Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
Die Diskussion bezieht sich auf eine Umfrage von Demokon zur Energiewende (vgl. „Umfrage zur Energiewende von Demokon“).
Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
Die Diskussion bezieht sich auf eine Umfrage von Demokon zur Energiewende (vgl. „Umfrage zur Energiewende von Demokon“).
Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
Windkraftanlagen im Außenbereich verstoßen gegen Artikel 20a des Grundgesetzes. Der Bundespräsident hat das Kohleausstiegsgesetz ausgefertigt, obwohl es gegen das Grundgesetz verstößt. Vgl. „Ordnet der Bundespräsident die im Grundgesetz garantierten Werte und Schutzgüter parteipolitischen Interessen und regierungspolitischen Zielen unter?“
Windkraftanlagen in den Vorkommensgebieten geschützter Arten verstoßen gegen die Europäische Vogelschutzrichtlinie, die Europäische Fauna-Flora-Habitatsrichtlinie, die Bonner Konvention, die Berner Konvention und das Washingtoner Artenschutzabkommen. In Deutschland geht es zu wie in einer Bananenrepublik.
Die Aarhus-Konvention sieht laut Bundesumweltministerium folgende Beteiligungsrechte der Zivilgesellschaft, und zwar ausdrücklich der einzelnen Bürger und Bürgerinnen, vor: Weiterlesen
Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
Aufgrund des hohen Flächenbedarfs steht der Windkraftbetrieb und -ausbau bundesweit im Widerspruch zum Naturschutz. Die bereits erfolgten sowie die geplanten Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes zeigen, dass die Windkraft und das Tötungsverbot für Wildtiere nicht in Einklang gebracht werden können. Bereits die Ausnahmen von diesem Verbot, die der Bundestag 2017 eingeräumt hat, stehen im Widerspruch zur Europäischen Vogelschutzrichtlinie und zu einer Reihe weiterer europäischer Direktiven und internationaler Konventionen, die die Bundesrepublik unterzeichnet hat. Die Europäische Vogelschutzrichtlinie sagt unmissverständlich, dass die Vorkommensgebiete der im Anhang I genannten bedrohten Arten, zu denen Rotmilane und Schreiadler gehören, als Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen. Nicht nur in der Planungsregion Vorpommern, sondern bundesweit werden solche Gebiete jedoch stattdessen als Windeignungsgebiete ausgewiesen, genehmigt und genutzt. Die Folge ist der weitere Rückgang der bedrohten Arten und letztendlich ihre Ausrottung. Weiterlesen