Lieber Herr Ahlborn,
ich habe in den Texten von Herrn Große Hündfeld ein paar Fehler korrigiert (vgl. Anhang) und den längeren der beiden Texte auf meinem Blog veröffentlicht: https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2022/09/08/norbert-grose-hundfeld-forderung-eines-normenkontrollverfahrens/
Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn Vernunftkraft das Anliegen von Herrn Große Hündfeld, so wie er es sich in dem kürzeren Text wünscht, unterstützen würde.
Schlagwort-Archive: Bodenversiegelung
Diskussion mit dem Ehrenpräsidenten des Club of Rome über den fehlenden wissenschaftlichen Nachweis für den Treibhauseffekt und die Schädlichkeit von Windkraft
Die Veröffentlichung der Diskussion mit dem ehemaligen Präsidenten des Club of Rome Ernst Ulrich von Weizsäcker soll verdeutlichen, dass wir noch nicht in einer Klimadiktatur leben, sondern dass eine Diskussion zwischen Personen unterschiedlicher Meinung noch möglich ist. Dass die längst notwendige öffentliche Diskussion, die die fatale Klima-, Umwelt- und Energiepolitik der Bundesregierung grundsätzlich in Frage stellt, nicht stattfindet, liegt allein an den unterwürfigen Journalisten, die sich als Handlanger der Regierung verstehen.
Für mich war vor allem aufschlussreich, dass Herr von Weizsäcker, der in vielfacher Weise für den Klimaschutz eintritt, keinen physikalischen Nachweis für den Treibhauseffekt vorlegen kann, obwohl er studierter Physiker ist, dass er die Schädlichkeit von Windkraft einräumt und dass er die Auffassung vertritt, dass angesichts der auf anderem Wege herbeigeführten rasanten Verteuerung der Energien „die Wichtigkeit des Themas CO2 im Schwinden“ sei.
Die hier veröffentlichte Fortsetzung der Diskussion knüpft an die in dem Beitrag „Diskussion über den Treibhauseffekt mit dem Ehrenpräsidenten des Club of Rome Ernst Ulrich von Weizsäcker begonnen“ veröffentlichte Email von Herrn von Weizsäcker an. Offensichtliche Verschreibungen wurden korrigiert.
Schreiben von Herrn von Weizsäcker vom 2. August 2022
Aspekte des Verstoßes gegen Art. 20a GG
Folgender Text ist der zweite Beitrag von mir zu einer Diskussion zwischen Juristen und Laien über die Frage, ob § 35 Abs. 1 Nr. 5, der Windkraft im Außenbereich privilegiert, verfassungswidrig ist. Vgl. dazu Norbert Große Hündfeld: „ZUR VERFASSUNGSWIDRIGKEIT DES ANLAGENBAU
Ich möchte ein paar Thesen zu Aspekten des Verstoßes gegen Art. 20a GG formulieren, die meines Erachtens als juristische Probleme er- und gefasst werden müssten.
1. Die Verschlechterung des Naturzustandes ist real
Dient der Wissenschaftliche Dienst dem Bundestag zur „wissenschaftlichen“ Rechtfertigung seiner Verfassungsverstöße?
Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
Anfrage an den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Ihre Publikation „Zur Bedeutung von Art. 20a GG für den Ausbau der Windenergie“ mit Entsetzen gelesen. Ich war erschüttert darüber, wie wenig Ihnen die im Grundgesetz geschützten Schutzgüter bedeuten, welche sie privatwirtschaftlichen Interessen unterordnen. Ich bin auch erschüttert darüber, wie wenig ernst Sie die Wissenschaft nehmen.
Meine Erwiderungen im Genehmigungsverfahren des Windfelds Penkun
Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
Antwort auf die Erwiderungen des StALU Neubrandenburg auf die Einwendungen gegen 5 Windenergieanlagen (WEA) auf dem Gebiet der Stadt Penkun, durch die Notus energy Wind GmbH & Co. KG sowie 12 Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Stadt Penkun, durch die Enertrag AG
Sehr geehrter Herr Vieth,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir Einwender haben vorgetragen, dass das geplante Windfeld Penkun gegen Artikel 20a GG verstößt. Die Firmen Notus und Enertrag haben darauf erwidert, dass mit der Einhaltung des Bundesimmissionsschutzgesetzes schädliche Umweltauswirkungen und sonstige Gefahren, die von den Windkraftanlagen ausgehen, ausgeschlossen werden. Weiterlesen
Nordkurier: MV-Landesregierung lässt Windfeld bauen, das nur während weniger Monate betrieben werden darf
Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
Sehr geehrter Herr Landrat,
wie Sie der heutigen Ausgabe der Pasewalker Zeitung des Nordkuriers entnehmen können, lässt das Naturschutzministerium in Battinsthal in unserem Landkreis ein Windfeld errichten, das während eines großen Teils des Jahres aufgrund eines Rotmilanvorkommens nicht betrieben werden darf.
Das ist ein Novum! Bundesweit müssen zahlreiche Windfelder monatelang stillgelegt werden, weil Gerichte im Nachhinein geurteilt haben, dass durch den Betrieb der Anlagen ein Verstoß gegen das Tötungsverbot vorliegt. Es ist aber neu, dass mit Absicht und Vorsatz ein Windpark in einem Gebiet gebaut wird, in dem ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko besteht, und die monatelange Stilllegung im Voraus beabsichtigt wird. Weiterlesen
Ordnet der Bundespräsident die im Grundgesetz garantierten Werte und Schutzgüter parteipolitischen Interessen und regierungspolitischen Zielen unter?
Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
Der Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld und ich haben den Bundespräsidenten darauf aufmerksam gemacht, dass das Kohleausstiegesetz verfassungswidrig ist, da es nicht regelt, wie der wegfallende Kohlestrom ersetzt werden kann. Nicht allein, dass es Speichermöglichkeiten voraussetzt, die noch gar nicht existieren, es setzt auch weiteren massiven Windkraftausbau voraus, welcher im Widerspruch zu Artikel 20a der Verfassung steht.
Der Artikel 20a wurde genau deswegen beschlossen, um so etwas wie die „Energiewende“, d.h. die komplette Industrialisierung des Außenbereichs, zu verhindern. Der Natureingriff ist komplex und beschränkt sich nicht nur auf die Ausrottung bedrohter Arten (Rotmilan, Schreiadler, Schwarzstorch, Weißstorch usw.), sondern umfasst auch Bodenversiegelung, Bodenerosion, Verschlechterung der hydrologischen Verhältnisse, Verschmutzung des Grundwassers, Freisetzung kanzerogener Stoffe bei Bränden, beim Aufbrechen der Rotorenoberflächen, Zerstörung von CO2-Speichern (Wald, Moor, Grünland), Emission des schweren Treibhausgases SF6, Naturschädigungen in den Rohstoffländern, Lärm, Lichtverschmutzung, Vibrationen usw.
Prof. Dr. Pieper antwortete mir im Auftrage des Bundespräsidenten, dass meine verfassungsrechtlichen Bedenken berücksichtigt werden würden. Herrn Große Hündfeld benannte er sogar den Zeitpunkt, an dem eine öffentliche Debatte über die von uns bestrittene Verfassungsmäßigkeit des Kohleausstiegsgesetzes und folglich auch über die von uns angezweifelte Verfassungsmäßgikeit der Zulässigkeit von Windkraft im Außenbereich stattfinden würde.
Keine seiner Zusagen hat der Bundespräsident erfüllt. Was gilt sein Wort? Er fertigte das Kohleausstiegsgesetz aus, ohne Artikel 20a des Grundgesetzes zu berücksichtigen. Wir wissen nicht, ob parteipolitische Interessen dafür ausschlaggebend waren, denn viele SPD-Politiker sind als Windkraftlobbyisten unterwegs. Weiterlesen