Bericht über Geschehnisse, die sich 1994, 1996 und 2011 ereignet haben,
erstattet von Norbert Große Hündfeld,
Rechtsanwalt und Notar a. D. in Münster,
mit Anleitung zur gesetzlichen/ verfassungsrechtlichen Beurteilung für das Institut für verfassungsgemäße Stromwirtschaft (IvS)
A Sachverhalt
1. Das Urteil vom 16.06.1994
Am 16. Juni 1994 hat das Bundesverwaltungsgericht über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Anlagenbaus der Windindustrie entschieden: Windenergieanlagen (WEA) sind keine im Sinne von Paragraf 35 Absatz 1 BauGB privilegierten Vorhaben! Als „sonstige“ Vorhaben im Sinne von Paragraf 35 Absatz 2 BauGB ist ihre Errichtung im Außenbereich unzulässig!