Der Bundespräsident wird meine verfassungsrechlichen Bedenken gegen das „Osterpaket“ berücksichtigen

Am 20. April habe ich gegenüber dem Bundespräsidenten verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Ausfertigung des am 6. April 2022 von der Bundesregierung unter dem Namen „Osterpaket“ beschlossenen Gesetzes geäußert. Vgl. „Der Bundespräsident darf das verfassungswidrige ‚Osterpaket‘ nicht ausfertigen“.

Heute habe ich die auf den 29. April 2022 datierte Bestätigung für den Eingang meines Schreibens durch das Bundespräsidialamt erhalte (siehe unten). Der Bundespräsident wird meine verfassungsrechtlichen Bedenken bei der verfassungsrechtlichen Prüfung des Gesetzes berücksichtigen.

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Im Anwendungsbereich von Artikel 20a GG genügt es nicht, zwischen Verfassungswidrigkeit und Unzweckmäßigkeit zu unterscheiden

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

Norbert Große Hündfelds Kommentar zum Schreiben des Bundespräsidialamts

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Ich habe den Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld in meinem Beitrag „Der Bundespräsident räumt die Unzweckmäßigkeit des Kohleausstiegsgesetzes ein, um seine Verfassungsmäßigkeit behaupten zu können“ gefragt, wie er das in diesem Beitrag publizierte Schreiben des Bundespräsidialamts bewertet. Hier ist seine Antwort:

Lieber Herr Sternke,

Sie fragen mich, wie ich den Inhalt der Auskunft beurteile, ich antworte Ihnen:

Ich erkenne, dass auch im Präsidialamt noch ein Lernprozess vonstatten gehen muss: Weiterlesen

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Der Bundespräsident räumt die Unzweckmäßigkeit des Kohleausstiegsgesetzes ein, um seine Verfassungsmäßigkeit behaupten zu können

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Ich habe den Bundespräsidenten vor der Ausfertigung des Kohleausstiegsgesetzes darauf hingewiesen, dass dieses Gesetz nicht verfassungskonform sei, da es nicht regle, wie der wegfallende Kohlestrom ersetzt werden könne. Sollte er durch Windstrom ersetzt werden, so müsste der gesamte Außenbereich, d.h. der gesamte Naturraum, mit Windkraftanlagen besetzt werden. Das aber stünde im Widerspruch zu Artikel 20a des Grundgesetzes, welcher dem Staat gebietet, die Tiere und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Weiterlesen

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Ordnet der Bundespräsident die im Grundgesetz garantierten Werte und Schutzgüter parteipolitischen Interessen und regierungspolitischen Zielen unter?

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

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Der Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld und ich haben den Bundespräsidenten darauf aufmerksam gemacht, dass das Kohleausstiegesetz verfassungswidrig ist, da es nicht regelt, wie der wegfallende Kohlestrom ersetzt werden kann. Nicht allein, dass es Speichermöglichkeiten voraussetzt, die noch gar nicht existieren, es setzt auch weiteren massiven Windkraftausbau voraus, welcher im Widerspruch zu Artikel 20a der Verfassung steht.

Der Artikel 20a wurde genau deswegen beschlossen, um so etwas wie die „Energiewende“, d.h. die komplette Industrialisierung des Außenbereichs, zu verhindern. Der Natureingriff ist komplex und beschränkt sich nicht nur auf die Ausrottung bedrohter Arten (Rotmilan, Schreiadler, Schwarzstorch, Weißstorch usw.), sondern umfasst auch Bodenversiegelung, Bodenerosion, Verschlechterung der hydrologischen Verhältnisse, Verschmutzung des Grundwassers, Freisetzung kanzerogener Stoffe bei Bränden, beim Aufbrechen der Rotorenoberflächen, Zerstörung von CO2-Speichern (Wald, Moor, Grünland), Emission des schweren Treibhausgases SF6, Naturschädigungen in den Rohstoffländern, Lärm, Lichtverschmutzung, Vibrationen usw.

Prof. Dr. Pieper antwortete mir im Auftrage des Bundespräsidenten, dass meine verfassungsrechtlichen Bedenken berücksichtigt werden würden. Herrn Große Hündfeld benannte er sogar den Zeitpunkt, an dem eine öffentliche Debatte über die von uns bestrittene Verfassungsmäßigkeit des Kohleausstiegsgesetzes und folglich auch über die von uns angezweifelte Verfassungsmäßgikeit der Zulässigkeit von Windkraft im Außenbereich stattfinden würde.

Keine seiner Zusagen hat der Bundespräsident erfüllt. Was gilt sein Wort? Er fertigte das Kohleausstiegsgesetz aus, ohne Artikel 20a des Grundgesetzes zu berücksichtigen. Wir wissen nicht, ob parteipolitische Interessen dafür ausschlaggebend waren, denn viele SPD-Politiker sind als Windkraftlobbyisten unterwegs. Weiterlesen

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Schreiben an den Autor von „Im Kampf gegen Windmühlenflügel: Streit um die Windenergie“

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

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Sehr geehrter Herr Land,
ich habe erfahren, dass Sie einen Film mit dem Titel „Im Kampf gegen Windmühlenflügel“ vorbereiten. Ich erlaube mir, Sie auf folgende Sachverhalte hinzuweisen. Weiterlesen

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Frage an Michael vom Baur: Wie steht die FDP zum Grundgesetz?

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

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Michael vom Baur ist Stellvertretender Fraktionschef der FDP in Mecklenburg-Vorpommern.

Sehr geehrter Herr vom Baur,

vor einiger Zeit haben die Schriftstellerin Angelika Janz und ich mit Ihnen einen Email-Verkehr über das Thema ‚Windkraft‘ geführt, den Sie, nachdem ich die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Windkraft aufgeworfen habe, abgebrochen haben. Weiterlesen

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Woher können wir Zuversicht nehmen? Mein Gespräch mit Norbert Große Hündfeld

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

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 Ich

Paragraf 35 Absatz 1 Nr.5 BauGVB ist unwirksam!“ So lautet Ihre Behauptung auf Ihrem Blog zum Energieverfassungsrecht unter der Überschrift „Aus welchem Grund der Bundespräsident das Kohleausstiegsgesetz nicht gem. Artikel 82 GG wird ausfertigen können“. Es handelt sich dabei um die Nutzung der Windkraft im Außenbereich. Sie sind also wie ich der Auffassung, dass keine einzige Windkraftanlage mehr genehmigt werden dürfte?

Große Hündfeld

So ist es. Windkraftanlagen sind nicht genehmigungsfähig, weil der Versuch des Gesetzgebers, sie mit der BauGB-Novelle vom 30.07.1996 zu privilegierten Vorhaben zu machen, fehlgeschlagen ist. Kenner der Rechtsprechung wissen:  Nicht privilegierte Bauvorhaben können im Außenbereich nicht genehmigt werden. Tatsache ist deshalb: Es gibt in Deutschland keine einzige Windkraftanlage, die materiell rechtmäßig genehmigt worden ist! Weiterlesen

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Der Bundespräsident wird meine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Kohleausstiegsgesetzes berücksichtigen

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

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In meiner „Anfrage an den Bundespräsidenten und das Bundespräsidialamt“ habe ich meine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Kohleausstiegsgesetzes zum Ausdruck gebracht. Das Kohleausstiegesgesetz regelt nicht, wie der wegfallende Kohlestrom ersetzt werden kann, denn die Windkraft im Außenbereich steht im Widerspruch zu Artikel 20a des Grundgesetzes, welcher dem Staat gebietet, die natürlichen Grundlagen und die Tiere zu schützen. Die Genehmigung der Windkraft im strenggeschützten Außenbereich setzte ihre Privilegierung voraus. Die Privilegierung der Windkraft im Außenbereich führt zu ihrer totalen Bedeckung des gesamten Naturraums, zu einer Zerstörung der natürlichen Grundlagen und der Ausrottung vieler Tierarten.

Darf der Staat zerstören, was er schützen soll? Weiterlesen

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Der „Nordkurier“ berichtet über unseren Widerstand gegen den im Kohleausstiegsgesetz vorgesehenen Verfassungsverstoß

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

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Bericht über unseren Widerstand gegen den Verstoß gegen Artikel 20a des Grundgesetzes

Auf der Friedländer Großen Wiese, einer der artenreichsten Freiflächen und einem der bedeutendsten Zugvogelrastplätze Europas, sowie in vielen anderen Vorkommensgebieten geschützter störungssensibler Tierarten werden Windräder geplant, gebaut und betrieben.

Dieser Tatbestand verstößt gegen Artikel 20a des Grundgesetzes, der dem Staat gebietet, in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere zu schützen. Vgl. „Windkraftanlagen sind verfassungswidrig“. Das Kohleausstiegsgesetz will den wegfallenden Kohlestrom durch auf verfassungswidrige Weise erzeugten Windstrom ersetzen. Ausgehend von den wöchtlichen Mahnwachen der BI „Freie Friedländer Wiese“ hat der „Nordkurier“ über meine „Anfrage an den Bundespräsidenten und das Bundespräsidialamt“ berichtet: Weiterlesen

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Bundespräsidentialamt: Öffentliche Debatte über die Verfassungsmäßigkeit des Kohleaustiegsgesetzes muss stattfinden

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

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In meiner „Anfrage an den Bundespräsidenten und das Bundespräsidialamt“ habe ich anlässlich der vorgesehenen Ausfertigung des Kohleausstiegsgesetzes durch den Bundespräsidenten meine Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes zum Ausdruck gebracht. Der Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld hat eine ähnliche Anfrage an die Genannten gesandt und eine öffentliche Debatte darüber gefordert. Weiterlesen

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