Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe die Talkshow gesehen, in der Herr Dr. Wissing zur Frage der Verfassungsmäßigkeit einer Impfpflicht gesprochen und sich von Dr. Röttgen ob seiner widersprüchlichen Äußerungen bloßstellen lassen hat. Es liegt auf der Hand, dass ein Eingriff in den Körper eines freien Bürgers, der gegen dessen Willen geschieht und eine Verletzung oder sogar die Tötung der betroffenen Person nach sich ziehen kann – und diese Möglichkeit ist wissenschaftlich sowie durch Beispiele nachgewiesen –, einen Verstoß gegen Artikel 2 des Grundgesetzes darstellt. Das sollte eine liberale Partei eigentlich von selbst erkennen. Viele Bürger haben die FDP gewählt, weil sie und vor allem Wolfgang Kubicki, für den ich große Achtung hege, in dieser Frage eine liberalere Position vertreten hat als andere Parteien. Diese Bürger sind nun nach der Wahl sehr enttäuscht.
Des Weiteren erlaube ich mir, Sie auf den Verstoß gegen Art. 20a GG hinzuweisen, der durch den Windkraftausbau und -betrieb im Außenbereich begangen wird. 1994 stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass der Windkraftausbau weithin im Außenbereich gegen das Prinzip des äußersten Schutzes des Außenbereichs verstoßen würde. Die Baugesetznovelle von 1996, die Windkraft im Außenbereich privilegiert, ist verfassungswidrig, den viele bedrohte Arten verlieren ihre Lebensräume und die natürlichen Lebensgrundlagen (Wasser, Boden usw.) werden stark geschädigt. Ebenso wird die Gesundheit vieler Anwohner durch den von den Anlagen emittierten Infraschall geschädigt. Die Lösung, die Anlagen mit Detektoren zu versehen, die Exemplare geschützter Arten erkennen, bietet keinen Schutz der bedrohten Individuen, da die Vögel zwar erkannt, aber die Anlagen, die sich mit Geschwindigkeiten von 300 km/h bewegen, nicht so schnell gestoppt werden können.
Vgl. https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/09/22/zur-verfassungswidrigkeit-des-anlagenbaus-der-windindustrie/
Vgl. https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2021/11/13/die-ampel-schaltet-auf-grun-fur-die-verstarkte-kriminelle-und-verfassungswidrige-ausrottung-bedrohter-arten/
Herr Lindner hat im Wahlkampf nicht davon gesprochen, dass er eine Rechtsreform vorbereiten würde, die zu einer noch größeren Einschränkung der Bürgerrechte, vor allem ihrer Klagerechte, führen würde. Viele Wähler hätten die FDP dann nicht gewählt. Ich hätte bei der Bundestagswahl gern eine Partei, die für Rechtsstaat und Freiheit eintritt, gewählt. Leider trägt die FDP ihren Namen zu Unrecht und die AfD kann eine liberale Partei, die in der deutschen Parteienlandschaft fehlt, nicht ersetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. René Sternke
Weiterlesen →