Ich habe in meinem meinem Beitrag „Rupert Scholz: Kritik des Klimaschutzurteils ohne Lippenbekenntnis zum Klimaschwindel“ geschrieben: „Es steht dem Bundesverfassungsgericht nicht zu, naturwissenschaftliche Erkenntnisse per Gerichtsurteil festzulegen!“
Dazu hat mir eine international anerkannte Koryphäe auf dem Gebiet der Theoretischen Meteorologie folgenden Kommentar zugesandt:
„Mit seinem Urteil zum Klimaschutzgesetz hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes festgelegt, welche physikalischen und mathematischen Gesetzmäßigkeiten verfassungskonform sind und welche nicht. 😁 Es ist eine Glanzleistung der Rechtsprechung der besonderen Art.
Aber deutsche Juristen waren schon immer Juristen der besonderen Art. Und das Beispiel Globke [vgl. Abb.] belegt, dass man selbst als Kommentator des Reichsbürgergesetz von 1935, auch nach dem Zusammenbruch des Tausendjährigen Reiches der Dauer von 12 Jahren unaufhaltsam Karriere machen konnte. Unter Bundeskanzler Adenauer stieg Globke bis zum Staatssekretär im Bundeskanzleramt auf. Stuckart wurde im Wilhelmstraßen-Prozess zu knapp 4 Jahren Gefängnis verurteilt. Da die Untersuchungshaft anerkannt wurde, konnte er den Prozess als freier Mann verlassen.“