Der Bundespräsident wird meine verfassungsrechlichen Bedenken gegen das „Osterpaket“ berücksichtigen

Am 20. April habe ich gegenüber dem Bundespräsidenten verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Ausfertigung des am 6. April 2022 von der Bundesregierung unter dem Namen „Osterpaket“ beschlossenen Gesetzes geäußert. Vgl. „Der Bundespräsident darf das verfassungswidrige ‚Osterpaket‘ nicht ausfertigen“.

Heute habe ich die auf den 29. April 2022 datierte Bestätigung für den Eingang meines Schreibens durch das Bundespräsidialamt erhalte (siehe unten). Der Bundespräsident wird meine verfassungsrechtlichen Bedenken bei der verfassungsrechtlichen Prüfung des Gesetzes berücksichtigen.

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Der Bundespräsident darf das verfassungswidrige „Osterpaket“ nicht ausfertigen

Herr Bundespräsident,

hiermit fordere ich Sie höflich auf, das unter dem Namen „Osterpaket“ vorbereitete Gesetz nicht zu auszufertigen, da es den bereits bestehenden Verstoß gegen Artikel 20a GG durch den massiven Windkraftausbau und -betrieb im Außenbereich fortsetzt und verstärkt. Das „Osterpaket“ formuliert im Gegensatz zu den Behauptungen der Bundesminister Steffi Lemke und Dr. Robert Habeck keine Verbesserungen für den Artenschutz, sondern enthält ausschließlich Maßnahmen, die zu einer Erleichterung des Windkraftausbaus und zu einer Verschlechterung der Lebensbedingungen der bedrohten Arten führen würden. Der Gesetzesentwurf verstößt eklatant gegen die Europäische Vogelschutzrichtlinie und die Europäische FFH-Richtlinie sowie gegen das Bundesnaturschutzgesetz in der jetzt geltenden Form, obgleich das Tötungsverbot für Wildtiere bereits auf verfassungswidrige und gegen das europäische Recht verstoßende Weise aufgeweicht wurde. 1994 legte das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil dar, dass das Gebot der äußersten Schonung des Außenbereichs aus den Angeln gehoben würde, wenn im Außenbereich weithin Windkraftanlagen errichtet werden dürften. Dieser Schritt der Aufhebung des Schonungsverbots wurde 1996 mit der Privilegierung der Windkraft im Außenbereich begangen, bei der eine Schutz- und Verbotsnorm in eine Zulassungsnorm umgewandelt wurde. Damit hat der Gesetzgeber einen Verstoß gegen Artikel 20a GG begangen, da zahlreiche strenggeschützte Arten, in erster Linie Greifvogel-, Zugvogel- und Fledermausarten, durch massenhafte und wahllose Tötung von Individuen sowie durch den Verlust ihrer Lebensräume allmählich ausgerottet werden. Diese Tatsache wird u.a. durch die „Stellungnahme Rotmilan-Todesursachen und Gefährdung durch Windenergieanlagen“ des Dachverbands Deutscher Avifaunisten e.V. wissenschaftlich belegt. Die Stellungnahmen der Naturschutzinitiative e.V., des Vereins für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität e.V., des Seeadlerschutzes Schlei e.V., des Naturschützers Manfred Knake („Wattenrat“) und weiterer Organisationen und Bürger, die sich mit der Problematik des Artenschutzes eingehend auseinandergesetzt haben, zum „Osterpaket“ legen dar, dass eine weitere Verschlechterung der Wildtierbestände durch dieses Maßnahmenpaket herbeigeführt würde. Durch die geplanten Maßnahmen würden nicht allein die Rechte der Bürger noch weiter, als es in den Jahren Ihrer Bundespräsidentschaft unter Ihrer Mitwirkung bereits geschah, eingeschränkt, sondern das Grundgesetz, das den Staat zum Schutz der Wildtiere und der natürlichen Lebensgrundlage verpflichtet, würde von denjenigen, die dieses Gesetz beschließen und ausfertigen sollten, missachtet. Zur weiteren verfassungsrechtlichen Argumentation verweise ich auf das an Sie gerichtete Schreiben des Staatsrechtlers Norbert Große Hündfeld, das die Verfassungswidrigkeit des „Osterpakets“ begründet. Machen Sie bitte deutlich, dass das Grundgesetz und die darin festgeschriebenen Werte auch für Sie noch achtens- und schützenswert sind.

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Norbert Große Hündfeld: Rücktrittsforderung an den Bundespräsidenten

Sehr geehrter Herr Bundespräsident!

Heute, am 18. April 2022 gebe ich zur Kenntnis, dass der BUNDESVERBAND WINDENERGIE für Mittwoch den 27. April 2022 zu einem seiner Seminare einlädt. Geplant ist ein Webseminar unter der Überschrift „Osterpaket. Neuer Rechtsrahmen für die Windenergie im EEG 2023“.

I.

Das Bundeskabinett hat am 6. April 2022 das Osterpaket beschlossen. Der Lobbyverband der Windindustrie formuliert wörtlich: „es enthält die größten energiepolitischen Gesetze seit Jahrzehnten“ und hebt hervor, erstmals sei der Grundsatz verankert worden, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient.

Für das Amt des Bundespräsidenten bedeutet diese Tatsache: 

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Zum Pharmalobbyisten und Impfpflichtverfechter MdB Prof. Dr. Andrew Ullmann (FDP)

Schreiben an die Leitung der Universität Würzburg

‌Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Pauli,
sehr geehrter Herr Dr. Klug,
sehr geehrte Frau Professorin Dr. Fischer,
sehr geehrte Frau Professorin Dr. Kisker,
sehr geehrte Frau Professorin Dr. Schlömerkemper,
sehr geehrter Herr Prof. Bode,
sehr geehrter Herr Prof. Dörpinghaus,
ich erlaube mir, Sie auf folgendes ethische Problem von sehr großer Tragweite hinzuweisen, das Ihre Universität betrifft. Die Universität Würzburg forscht in enger Zusammenarbeit mit der Pharmaindustrie an der Entwicklung einer Schluckimpfung mit gentechnisch veränderten, lebenden Typhus-Impfbakterien, wobei Bakterien nach gentechnischer Veränderung zwei verschiedene Proteine von SARS-CoV-2 tragen. Gleichzeitig wirbt und kämpft Prof. Dr. Andrew Ullmann, Leiter der Infektiologie der Universitätsklinik Würzburg, im Bundestag für eine Impfpflicht für eine Impfung gegen SARS-CoV-2. Sollte sein Gesetzesvorschlag beschlossen werden, würden ein ständiger Absatzmarkt und ein Reservoir von Versuchspersonen für die Pharmaindustrie garantiert werden. Ich sehe darin einen großen Interessenkonflikt und ich frage mich, ob der Leiter einer Universitätsklinik gleichzeitig als Lobbyist der Pharmaindustrie im Bundestag tätig sein kann bzw. ob ein Lobbyist der Pharmaindustrie Leiter einer Universitätsklinik sein kann, die von der Öffentlichkeit finanziert wird.
Der Skandal der Lobbyarbeit dieses Universitätsprofessors besteht darin, dass die Maßnahme, die der Vertreter Ihrer Universität im Bundestag vorschlägt, verfassungswidrig ist. Als Arzt sollte Prof. Dr. Ullmann bekannt sein, dass kein Bürger gegen seinen Willen medizinisch behandelt werden darf und dass kein Bürger ohne Aufklärung und ohne seine ausdrückliche freie Einwilligung als Versuchsperson eingesetzt werden darf. Das Recht, über seinen eigenen Körper selbst bestimmen zu können, ist die größte Errungenschaft der bürgerlichen Gesellschaft. Art. 2 GG garantiert die körperliche Unversehrtheit. Art. 3 der Charter of fundamental rights der EU garantiert sie ebenfalls und präzisiert, dass Betroffene auf dem Gebiet der Medizin aufgeklärt werden und frei einwilligen müssen. Der Nürnberger Kodex bestimmt ebenfalls, dass medizinische Versuche an Menschen nur nach Aufklärung und mit freier Einwilligung der Versuchspersonen durchgeführt werden müssen. Die Entschließung des Europarats vom 27. Januar 2021 setzt fest, dass die Impfung nicht verpflichtend ist und niemand politisch, sozial oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er oder sie dies nicht möchte.
Dass es sich bei der Anwendung der mRNA-Impfstoffe um eine Testung neuer Medikamente handelt, ist bekannt. Die Testung von Medikamenten nimmt normalerweise viele Jahre in Anspruch. Prof. Dr. Fauci erläuterte in dem im Netz abrufbaren Podiumsgespräch am 29. Oktober 2019 im Milken Institute, dass die Prüfung der mRNA-Impfstoffe in drei Phasen ein Jahrzehnt in Anspruch nehmen würde. Der Journalist Michael Spector schlug in diesem Gespräch vor „to blow the system up“ und Rick Bright, Direktor des Department of Health and Human Services, sagte, dass der Ausbruch eines neuen Virus in China einen dringenden Ruf aus der Welt nach dem neuen Impfstoff auslösen könne und dass ein solcher Ruf es ermöglichen könne, bürokratische Vorgaben und Hindernisse beiseitezuschieben. Eine solche Vorgehensweise wurde ein Vierteljahr später weltweit tatsächlich gewählt, aber sie ist vollkommen unethisch.
Der Bundeskanzler sprach zutreffend von Versuchskaninchen, die SPD-Vorsitzende zutreffend von einem Feldversuch, der Bundespräsident beschrieb in der Debatte mit Bürgern den Prozess der ständigen Optimierung der Medikamente während ihrer bereits erfolgenden massenhaften Verabreichung präzise und unmissverständlich als Prozess der Medikamententestung.
Inzwischen hat Prof. Dr. Drosten in Reaktion auf die von Prof. Dr. Wiesendanger erhobenen Vorwürfe eingeräumt, dass die wissenschaftlichen Forschungen mit Coronaviren ethisch problematisch sind, und hat es nicht mehr ausgeschlossen, dass sie Ursache der Pandemie sind. Meines Erachtens wird es früher oder später zu einer Aufarbeitung der gegenwärtigen Ereignisse kommen, welche die wichtigsten zivilisatorischen Standards unserer bürgerlichen Gesellschaft außer Kraft setzen. In einer Klinik in Conakry haben kürzlich drei Ärzte eine Patientin vergewaltigt, die anschließend an den Folgen einer Abtreibung auf eigene Faust gestorben ist. Diese Mediziner mögen sich während der Gruppenvergewaltigung gegenseitig bestärkt haben. Ähnliches findet derzeit in Deutschland und in anderen Ländern in größerem Maßstabe statt. Politiker, Journalisten und Wissenschaftler machen sich schuldig und erledigen Schmutzarbeit. Ich weiß nicht, wie lange es dauern wird, bis diese Vorfälle aufgearbeitet werden. Aber sie werden wie in ähnlichen Fällen in der Vergangenheit, wie uns die Geschichte lehrt, früher oder später mit Sicherheit aufgearbeitet werden. Dann werden auch Prof. Dr. Ullmann und Ihre Universität in das Zentrum des Interesses geraten.
Ich bitte Sie also, zu überdenken, welche Schritte einzuleiten sind, damit Ihre Universität ihr verdientes hohes Ansehen auch in Zukunft bewahrt. Meines Erachtens kann Prof. Dr. Ullmann nicht gleichzeitig Leiter einer Universitätsklinik und skrupelloser und elementare Grundrechte verachtender Verfechter der Interessen der Pharmaindustrie im Bundestag sein.
An Prof. Ullmann habe ich geschrieben und keine Antwort erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. René Sternke

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Gewährt die Will Media GmbH Mitgliedern der NDR-Intendanz und des NDR-Rundfunkrats Vorteile?

Sehr geehrte Frau Schwiegershausen,

sehr geehrte Damen und Herren,

am 9. Mai 2021 haben Anne Will und Luisa Neubauer Dr. Hans-Georg Maaßen in der Sendung „Anne Will“ als Antisemiten verleumdet. Daraufhin wurde Dr. Maaßen nicht in den Bundestag gewählt. Der Vorwurf gegen Dr. Maaßen ist schwerwiegend und die Verleumdung war folgenreich.

Dennoch erfolgte bis heute keine Gegendarstellung. Die NDR-Intendanz und der NDR-Rundfunkrat sind meiner Aufforderung, diesen groben Verstoß gegen elementare Regeln des Journalismus nicht zu dulden, nicht nachgekommen. Es ist nicht das erste Mal, dass die NDR-Intendanz und der NDR-Rundfunkrat grobe Verstöße Anne Wills gegen Grundregeln des Journalismus tolerieiren. Es stellt sich die Frage: warum?

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Im Anwendungsbereich von Artikel 20a GG genügt es nicht, zwischen Verfassungswidrigkeit und Unzweckmäßigkeit zu unterscheiden

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

Norbert Große Hündfelds Kommentar zum Schreiben des Bundespräsidialamts

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Ich habe den Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld in meinem Beitrag „Der Bundespräsident räumt die Unzweckmäßigkeit des Kohleausstiegsgesetzes ein, um seine Verfassungsmäßigkeit behaupten zu können“ gefragt, wie er das in diesem Beitrag publizierte Schreiben des Bundespräsidialamts bewertet. Hier ist seine Antwort:

Lieber Herr Sternke,

Sie fragen mich, wie ich den Inhalt der Auskunft beurteile, ich antworte Ihnen:

Ich erkenne, dass auch im Präsidialamt noch ein Lernprozess vonstatten gehen muss: Weiterlesen

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Der Bundespräsident räumt die Unzweckmäßigkeit des Kohleausstiegsgesetzes ein, um seine Verfassungsmäßigkeit behaupten zu können

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Ich habe den Bundespräsidenten vor der Ausfertigung des Kohleausstiegsgesetzes darauf hingewiesen, dass dieses Gesetz nicht verfassungskonform sei, da es nicht regle, wie der wegfallende Kohlestrom ersetzt werden könne. Sollte er durch Windstrom ersetzt werden, so müsste der gesamte Außenbereich, d.h. der gesamte Naturraum, mit Windkraftanlagen besetzt werden. Das aber stünde im Widerspruch zu Artikel 20a des Grundgesetzes, welcher dem Staat gebietet, die Tiere und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Weiterlesen

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Die Aarhus-Konvention und die toten Störche im Windindustriegebiet Neuengamme

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Windkraftanlagen im Außenbereich verstoßen gegen Artikel 20a des Grundgesetzes. Der Bundespräsident hat das Kohleausstiegsgesetz ausgefertigt, obwohl es gegen das Grundgesetz verstößt. Vgl. „Ordnet der Bundespräsident die im Grundgesetz garantierten Werte und Schutzgüter parteipolitischen Interessen und regierungspolitischen Zielen unter?“

Windkraftanlagen in den Vorkommensgebieten geschützter Arten verstoßen gegen die Europäische Vogelschutzrichtlinie, die Europäische Fauna-Flora-Habitatsrichtlinie, die Bonner Konvention, die Berner Konvention und das Washingtoner Artenschutzabkommen. In Deutschland geht es zu wie in einer Bananenrepublik.

Die Aarhus-Konvention sieht laut Bundesumweltministerium folgende Beteiligungsrechte der Zivilgesellschaft, und zwar ausdrücklich der einzelnen Bürger und Bürgerinnen, vor: Weiterlesen

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Ordnet der Bundespräsident die im Grundgesetz garantierten Werte und Schutzgüter parteipolitischen Interessen und regierungspolitischen Zielen unter?

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Der Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld und ich haben den Bundespräsidenten darauf aufmerksam gemacht, dass das Kohleausstiegesetz verfassungswidrig ist, da es nicht regelt, wie der wegfallende Kohlestrom ersetzt werden kann. Nicht allein, dass es Speichermöglichkeiten voraussetzt, die noch gar nicht existieren, es setzt auch weiteren massiven Windkraftausbau voraus, welcher im Widerspruch zu Artikel 20a der Verfassung steht.

Der Artikel 20a wurde genau deswegen beschlossen, um so etwas wie die „Energiewende“, d.h. die komplette Industrialisierung des Außenbereichs, zu verhindern. Der Natureingriff ist komplex und beschränkt sich nicht nur auf die Ausrottung bedrohter Arten (Rotmilan, Schreiadler, Schwarzstorch, Weißstorch usw.), sondern umfasst auch Bodenversiegelung, Bodenerosion, Verschlechterung der hydrologischen Verhältnisse, Verschmutzung des Grundwassers, Freisetzung kanzerogener Stoffe bei Bränden, beim Aufbrechen der Rotorenoberflächen, Zerstörung von CO2-Speichern (Wald, Moor, Grünland), Emission des schweren Treibhausgases SF6, Naturschädigungen in den Rohstoffländern, Lärm, Lichtverschmutzung, Vibrationen usw.

Prof. Dr. Pieper antwortete mir im Auftrage des Bundespräsidenten, dass meine verfassungsrechtlichen Bedenken berücksichtigt werden würden. Herrn Große Hündfeld benannte er sogar den Zeitpunkt, an dem eine öffentliche Debatte über die von uns bestrittene Verfassungsmäßigkeit des Kohleausstiegsgesetzes und folglich auch über die von uns angezweifelte Verfassungsmäßgikeit der Zulässigkeit von Windkraft im Außenbereich stattfinden würde.

Keine seiner Zusagen hat der Bundespräsident erfüllt. Was gilt sein Wort? Er fertigte das Kohleausstiegsgesetz aus, ohne Artikel 20a des Grundgesetzes zu berücksichtigen. Wir wissen nicht, ob parteipolitische Interessen dafür ausschlaggebend waren, denn viele SPD-Politiker sind als Windkraftlobbyisten unterwegs. Weiterlesen

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Schreiben an den Autor von „Im Kampf gegen Windmühlenflügel: Streit um die Windenergie“

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Sehr geehrter Herr Land,
ich habe erfahren, dass Sie einen Film mit dem Titel „Im Kampf gegen Windmühlenflügel“ vorbereiten. Ich erlaube mir, Sie auf folgende Sachverhalte hinzuweisen. Weiterlesen

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