Norbert Große Hündfeld: Forderung eines Normenkontrollverfahrens

Recht, Ideologie und die Energiewende der Deutschen m Krieg Russlands gegen die Ukraine

Verfassungsrechtliche Gedanken zu der Frage,

wie das Ziel verwirklicht werden kann,

dass das Bundesverfassungsgericht im Normenkontrollverfahren gemäß Artikel 93 Absatz 2 GG über die Vereinbarkeit der Windenergie Novelle mit Artikel 20a GG entscheidet,

vorgelegt im August 2022 von

 Norbert Große Hündfeld, Rechtsanwalt und Notar a.D.

Geschäftsführer des Instituts für verfassungsgemäße Stromwirtschaft GmbH in Gründung in Münster

Dieser Text möge der deutschen Öffentlichkeit und der Bevölkerung in den Staaten, die sich mit Deutschland zur Hilfe für die Ukraine verbündet haben zum Staatsziel Umweltschutz, das am 15. November 1994 in Artikel 20a des Grundgesetzes verankert worden ist, anzeigen:

Die ENERGIEWENDE genannte Politik der Deutschen ist ein ideologisches Konstrukt, das das deutsche Volk verblendet hat!

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Diskussion mit dem Ehrenpräsidenten des Club of Rome über den fehlenden wissenschaftlichen Nachweis für den Treibhauseffekt und die Schädlichkeit von Windkraft

Die Veröffentlichung der Diskussion mit dem ehemaligen Präsidenten des Club of Rome Ernst Ulrich von Weizsäcker soll verdeutlichen, dass wir noch nicht in einer Klimadiktatur leben, sondern dass eine Diskussion zwischen Personen unterschiedlicher Meinung noch möglich ist. Dass die längst notwendige öffentliche Diskussion, die die fatale Klima-, Umwelt- und Energiepolitik der Bundesregierung grundsätzlich in Frage stellt, nicht stattfindet, liegt allein an den unterwürfigen Journalisten, die sich als Handlanger der Regierung verstehen.

Für mich war vor allem aufschlussreich, dass Herr von Weizsäcker, der in vielfacher Weise für den Klimaschutz eintritt, keinen physikalischen Nachweis für den Treibhauseffekt vorlegen kann, obwohl er studierter Physiker ist, dass er die Schädlichkeit von Windkraft einräumt und dass er die Auffassung vertritt, dass angesichts der auf anderem Wege herbeigeführten rasanten Verteuerung der Energien „die Wichtigkeit des Themas CO2 im Schwinden“ sei.

Die hier veröffentlichte Fortsetzung der Diskussion knüpft an die in dem Beitrag „Diskussion über den Treibhauseffekt mit dem Ehrenpräsidenten des Club of Rome Ernst Ulrich von Weizsäcker begonnen“ veröffentlichte Email von Herrn von Weizsäcker an. Offensichtliche Verschreibungen wurden korrigiert.

Schreiben von Herrn von Weizsäcker vom 2. August 2022

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Mein Kommentar zu „Wirtschaftskollaps oder Klimatod? – Auswege aus einem gefährlichen Dilemma“ von Dr. Jens Woitas

„Wirtschaftskollaps oder Klimatod? – Auswege aus einem gefährlichen Dilemma“ von dem Physiker Dr. Jens Woitas ist erschienen auf wir selbst: https://wir-selbst.com/2022/07/17/wirtschaftskollaps-oder-klimatod-auswege-aus-einem-gefahrlichen-dilemma/

Mein Kommentar

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Schreiben an Prof. Dr. Ulrike Guérot

Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Guérot,
ich habe Ihren Vortrag vom 10. Juli 2022 auf den Nachdenkseiten mit Zustimmung angehört, war aber sehr erstaunt, dass Sie den Umbau unserer Gesellschaft so spät erst wahrgenommen haben und dass Sie die Problemfelder „Corona“ und „Ukraine“ als die zentralen wahrnehmen. Beide stehen in engem Zusammenhang mit einer fatalen globalen Energie- und Umweltpolitik, die in Deutschland spätestens 2011 eingeleitet wurde. Emmanuel Macron sagte sinngemäß, dass die Lösungen der Coronakrise Muster für die Lösung der Klimakrise sein sollen, und auf der Internetseite vom Great Reset war zu lesen, dass die positiven Effekte des Lockdowns für die Umwelt weiterfort fruchtbar gemacht werden sollen.

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Das Bundesverfassungsgericht begründet die Verfassungsmäßigkeit des Impfgesetzes mit Behauptungen im Gesetzesentwurf

Der „Beschluss des Ersten Senats vom 27. April 2022 – 1 BvR 2649/21 – Impfnachweis (COVID-19)“ zeigt, dass wir nicht mehr in einem Rechtsstaat leben. In seiner Begründung des Beschlusses stützt sich das Bundesverfassungsgericht auf den gemeinsamen Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie (20/188) . Die darin vorgetragenen unbewiesenen Behauptungen werden unbesehen übernommen.

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Oppositions-CDU-MdB Anne Janssen kämpft für die naturzerstörerische grüne Regierungspolitik

An anne.janssen@bundestag.de

Sehr geehrte Frau Janssen,

unter dem Link https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2022/04/30/oppositions-cdu-mdb-anne-janssen-kampft-fur-die-naturzerstorerische-grune-regierungspolitik/ veröffentliche ich auf meinem Blog einen von dem bundesweit bekannten Naturschützer Manfred Knake (wattenrat.de) verfassten Leserbrief, den der Anzeiger für Harlingerland in Wittmund nicht abgedruckt hat. Bei dieser Gelegenheit erlaube ich mir, Sie darauf hinweisen, dass die Privilegierung der Windkraft im Außenbereich durch § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB verfassungswidrig ist. Durch die Aufhebung des strengen Schutzgebots für den Außenbereich verlieren zahlreiche strenggeschützte Arten ihre Lebensräume. Der Staat ist jedoch laut Art. 20a GG verpflichtet, die Wildtiere zu schützen. Vgl. dazu Norbert Große Hündfeld: ZUR VERFASSUNGSWIDRIGKEIT DES ANLAGENBAUS DER WINDINDUSTRIE

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Norbert Große Hündfeld: Rücktrittsforderung an den Bundespräsidenten

Sehr geehrter Herr Bundespräsident!

Heute, am 18. April 2022 gebe ich zur Kenntnis, dass der BUNDESVERBAND WINDENERGIE für Mittwoch den 27. April 2022 zu einem seiner Seminare einlädt. Geplant ist ein Webseminar unter der Überschrift „Osterpaket. Neuer Rechtsrahmen für die Windenergie im EEG 2023“.

I.

Das Bundeskabinett hat am 6. April 2022 das Osterpaket beschlossen. Der Lobbyverband der Windindustrie formuliert wörtlich: „es enthält die größten energiepolitischen Gesetze seit Jahrzehnten“ und hebt hervor, erstmals sei der Grundsatz verankert worden, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient.

Für das Amt des Bundespräsidenten bedeutet diese Tatsache: 

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Anfrage an Dr. Elke Bruns (KNE) zu „Rotmilan und Windenergie – Wo ist das Problem?“

Sehr geehrte Frau Dr. Bruns,

erlauben Sie mir, da Sie die Frage „Rotmilan und Windenergie – Wo ist das Problem?“ aufwerfen, ein paar Tatsachen darzulegen und eine Anfrage an Sie und das KNE zu richten.

Der Regionalplan Vorpommern sieht eine Reihe von Windeignungsgebieten in den Brutgebieten von Rotmilanen und Schreiadlern vor. Es besteht ein erhöhtes Tötungsrisiko und trotzdem werden die betreffenden Anlagen als genehmigungspflichtig gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB angesehen. Der Leiter der Genehmigungsbehörde Neubrandenburg erklärte mir, dass die Windkraftunternehmen, nachdem die Windfelder mehrfach ausgelegt worden seien, einen Anspruch darauf hätten.

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Ankündigung einer umweltpolitischen Information für Politiker und Redakteure zur Energiewende

von Staatsrechtler Norbert Große Hünfeld und mir

An viele Stellen in Deutschland wird in dieser Woche eine Postsendung gesandt.

Vornehmlich Politiker und Medienvertreter mögen auf diesem Wege eine Zusammenstellung von Dokumenten erhalten, in deren Mittelpunkt ein für die WINDENERGIEPOLITIK grundlegendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stehen wird.

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Staatsrechtler Große Hündfeld richtet eine Anfrage an Staatssekretär Graichen und Habecks Bürgerdialog antwortet mit bezugslosem Schwachsinn

Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld hatte sich an Staatssekretär Patrick Graichen mit einer Frage bezüglich der Verfassungsmäßigkeit von Windkraft im Außenbereich gewandt. Darauf hatte er eine Antwort von Habecks „Bürgerdialog“ erhalten, die nicht den geringsten inhaltlichen Bezug zu der gestellten Frage besitzt. Vgl. „Habeck übernimmt Altmaiers menschenverachtende Praxis des ‚Bürgerdialogs'“. Nachstehend findet sich seine erneute Anfrage an Staatssekretär Graichen, auf welche er als Antwort wiederum nur das lächerliche Gewäsch des „Bürgerdialogs“ erhielt, welches wiederum nicht den geringsten inhaltlichen Bezug zu der aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Frage aufweist. Die einzige neue Information, die diese Antwort enthält, besteht darin, dass der „Bürgerdialog“ nicht auf Künstlicher Intelligenz, sondern auf überhaupt keiner Intelligenz beruht. Vierzehn arme Wichte werden von uns Bürgern dafür bezahlt, dass sie zur Beantwortung unserer Fragen vorgefertigte Textbausteine am Bildschirm zusammenkopieren. Der Schwachsinn des „Bürgerdialogs“ gipfelt in der Drohung, dass Herr Große Hündfeld, der in seiner Anfrage die Energiepolitik der Bundesregierung kritisiert, auf sich und andere achtgeben möge.

Die Bundesregierung stellt sich dem Dialog mit den Bürgern nicht mehr und nimmt ihre Anfragen nicht einmal mehr zur Kenntnis, sondern verschanzt sich hinter Einrichtungen wie dem „Bürgerdialog“, die einen Dialog simulieren sollen. Und das wäre nicht menschenverachtend?

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