass der NDR-Rundfunkrat meine Beschwerde wegen sachlich unrichtiger Berichterstattung, Verleumdung und Rufmord an Hans-Georg Maaßen wieder aufnimmt. Diese Art der Berichterstattung widerspricht elementaren Regeln des Jouralismus. Bereits 2008 hat Anne Will sachlich falsch berichtet, als es um die Darstellung der Schuldenentwicklung in Berlin ging. Der NDR-Rundfunkrat hat ihr die Fehlberichterstattung schon damals nachgesehen. Niqab hin, Niqab her. Es ist jedoch nicht entschuldbar, dass ein Bürger in einem öffentlich-rechtlichen Sender als Antisemit diffamiert wird. Das kann nicht damit entschuldigt werden, dass die Sendung von Zuschauern Lob erhalten hat. Der NDR darf sich nicht am Internetmobbing orientieren, das leider auch seine Liebhaber hat.
Der NDR-Rundfunkrat setzt sich mit meiner Beschwerde wegen Verleumdung durch den NDR erneut auseinander
Am 9. Mai 2021 hat Luisa Neubauer den Politiker Dr. Hans-Georg Maaßen in der NDR-Talkshow „Anne Will“ als Antisemiten verleumdet. Die Moderatorin Anne Will äußerte dazu, dass sie beabsichtige, diese Äußerungen zu belegen. Es wurden in der Folge jedoch weder Belege noch eine Gegendarstellung erbracht. Meine Beschwerde gegen Lüge, Verleumdung und Rufmord an einem Bürger durch einen öffentlich-rechtlichen Sender, den wir Bürger zu finanzieren gezwungen sind, wurde zuletzt durch den NDR-Rundfunkrat mit der Begründung abgelehnt, dass diese Sendung Lob erfahren habe. Vgl. dazu die Darstellung des gesamten Vorgangs (windwahn.com: NDR-Rundfunkrat: Lob rechtfertigt Lüge, Verleumdung und Rufmord). Der Intendant des NDR Joachim Knuth hatte mir geantwortet: „Aus meiner Sicht liegt kein Verstoß gegen die Programmgrundsätze des NDR oder sonstige Vorschriften vor.“ Sind Lüge, Verleumdung und Rufmord mit den Programmgrundsätzen eines öffentlich-rechtlichen Senders vereinbar?
Fragen auch Sie den NDR-Rundfunkrat! (gremienbuero-beschwerden@ndr.de)
Zum Prinzip der um faktische Korrektheit bemühten Berichterstattung
Der im nachfolgenden Schreiben an den NDR-Rundfunkrat zitierte Brief von Andreas Cichowicz findet sich in dem Beitrag „Die ARD stiehlt sich aus der Verantwortung“, das Schreiben von Joachim Knuth wird darin referiert (vgl. auch Abb. unten).
Sehr geehrte Frau Schwiegershausen,
die Antworten von Herrn Knuth und Herrn Cichowicz zeigen, dass die Verantwortlichen im NDR „den journalistischen Anspruch, die unbewiesene Aussage einem Faktencheck zu unterziehen“, wie Herr Chicowicz treffend formuliert, nicht einzulösen gesonnen sind, sondern die Verleumderin und Rufmörderin Anne Will nach dem Motto „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“ kollegial zu decken bestrebt sind. Mit Verleumdung und Rufmord hat der NDR den Bogen jedoch endgültig überspannt.
Die Antworten von Herrn Knuth und Herrn Cichowicz zeigen, dass das Problem nicht nur bei Anne Will liegt, und wir Zuschauer, die wir Hetzsendungen zu finanzieren gezwungen sind, schauen schon längst nicht mehr auf Anne Will oder Markus Lanz, sondern auf Joachim Knuth, Ulrich Wilhelm und Tom Buhrow, denn sie sind diejenigen, die es zulassen, dass die journalistischen Standards systematisch unterschritten werden und dass das Prinzip einer um faktische Korrektheit bemühten Berichterstattung außer Kraft gesetzt und ideologischer Indoktrination untergeordnet worden ist.