Antwort des Ostbeauftragten auf meine Einladung nach Vorpommern zur Besichtigung der Windkraftkolonie Ostdeutschland

Ich habe meine „Einladung an Wirtschaftsminister Habeck nach Vorpommern zur Besichtigung der Windkraftkolonie Ostdeutschland“ auch an den Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland Carsten Schneider gesandt. Nachstehend findet sich die Antwort, die er mir hat erteilen lassen.

Staatssekretär Schneider räumt ein, dass die Umwelt-, Klimaschutz- und Energiepolitik der Bundesregierung kritikwürdig ist. Er vertritt jedoch die Auffassung, dass diese Energiepolitik die Versorgungssicherheit für Deutschland sowie Sicherheit, Freiheit und den Wohlstand der Bundesrepublik garantieren würde. Angesichts dessen, dass die Energiepreise explodieren, eine Reihe von Betrieben deswegen bereits schließen musste und prominente Vertreter der Bundespolitik den Bürgern empfehlen, weniger zu duschen und zu heizen, zeugt diese Einschätzung von einem erschreckenden Realitätsverlust.

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Der NABU lädt zum Schwarzkehlchenschreddern ein

Der NABU hat eine Farbskala von Grün bis Nazibraun. Grün heißt wertlos. Grün heißt muss nicht mehr geschützt werden, soll nicht mehr geschützt werden, darf nicht mehr geschützt werden. Grün heißt Tötendürfen.

Der NABU lädt nicht etwa zum Kükenschreddern? – nein – zum Schwarzkehlchenschreddern ein!

Natürlich können auch andere Arten geschreddert werden.

Der NABU begeistert für die Natur.

Norbert Große Hündefeld: ZUR VERFASSUNGSWIDRIGKEIT DES ANLAGENBAUS DER WINDINDUSTRIE

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Der NABU fordert Rechtssicherheit im Artenschutz, „damit damit der Windenergie-Ausbau jetzt tatsächlich Fahrt aufnehmen kann” 

Pressemitteilung des NABU vom 21. Juni 2022

“Es ist kein Geheimnis, wer schnell sein will, braucht zum Start einen guten Plan. Das gilt auch für den erforderlichen Ausbau der Erneuerbaren Energien. Als Naturschutzmacher*innen schauen wir dabei besonders auf die für den naturverträglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien so wichtige Frage des Artenschutzes. Wirtschaftsminister Robert Habeck kommt hier leider bislang nicht über Lippenbekenntnisse hinaus. Er behauptet zwar, die Fragen des Artenschutzes seien gelöst. Tatsächlich ist hier jedoch eine riesige Baustelle, die durch enorme neue Rechtsunsicherheiten im Bundesnaturschutzgesetz sogar zu deutlichen Verzögerungen beim Ausbau der Windenergie führen kann. Diese Baustelle muss Robert Habeck beheben, damit der notwendige Windenergie-Ausbau jetzt tatsächlich Fahrt aufnehmen kann.”

Aus der Satzung des NABU vom 6./7. November 2021

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Der Bundespräsident darf das verfassungswidrige „Osterpaket“ nicht ausfertigen

Herr Bundespräsident,

hiermit fordere ich Sie höflich auf, das unter dem Namen „Osterpaket“ vorbereitete Gesetz nicht zu auszufertigen, da es den bereits bestehenden Verstoß gegen Artikel 20a GG durch den massiven Windkraftausbau und -betrieb im Außenbereich fortsetzt und verstärkt. Das „Osterpaket“ formuliert im Gegensatz zu den Behauptungen der Bundesminister Steffi Lemke und Dr. Robert Habeck keine Verbesserungen für den Artenschutz, sondern enthält ausschließlich Maßnahmen, die zu einer Erleichterung des Windkraftausbaus und zu einer Verschlechterung der Lebensbedingungen der bedrohten Arten führen würden. Der Gesetzesentwurf verstößt eklatant gegen die Europäische Vogelschutzrichtlinie und die Europäische FFH-Richtlinie sowie gegen das Bundesnaturschutzgesetz in der jetzt geltenden Form, obgleich das Tötungsverbot für Wildtiere bereits auf verfassungswidrige und gegen das europäische Recht verstoßende Weise aufgeweicht wurde. 1994 legte das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil dar, dass das Gebot der äußersten Schonung des Außenbereichs aus den Angeln gehoben würde, wenn im Außenbereich weithin Windkraftanlagen errichtet werden dürften. Dieser Schritt der Aufhebung des Schonungsverbots wurde 1996 mit der Privilegierung der Windkraft im Außenbereich begangen, bei der eine Schutz- und Verbotsnorm in eine Zulassungsnorm umgewandelt wurde. Damit hat der Gesetzgeber einen Verstoß gegen Artikel 20a GG begangen, da zahlreiche strenggeschützte Arten, in erster Linie Greifvogel-, Zugvogel- und Fledermausarten, durch massenhafte und wahllose Tötung von Individuen sowie durch den Verlust ihrer Lebensräume allmählich ausgerottet werden. Diese Tatsache wird u.a. durch die „Stellungnahme Rotmilan-Todesursachen und Gefährdung durch Windenergieanlagen“ des Dachverbands Deutscher Avifaunisten e.V. wissenschaftlich belegt. Die Stellungnahmen der Naturschutzinitiative e.V., des Vereins für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität e.V., des Seeadlerschutzes Schlei e.V., des Naturschützers Manfred Knake („Wattenrat“) und weiterer Organisationen und Bürger, die sich mit der Problematik des Artenschutzes eingehend auseinandergesetzt haben, zum „Osterpaket“ legen dar, dass eine weitere Verschlechterung der Wildtierbestände durch dieses Maßnahmenpaket herbeigeführt würde. Durch die geplanten Maßnahmen würden nicht allein die Rechte der Bürger noch weiter, als es in den Jahren Ihrer Bundespräsidentschaft unter Ihrer Mitwirkung bereits geschah, eingeschränkt, sondern das Grundgesetz, das den Staat zum Schutz der Wildtiere und der natürlichen Lebensgrundlage verpflichtet, würde von denjenigen, die dieses Gesetz beschließen und ausfertigen sollten, missachtet. Zur weiteren verfassungsrechtlichen Argumentation verweise ich auf das an Sie gerichtete Schreiben des Staatsrechtlers Norbert Große Hündfeld, das die Verfassungswidrigkeit des „Osterpakets“ begründet. Machen Sie bitte deutlich, dass das Grundgesetz und die darin festgeschriebenen Werte auch für Sie noch achtens- und schützenswert sind.

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Die Ampel schaltet auf Grün für die verstärkte kriminelle und verfassungswidrige Ausrottung bedrohter Arten

Am 11. November 2021 berichtete der Nordkurier, dass die rot-gelb-grüne Koalition 2% der Fläche Deutschlands für Windkraftanlagen bereitstellen will und dass das eine Verdreifachung der Windkraftanlagen in Mecklenburg-Vorpommern bedeute (Abb. 1). Damit schaltet die Ampel auf Grün für die verstärkte kriminelle und verfassungswidrige Ausrottung bedrohter Arten.

Wo sollen diese Anlagen aufgestellt werden? Bereits 2015 erklärte ein Mitarbeiter des LUNG MV, dass es kaum noch konfliktfreie Flächen gebe und dass „Kompromisse“ für den Naturschutz gefunden werden müssten. Vgl. „Kompromisse für den Naturschutz“. Solche faulen Kompromisse verstoßen gegen die Europäische Vogelschutzrichtinie und FFH-Richtlinie. Sie sind gesetzes- und verfassungswidrig! Vgl. Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld: „ZUR VERFASSUNGSWIDRIGKEIT DES ANLAGENBAUS DER WINDINDUSTRIE“ und „Bilanz der Energiewende am Ende der 19. Legislaturperiode“.

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Klimaschutz = maskierte Kriminalität (das K-Wort)

In Battinsthal wurde im Brutgebiet von Rotmilanen ein Windfeld gebaut. Unter dem tag ‚Battinsthal‘ kann sich der Leser eingehend darüber unterrichten, da ich den Fall immer wieder angesprochen und ausführlich dokumentiert habe. Am 20. Mai habe ich mit Umweltminister Dr. Till Backhaus (SPD) und seinem Artenschutzreferenten Kai Umland in Battinsthal darüber gesprochen und dagegen protestiert (vgl. „Die Übergabe der Petition zum Schutz des Rotmilans an Minister Backhaus“).

Der Minister hatte sich bei dieser Gelegenheit gegenüber der Journalistin vom Nordmagazin (NDR) über die zahlreichen Horstvernichtungen in der Region geäußert, da ich dem Umwelt- wie dem Innenministerium vorwerfe, dass die Landesregierung Straftaten, die im Sinne ihrer Politik sind, toleriert, protegiert und herbeiführt, indem das Umweltministerium sie nicht zur Anzeige bringt und das Innenministerium sie nicht verfolgt (vgl. „Innenminister Renz (CDU) soll im Interesse der Landespolitik begangene Straftaten aufklären“).

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‚Windindustrie in Deutschland‘ informiert

Die Seite Windindustrie in Deutschland gibt wichtige Informationen zu den aktuellen Rahmenbedingungen und Problemen des Windkraftausbaus in Deutschland. Besonders hinweisen möchte ich auf folgende Beiträge:

Die wichtigsten Wind-Entscheidungen 2020 von Tammo Gerken und Christoph Brand

In diesem exzellenten Beitrag finden sich wichtige Informationen zum Thema ‚Windkraft und Artenschutz‘:

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Die Übergabe der Petition zum Schutz des Rotmilans an Minister Backhaus

Am 20. Mai 2021 fand in der Zeit von 10 bis 12 Uhr im Gutshaus Battinsthal die Übergabe der Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten“ an Minister Dr. Till Backhaus, Landwirtschafts- und Umweltminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, statt. Teilnehmer waren außer dem Minister seinem Referenten Kai Umland und mir Norbert Große Hündsfeld, Staatsrechtler aus Münster, Heino von Schuckmann, Vorsitzender des Vereins Gutshaus Battinsthal, Gerd Sauder, Bürgermeister der Gemeinde Krackow, Dipl.-Med. Heinz Timm, Arzt aus Penkun, der eine Studie zu den Infraschallopfern in Büssow durchgeführt hat, sowie als Vertreter der Presse Heike Becker vom NDR mit ihrem Kameramann und Fred Lucius vom Nordkurier.

Ich legte dar, dass die Petition die Umsetzung der Europäischen Vogelschutzrichtlinie in Mecklenburg-Vorpommern fordert. Die Vorkommensgebiete der in Anhang I genannten strenggeschützten Arten müssen als Schutzgebiete ausgewiesen werden. Das ist aber nicht der Fall. Sie sind teilweise sogar als Windeignungsgebiete ausgewiesen.

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Rotmilane und Mäusebussarde haben ihre Brutstätten am Windfeld Battinsthal bezogen

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Rotmilane und Mäusebussarde haben ihre Brutstätten am Windfeld Battinsthal bezogen. Im Beobachtungsbericht des StALU Neubrandenburg vom 26. April waren diese Horste nicht enthalten. Am 25. April waren sie jedoch schon fotografiert worden (siehe unten). Laut dem gefeierten Vertrag zwischen dem Landwirtschaftsministerium MV und der Firma juwi hätten die Anlagen längst schon gestoppt werden müssen. Das letzte der nachstehenden Fotos zeigt, wie gering der Abstand der Brutstätte zur nächsten Windkraftanlage ist und dass ein erhöhtes Tötungsrisiko für die nach Nahrung suchenden Eltern besteht. Es handelt sich bei diesem Rotmilanhorst um einen neuen Horst. Die alten Horste in den Eschen waren im Zusammenhang mit der Errichtung des Windfeldes beseitigt worden. Es handelt sich um Straftaten. Profiteure der beabsichtigten Vergrämung der geschützten Arten wären die Firma juwi, die Flächenbesitzer, Investoren und lobbyistische Politiker. Das Windfeld war mit dem Wissen, dass es sich um ein Vorkommensgebiet von Rotmilanen, Mäusebussarden und Schreiadlern handelt, das laut Europäischer Vogelschutzrichtlinie als Schutzgebiet hätte ausgewiesen werden müssen, auf Druck des Landwirtschaftsministeriums vor Abschluss des Planungsverfahrens genehmigt und dann errichtet worden, obgleich kein dringender Energiebedarf im Amtsbezirk Löcknitz-Penkun besteht, da die Anlagen in diesem Konzentrationsgebiet von Windkraftanlagen bereits derzeit bei Sonne oder Wind etwa zur Hälfte angehalten werden. Es ist offenbar, dass es den Profiteuren allein um die Realisierung ihrer Projekte geht und weder um Energieproduktion noch um CO2-Einsparungen. Dabei werden Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz, die Europäische Vogelschutzrichtlinie und den Artikel 20a des Grundgesetzes begangen. Lässt sich das Staatsziel ‚Schutz der Wildtiere‘ mit gieriger Geschäftemacherei erreichen?

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Innenminister Renz zu den Horstvernichtungen

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Unten veröffentliche ich das Antwortschreiben des Innenministers von Mecklenburg-Vorommern Thomas Renz (CDU) auf mein an ihn gerichtetes Schreiben vom 5. Januar 2021 (vgl. „Innenminister Renz (CDU) soll im Interesse der Landespolitik begangene Straftaten aufklären“). Darüber findet sich meine Antwort auf das Schreiben des Ministers.

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