Norbert Große Hündfeld: Rücktrittsforderung an den Bundespräsidenten

Sehr geehrter Herr Bundespräsident!

Heute, am 18. April 2022 gebe ich zur Kenntnis, dass der BUNDESVERBAND WINDENERGIE für Mittwoch den 27. April 2022 zu einem seiner Seminare einlädt. Geplant ist ein Webseminar unter der Überschrift „Osterpaket. Neuer Rechtsrahmen für die Windenergie im EEG 2023“.

I.

Das Bundeskabinett hat am 6. April 2022 das Osterpaket beschlossen. Der Lobbyverband der Windindustrie formuliert wörtlich: „es enthält die größten energiepolitischen Gesetze seit Jahrzehnten“ und hebt hervor, erstmals sei der Grundsatz verankert worden, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient.

Für das Amt des Bundespräsidenten bedeutet diese Tatsache: 

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Anfrage an Dr. Elke Bruns (KNE) zu „Rotmilan und Windenergie – Wo ist das Problem?“

Sehr geehrte Frau Dr. Bruns,

erlauben Sie mir, da Sie die Frage „Rotmilan und Windenergie – Wo ist das Problem?“ aufwerfen, ein paar Tatsachen darzulegen und eine Anfrage an Sie und das KNE zu richten.

Der Regionalplan Vorpommern sieht eine Reihe von Windeignungsgebieten in den Brutgebieten von Rotmilanen und Schreiadlern vor. Es besteht ein erhöhtes Tötungsrisiko und trotzdem werden die betreffenden Anlagen als genehmigungspflichtig gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB angesehen. Der Leiter der Genehmigungsbehörde Neubrandenburg erklärte mir, dass die Windkraftunternehmen, nachdem die Windfelder mehrfach ausgelegt worden seien, einen Anspruch darauf hätten.

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Antwort an Renate Moog

Renate Moog, die bis vor Kurzem auf der Intensivstation gearbeitet hat, hat auf „Meinen Kommentar zu ,Scharnierblick 2021/22: 1. Corona‘ auf rotherbaron.com“ geantwortet: https://rotherbaron.com/2021/12/27/scharnierblick-2021-22-1-corona/#comment-2872 Hier folgt meine Antwort an sie:

Liebe Frau Moog,

ich verstehe Sie sehr gut und glaube Ihrer Erfahrung. Eine Freundin von mir arbeitet in einer polnischen Stadt auf einer Station, die für Coronaerkrankte eingerichtet worden ist. In Polen ist die Sterberate besonders hoch. Diese Freundin, ihr Mann und ihre beiden kleinen Kinder sind am Virus erkrankt. Sie haben auch damit Recht, wenn Sie sagen, dass ich Journalisten bei den öffentlich-rechtlichen Sendern, den Politikern und auch den Wissenschaftlern, obwohl ich selbst einer bin, im höchsten Maße misstraue, denn diese Gruppen sind finanziell abhängig und können sich unter den gegebenen Umständen immer weniger eine freie Meinung leisten.

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Klimaschutz = maskierte Kriminalität (das K-Wort)

In Battinsthal wurde im Brutgebiet von Rotmilanen ein Windfeld gebaut. Unter dem tag ‚Battinsthal‘ kann sich der Leser eingehend darüber unterrichten, da ich den Fall immer wieder angesprochen und ausführlich dokumentiert habe. Am 20. Mai habe ich mit Umweltminister Dr. Till Backhaus (SPD) und seinem Artenschutzreferenten Kai Umland in Battinsthal darüber gesprochen und dagegen protestiert (vgl. „Die Übergabe der Petition zum Schutz des Rotmilans an Minister Backhaus“).

Der Minister hatte sich bei dieser Gelegenheit gegenüber der Journalistin vom Nordmagazin (NDR) über die zahlreichen Horstvernichtungen in der Region geäußert, da ich dem Umwelt- wie dem Innenministerium vorwerfe, dass die Landesregierung Straftaten, die im Sinne ihrer Politik sind, toleriert, protegiert und herbeiführt, indem das Umweltministerium sie nicht zur Anzeige bringt und das Innenministerium sie nicht verfolgt (vgl. „Innenminister Renz (CDU) soll im Interesse der Landespolitik begangene Straftaten aufklären“).

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Zum Prinzip der um faktische Korrektheit bemühten Berichterstattung

Der im nachfolgenden Schreiben an den NDR-Rundfunkrat zitierte Brief von Andreas Cichowicz findet sich in dem Beitrag „Die ARD stiehlt sich aus der Verantwortung“, das Schreiben von Joachim Knuth wird darin referiert (vgl. auch Abb. unten).

Sehr geehrte Frau Schwiegershausen,

die Antworten von Herrn Knuth und Herrn Cichowicz zeigen, dass die Verantwortlichen im NDR „den journalistischen Anspruch, die unbewiesene Aussage einem Faktencheck zu unterziehen“, wie Herr Chicowicz treffend formuliert, nicht einzulösen gesonnen sind, sondern die Verleumderin und Rufmörderin Anne Will nach dem Motto „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“ kollegial zu decken bestrebt sind. Mit Verleumdung und Rufmord hat der NDR den Bogen jedoch endgültig überspannt.

Die Antworten von Herrn Knuth und Herrn Cichowicz zeigen, dass das Problem nicht nur bei Anne Will liegt, und wir Zuschauer, die wir Hetzsendungen zu finanzieren gezwungen sind, schauen schon längst nicht mehr auf Anne Will oder Markus Lanz, sondern auf Joachim Knuth, Ulrich Wilhelm und Tom Buhrow, denn sie sind diejenigen, die es zulassen, dass die journalistischen Standards systematisch unterschritten werden und dass das Prinzip einer um faktische Korrektheit bemühten Berichterstattung außer Kraft gesetzt und ideologischer Indoktrination untergeordnet worden ist.

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Aspekte des Verstoßes gegen Art. 20a GG

Folgender Text ist der zweite Beitrag von mir zu einer Diskussion zwischen Juristen und Laien über die Frage, ob § 35 Abs. 1 Nr. 5, der Windkraft im Außenbereich privilegiert, verfassungswidrig ist. Vgl. dazu Norbert Große Hündfeld: „ZUR VERFASSUNGSWIDRIGKEIT DES ANLAGENBAU

Ich möchte ein paar Thesen zu Aspekten des Verstoßes gegen Art. 20a GG formulieren, die meines Erachtens als juristische Probleme er- und gefasst werden müssten.

1. Die Verschlechterung des Naturzustandes ist real

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Recht darf nicht gelten, wenn es einem Gebot der Verfassung widerspricht

Ein Gastbeitrag von Norbert Große Hündfeld

Vorbemerkung von René Sternke

Am 20. Mai 2021 wurde der Umweltminister von Mecklenburg-Vorpommern Dr. Till Backhaus anlässlich der Übergabe der Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“ mit dem Vorwurf konfrontiert, gegen Artikel 20a GG zu verstoßen, der dem Staat gebietet, die Wildtiere zu schützen. Wissenschaftliche Studien haben u.a. nachgewiesen, dass der Rotmilanbestand in Mecklenburg-Vorpommern in kausaler Abhängigkeit vom Windkraftausbau zurückgegangen ist. Wie kann der Staat die Wildtiere schützen, wenn er ihnen ihre Lebensräume nimmt? Der Minister und sein Artenschutzreferent Kai Umland konnten die Argumentation nicht entkräften, erbaten weitere Informationen, die sie in der Folge erhalten haben. Vgl. „Die Übergabe der Petition zum Schutz des Rotmilans an Minister Backhaus“. Besondere Aufmerksamkeit fand in Battinsthal der Verweis des Staatsrechtlers Norbert Große Hündfeld auf ein Verwaltungsgerichtsurteil aus dem Jahre 1994, das feststellt, dass das Gebot der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs aus den Angeln gehoben würde, wenn weithin in Deutschland Windkraftanlagen errichtet würden. Vgl. „Die Energiewende hat das Ziel größtmöglicher Schonung des Außenereichs aus den Angeln gehoben“. Auf meine Nachfrage vor einigen Tagen konnte mir Herr Umland immer noch nicht sagen, ob der Minister der Argumentation von Herrn Große Hündfeld folgen wird oder nicht. Herr Große Hündfeld und sein Institut, das IvS, planen nun eine zweite Veranstaltung in Battinsthal.

Norbert Große Hündfeld

Was die Wahlbürger am Freitag, den 30.07. von einer Veranstaltung in Vorpommern über die Zulässigkeit von Genehmigungen für Windräder in Deutschland erfahren und anschließend samstags und sonntags in Berlin debattieren können

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Die BVVG bietet Windrechte im Rotmilangebiet Battinsthal an

Battinsthal ist ein angestammter Lebensraum von Rotmilanen. Allein die Tatsache, dass über 20 Horste in der Gegend um Battinsthal von unbekannten Klimaaktivisten (Straftätern) innerhalb von zwei Jahren im Zusammenhang von Windkraftplanungen vernichtet worden sind, belegt das. Gegenwärtig stehen vier Anlagen der Firma juwi in Battinsthal still, weil sie sich in unmittelbarer Nähe zu einem Horst befinden. Ich habe erst vor wenigen Tagen fünf Rotmilane nicht weit davon entfernt jagen sehen. Unter dem tag ‚Battinsthal‘ finden sich auf diesem Blog zahlreiche Beiträge dazu.

Nun bietet die BVVG weitere Windrechte im Rotmilangebiet Battinsthal an: https://www.bvvg.de/objekte/windrechte-im-potenziellen-windeignungsgebiet-battinsthal/

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Die Übergabe der Petition zum Schutz des Rotmilans an Minister Backhaus

Am 20. Mai 2021 fand in der Zeit von 10 bis 12 Uhr im Gutshaus Battinsthal die Übergabe der Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten“ an Minister Dr. Till Backhaus, Landwirtschafts- und Umweltminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, statt. Teilnehmer waren außer dem Minister seinem Referenten Kai Umland und mir Norbert Große Hündsfeld, Staatsrechtler aus Münster, Heino von Schuckmann, Vorsitzender des Vereins Gutshaus Battinsthal, Gerd Sauder, Bürgermeister der Gemeinde Krackow, Dipl.-Med. Heinz Timm, Arzt aus Penkun, der eine Studie zu den Infraschallopfern in Büssow durchgeführt hat, sowie als Vertreter der Presse Heike Becker vom NDR mit ihrem Kameramann und Fred Lucius vom Nordkurier.

Ich legte dar, dass die Petition die Umsetzung der Europäischen Vogelschutzrichtlinie in Mecklenburg-Vorpommern fordert. Die Vorkommensgebiete der in Anhang I genannten strenggeschützten Arten müssen als Schutzgebiete ausgewiesen werden. Das ist aber nicht der Fall. Sie sind teilweise sogar als Windeignungsgebiete ausgewiesen.

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Rotmilane und Mäusebussarde haben ihre Brutstätten am Windfeld Battinsthal bezogen

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Rotmilane und Mäusebussarde haben ihre Brutstätten am Windfeld Battinsthal bezogen. Im Beobachtungsbericht des StALU Neubrandenburg vom 26. April waren diese Horste nicht enthalten. Am 25. April waren sie jedoch schon fotografiert worden (siehe unten). Laut dem gefeierten Vertrag zwischen dem Landwirtschaftsministerium MV und der Firma juwi hätten die Anlagen längst schon gestoppt werden müssen. Das letzte der nachstehenden Fotos zeigt, wie gering der Abstand der Brutstätte zur nächsten Windkraftanlage ist und dass ein erhöhtes Tötungsrisiko für die nach Nahrung suchenden Eltern besteht. Es handelt sich bei diesem Rotmilanhorst um einen neuen Horst. Die alten Horste in den Eschen waren im Zusammenhang mit der Errichtung des Windfeldes beseitigt worden. Es handelt sich um Straftaten. Profiteure der beabsichtigten Vergrämung der geschützten Arten wären die Firma juwi, die Flächenbesitzer, Investoren und lobbyistische Politiker. Das Windfeld war mit dem Wissen, dass es sich um ein Vorkommensgebiet von Rotmilanen, Mäusebussarden und Schreiadlern handelt, das laut Europäischer Vogelschutzrichtlinie als Schutzgebiet hätte ausgewiesen werden müssen, auf Druck des Landwirtschaftsministeriums vor Abschluss des Planungsverfahrens genehmigt und dann errichtet worden, obgleich kein dringender Energiebedarf im Amtsbezirk Löcknitz-Penkun besteht, da die Anlagen in diesem Konzentrationsgebiet von Windkraftanlagen bereits derzeit bei Sonne oder Wind etwa zur Hälfte angehalten werden. Es ist offenbar, dass es den Profiteuren allein um die Realisierung ihrer Projekte geht und weder um Energieproduktion noch um CO2-Einsparungen. Dabei werden Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz, die Europäische Vogelschutzrichtlinie und den Artikel 20a des Grundgesetzes begangen. Lässt sich das Staatsziel ‚Schutz der Wildtiere‘ mit gieriger Geschäftemacherei erreichen?

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