Norbert Große Hündfeld: Rücktrittsforderung an den Bundespräsidenten

Sehr geehrter Herr Bundespräsident!

Heute, am 18. April 2022 gebe ich zur Kenntnis, dass der BUNDESVERBAND WINDENERGIE für Mittwoch den 27. April 2022 zu einem seiner Seminare einlädt. Geplant ist ein Webseminar unter der Überschrift „Osterpaket. Neuer Rechtsrahmen für die Windenergie im EEG 2023“.

I.

Das Bundeskabinett hat am 6. April 2022 das Osterpaket beschlossen. Der Lobbyverband der Windindustrie formuliert wörtlich: „es enthält die größten energiepolitischen Gesetze seit Jahrzehnten“ und hebt hervor, erstmals sei der Grundsatz verankert worden, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient.

Für das Amt des Bundespräsidenten bedeutet diese Tatsache: 

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Meine Thesen zum Krieg in der Ukraine

Da ich meine Äußerungen im Diskussionsforum des Rothen Barons von den Diskutanten ohne Nachnamen, mit demselben Gravatar und mit unauffindbarem Profil immer wieder entstellt und mich auch zunehmend persönlich angegriffen sehe, möchte ich hier meine Thesen zum Ukrainekrieg kurz zusammenfassen.

Die Begründungen der Thesen finden sich in den Beiträgen „Die US-Politik in Bezug auf Russland, Deutschland und die Ukraine“, „Wem nützt der Krieg in der Ukraine? Wessen Interessen vertritt die Bundesregierung?“ und „Ukraine: Kollaboration mit dem Faschismus als Therapie traumatischer Erfahrungen“.

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Der NDR-Rundfunkrat leugnet einen Verstoß des NDR gegen den NDR-Staatsvertrag

Schreiben des NDR-Rundfunkrats vom 9. März

Betr.: Ihre weitere Nachricht vom 11.02.2022 zum Antwortschreiben des Rundfunkrates zu Ihrer Programmbeschwerde vom 14.05.2021 über die Sendung „Anne Will“ vom 09.05.2021 und Ihre weiteren Schreiben

Sehr geehrter Herr Sternke,

hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o. g. Schreibens.

Wir möchten abschließend verdeutlichen, dass die Gremien des Norddeutschen Rundfunks auf Basis der vorliegenden Fakten, sorgfältiger Prüfung des gesamten Sachverhaltes und nach ausführlicher Diskussion unter Abwägung der unterschiedlichen Positionen Ihre Programmbeschwerde mangels eines Verstoßes gegen den NDR Staatsvertrag zurückgewiesen haben. Mit Schreiben vom 11.02.2022 wurden Sie über die Entscheidung des Rundfunkrates entsprechend informiert.
 
Der Vorgang ist somit für uns abgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Schwiegershausen
Vorsitzende NDR Rundfunkrat
_____________________________________
NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Gremienbüro

Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Tel. (040) 4156-3506
Fax (040) 4156-3452
E-Mail: gremienbuero-beschwerden@ndr.de

Meine Antwort: Der NDR hat gegen § 8, Abs. 1 des Staatsvertrags verstoßen!

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Ankündigung einer umweltpolitischen Information für Politiker und Redakteure zur Energiewende

von Staatsrechtler Norbert Große Hünfeld und mir

An viele Stellen in Deutschland wird in dieser Woche eine Postsendung gesandt.

Vornehmlich Politiker und Medienvertreter mögen auf diesem Wege eine Zusammenstellung von Dokumenten erhalten, in deren Mittelpunkt ein für die WINDENERGIEPOLITIK grundlegendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stehen wird.

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Gewährt die Will Media GmbH Mitgliedern der NDR-Intendanz und des NDR-Rundfunkrats Vorteile?

Sehr geehrte Frau Schwiegershausen,

sehr geehrte Damen und Herren,

am 9. Mai 2021 haben Anne Will und Luisa Neubauer Dr. Hans-Georg Maaßen in der Sendung „Anne Will“ als Antisemiten verleumdet. Daraufhin wurde Dr. Maaßen nicht in den Bundestag gewählt. Der Vorwurf gegen Dr. Maaßen ist schwerwiegend und die Verleumdung war folgenreich.

Dennoch erfolgte bis heute keine Gegendarstellung. Die NDR-Intendanz und der NDR-Rundfunkrat sind meiner Aufforderung, diesen groben Verstoß gegen elementare Regeln des Journalismus nicht zu dulden, nicht nachgekommen. Es ist nicht das erste Mal, dass die NDR-Intendanz und der NDR-Rundfunkrat grobe Verstöße Anne Wills gegen Grundregeln des Journalismus tolerieiren. Es stellt sich die Frage: warum?

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Schreiben an die pseudoliberale Freie Demokratische Partei zu Grundgesetzverstößen

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe die Talkshow gesehen, in der Herr Dr. Wissing zur Frage der Verfassungsmäßigkeit einer Impfpflicht gesprochen und sich von Dr. Röttgen ob seiner widersprüchlichen Äußerungen bloßstellen lassen hat. Es liegt auf der Hand, dass ein Eingriff in den Körper eines freien Bürgers, der gegen dessen Willen geschieht und eine Verletzung oder sogar die Tötung der betroffenen Person nach sich ziehen kann – und diese Möglichkeit  ist wissenschaftlich sowie durch Beispiele nachgewiesen –, einen Verstoß gegen Artikel 2 des Grundgesetzes darstellt. Das sollte eine liberale Partei eigentlich von selbst erkennen. Viele Bürger haben die FDP gewählt, weil sie und vor allem Wolfgang Kubicki, für den ich große Achtung hege, in dieser Frage eine liberalere Position vertreten hat als andere Parteien. Diese Bürger sind nun nach der Wahl sehr enttäuscht.
Des Weiteren erlaube ich mir, Sie auf den Verstoß gegen Art. 20a GG hinzuweisen, der durch den Windkraftausbau und -betrieb im Außenbereich begangen wird. 1994 stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass der Windkraftausbau weithin im Außenbereich gegen das Prinzip des äußersten Schutzes des Außenbereichs verstoßen würde. Die Baugesetznovelle von 1996, die Windkraft im Außenbereich privilegiert, ist verfassungswidrig, den viele bedrohte Arten verlieren ihre Lebensräume und die natürlichen Lebensgrundlagen (Wasser, Boden usw.) werden stark geschädigt. Ebenso wird die Gesundheit vieler Anwohner durch den von den Anlagen emittierten Infraschall geschädigt. Die Lösung, die Anlagen mit Detektoren zu versehen, die Exemplare geschützter Arten erkennen, bietet keinen Schutz der bedrohten Individuen, da die Vögel zwar erkannt, aber die Anlagen, die sich mit Geschwindigkeiten von 300 km/h bewegen, nicht so schnell gestoppt werden können.
Vgl. https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/09/22/zur-verfassungswidrigkeit-des-anlagenbaus-der-windindustrie/
Vgl. https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2021/11/13/die-ampel-schaltet-auf-grun-fur-die-verstarkte-kriminelle-und-verfassungswidrige-ausrottung-bedrohter-arten/
Herr Lindner hat im Wahlkampf nicht davon gesprochen, dass er eine Rechtsreform vorbereiten würde, die zu einer noch größeren Einschränkung der Bürgerrechte, vor allem ihrer Klagerechte, führen würde. Viele Wähler hätten die FDP dann nicht gewählt. Ich hätte bei der Bundestagswahl gern eine Partei, die für Rechtsstaat und Freiheit eintritt, gewählt. Leider trägt die FDP ihren Namen zu Unrecht und die AfD kann eine liberale Partei, die in der deutschen Parteienlandschaft fehlt, nicht ersetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. René Sternke

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Bilanz der Energiewende am Ende der 19. Legislaturperiode

Ein Beitrag von Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld vom 13. September 2021

Das Institut für verfassungsgemäße Stromwirtschaft gibt 2 Wochen vor der Wahl zum 20. Bundestag bekannt:

I.

Die Politik der Energiewende ist seit ihrem Anfang im Jahre 1990 planungsrechtlich unzulässig! Schon vor Beginn der Energiewende stand rechtlich fest:

Die planungsrechtliche Beurteilung der Zulässigkeit von Anlagen zur Erzeugung von Windstrom muss nach § 35 Absatz 2 BauGB negativ erfolgen. Die Anwendung der positiven Privilegierungsvorschrift in § 35 Absatz 1 BauGB ist rechtswidrig und falsch! 

Der Staat hat in der Energiewende von Anfang an gesetzwidrig und verfassungswidrig gehandelt. Es war der Exekutive nie erlaubt, das Bauverbot in § 35 Absatz 2 BauGB zu missachten!

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Prof. Dr. Klaus-Dieter Döhler: „Diese Bundestagswahl ist eine Klimawahl“

Offener Brief an die Wahlkampfteams zur Bundestagswahl und zu den Kommunalwahlen

„Diese Bundestagswahl ist eine Klimawahl“, sagt Annalena Baerbock

Die Bekämpfung des Klimawandels steht bei fast allen Parteien an erster Stelle im Wahlprogramm, nicht die Bekämpfung der Kinder- und Altersarmut in Deutschland, nicht die Bekämpfung der Obdachlosigkeit in Deutschland, nicht die Förderung von Seniorenheimen, Bildung und Gesundheitswesen, nicht die Sanierung maroder Autobahnbrücken, nicht der Ausbau der Infrastruktur einschließlich dem Internet. Auch der Kampf gegen den Hunger in der Welt, gegen die Kindersterblichkeit und für die Bereitstellung von sauberem Trinkwasser in Entwicklungsländern, die Bekämpfung von Seuchen, der Kampf gegen die Auslöser von Flüchtlingsströmen, nämlich Terrorismus und korrupte Regierungen sind ganz konkrete Bedürfnisse, die – zumindest in Deutschland und Europa – weit hinter der Bekämpfung des imaginären, aber angeblich menschengemachten Klimawandels stehen. Die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland (55 Prozent) lehnt mittlerweile zusätzliche Kosten für mehr Klimaschutz ab. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag des Gemeinschaftsausschusses der Deutschen Gewerblichen Wirtschaft (Umfrage: Mehrheit gegen zusätzliche Kosten für mehr Klimaschutz | ZEIT ONLINE). Andere Umfragen bestätigen dieses Ergebnis (Abbildung 1):

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Katastrophen-Merkel: „Schneller werden im Kampf gegen den Klimawandel“

Anders als Laschet, der im Katastrophengebiet herumalbert, und die Grünen, die Skrupel haben, sie würden „dem Vorwurf ausgesetzt, aus der Katastrophe politisches Kapital schlagen zu wollen“, wie Der Tagesspiegel schreibt, fühlt sich Angela Merkel in der Katastrophe in ihrem Element und nutzt auch diese Katastrophe, um weitere Katastrophen herbeizuführen. Die Frankfurter Rundschau berichtet unter der Überschrift „Angela Merkel im Katastrophengebiet: ‚Schneller werden im Kampf gegen den Klimawandel'“: „‚Wir müssen schneller werden im Kampf gegen den Klimawandel‘, so Bundeskanzlerin Angela Merkel bei ihrem Besuch in dem von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Landkreis Ahrweiler.“

Setzt man einmal mit Merkel voraus, dass die CO2-Emissionen in Deutschland einen weltweiten Klimawandel herbeiführten, der Hochwasser und andere Naturkatastrophen hervorrufe, dann fragt man sich, ob Merkel nicht etwas spät mit ihren Anstrengungen zum Klimaschutz anfängt und – vor allem – ob sie dabei nicht auf die falschen Technologien der Energiegewinnung setzt. Deutschland steht derzeit auf der electricityMap auf Platz 48 der CO2-Emittoren, während sich Frankreich auf Platz 8 befindet. 294g spezifische CO2-Emissionen in Deutschland (19.7., 2.53 Uhr) stehen 29g gegenüber (vgl. Abb.,19.7., gegen 2.30 Uhr).

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Recht darf nicht gelten, wenn es einem Gebot der Verfassung widerspricht

Ein Gastbeitrag von Norbert Große Hündfeld

Vorbemerkung von René Sternke

Am 20. Mai 2021 wurde der Umweltminister von Mecklenburg-Vorpommern Dr. Till Backhaus anlässlich der Übergabe der Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“ mit dem Vorwurf konfrontiert, gegen Artikel 20a GG zu verstoßen, der dem Staat gebietet, die Wildtiere zu schützen. Wissenschaftliche Studien haben u.a. nachgewiesen, dass der Rotmilanbestand in Mecklenburg-Vorpommern in kausaler Abhängigkeit vom Windkraftausbau zurückgegangen ist. Wie kann der Staat die Wildtiere schützen, wenn er ihnen ihre Lebensräume nimmt? Der Minister und sein Artenschutzreferent Kai Umland konnten die Argumentation nicht entkräften, erbaten weitere Informationen, die sie in der Folge erhalten haben. Vgl. „Die Übergabe der Petition zum Schutz des Rotmilans an Minister Backhaus“. Besondere Aufmerksamkeit fand in Battinsthal der Verweis des Staatsrechtlers Norbert Große Hündfeld auf ein Verwaltungsgerichtsurteil aus dem Jahre 1994, das feststellt, dass das Gebot der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs aus den Angeln gehoben würde, wenn weithin in Deutschland Windkraftanlagen errichtet würden. Vgl. „Die Energiewende hat das Ziel größtmöglicher Schonung des Außenereichs aus den Angeln gehoben“. Auf meine Nachfrage vor einigen Tagen konnte mir Herr Umland immer noch nicht sagen, ob der Minister der Argumentation von Herrn Große Hündfeld folgen wird oder nicht. Herr Große Hündfeld und sein Institut, das IvS, planen nun eine zweite Veranstaltung in Battinsthal.

Norbert Große Hündfeld

Was die Wahlbürger am Freitag, den 30.07. von einer Veranstaltung in Vorpommern über die Zulässigkeit von Genehmigungen für Windräder in Deutschland erfahren und anschließend samstags und sonntags in Berlin debattieren können

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