Schreiben an Dr. Detlef Ahlborn (Vernunftkraft)

Lieber Herr Ahlborn,
ich habe in den Texten von Herrn Große Hündfeld ein paar Fehler korrigiert (vgl. Anhang) und den längeren der beiden Texte auf meinem Blog veröffentlicht: https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2022/09/08/norbert-grose-hundfeld-forderung-eines-normenkontrollverfahrens/
Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn Vernunftkraft das Anliegen von Herrn Große Hündfeld, so wie er es sich in dem kürzeren Text wünscht, unterstützen würde.

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Norbert Große Hündfeld: Forderung eines Normenkontrollverfahrens

Recht, Ideologie und die Energiewende der Deutschen m Krieg Russlands gegen die Ukraine

Verfassungsrechtliche Gedanken zu der Frage,

wie das Ziel verwirklicht werden kann,

dass das Bundesverfassungsgericht im Normenkontrollverfahren gemäß Artikel 93 Absatz 2 GG über die Vereinbarkeit der Windenergie Novelle mit Artikel 20a GG entscheidet,

vorgelegt im August 2022 von

 Norbert Große Hündfeld, Rechtsanwalt und Notar a.D.

Geschäftsführer des Instituts für verfassungsgemäße Stromwirtschaft GmbH in Gründung in Münster

Dieser Text möge der deutschen Öffentlichkeit und der Bevölkerung in den Staaten, die sich mit Deutschland zur Hilfe für die Ukraine verbündet haben zum Staatsziel Umweltschutz, das am 15. November 1994 in Artikel 20a des Grundgesetzes verankert worden ist, anzeigen:

Die ENERGIEWENDE genannte Politik der Deutschen ist ein ideologisches Konstrukt, das das deutsche Volk verblendet hat!

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Die Mercedes-Benz Group zur DUH-Klage wegen Klimaverschmutzung

Mein Schreiben an die Mercedes-Benz Group vom 5. Juli 2022

Sehr geehrte Damen und Herren im Vorstand der Mercedes-Benz Group,

ich habe der Presse entnommen, dass die Deutsche Umwelthilfe eine Klimaklage gegen Mercedes Benz anstrengt. Ich bin Naturschützer und Blogger erlaube mir, mich in diesem Zusammenhang mit einer Bitte an Sie zu wenden.

Im IPCC-Bericht findet sich kein Nachweis für die Schädlichkeit von CO2. Es ist nur von Wahrscheinlichkeit die Rede. Es gibt keinen experimentellen Nachweis und die Experimente, die in Lehrmaterial für Schulen oder in Sendungen öffentlich-rechtlicher Sender beschrieben werden, weisen die Schädlichkeit von CO2 nicht nach. Sie finden sich auch nicht in der wissenschaftlichen Literatur. Die Tatsache, dass eine Mehrheit von Wissenschaftlern sich für die Wahrheit einer Hypothese ausspricht, sagt über den Wahrheitsgehalt der fraglichen Hypothese nichts aus. Ein solches Argument sollte eher stutzig machen. Der Deutsche Ethikrat hat 2019 in der ersten Fassung der Einladung zu der Tagung „Meinen – Glauben – Wissen“ erläutert, dass die hier relevante wissenschaftliche Frage in der Wissenschaft ergebnisoffen diskutiert werden möge, dass den Bürgern aber vertrauensvoll eine eindeutige Sicht auf die Dinge vermittelt werden möge, damit die Regierung Maßnahmen implementieren könne.

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Schreiben an Prof. Dr. Ulrike Guérot

Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Guérot,
ich habe Ihren Vortrag vom 10. Juli 2022 auf den Nachdenkseiten mit Zustimmung angehört, war aber sehr erstaunt, dass Sie den Umbau unserer Gesellschaft so spät erst wahrgenommen haben und dass Sie die Problemfelder „Corona“ und „Ukraine“ als die zentralen wahrnehmen. Beide stehen in engem Zusammenhang mit einer fatalen globalen Energie- und Umweltpolitik, die in Deutschland spätestens 2011 eingeleitet wurde. Emmanuel Macron sagte sinngemäß, dass die Lösungen der Coronakrise Muster für die Lösung der Klimakrise sein sollen, und auf der Internetseite vom Great Reset war zu lesen, dass die positiven Effekte des Lockdowns für die Umwelt weiterfort fruchtbar gemacht werden sollen.

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21. Penkuner Anti-Corona-Politik-Spaziergang

Rede des Arztes Heinz Timm am 13. Juni 2022 in Penkun

Heute wieder einige Infos:
1) 05.06.22:    „Impfstoff“ Novavax:
Ich hatte bereits meine Bedenken geäußert. Es ist eben kein klassischer, konventioneller Totimpfstoff, wie gerne vielfach glauben gemacht wird. Es handelt sich hierbei um das gentechnisch produzierte Spike-Protein. Genau dieses wird verantwortlich gemacht für schwere Nebenwirkungen.
Dies wurde nun auch jüngst in einer Studie bestätigt: Die US-Arzneimittelbehörde FDA hat anhand der Analyse von Studien festgestellt, dass insbesondere für Männer ein erhöhtes Risiko besteht für eine Herzmuskelentzündung – und das besonders im Verlauf von 7 Tagen nach der zweiten Dosis. Das höchste Risiko besteht für Heranwachsende und junge erwachsene Männer. Dies war bereits bekannt bei den genbasierten mRNA-„Impfstoffen“. Ich erinnere nur an die vielen Bilder, wo Sportler zusammensacken.
Trotzdem hat die FDA am 7.6. Notzulassung empfohlen …….

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19. Anti-Corona-Maßnahmen-Spaziergang in Penkun

Rede des Arztes Heinz Timm am 23. Mai 2022 in Penkun

Heute wieder einige INFOS:

1) Das Hauptthema der letzten Woche dürfte das Urteil des BVG sein zur Einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Es urteilte am 19.05.22, die Impfpflicht sei rechtens, weil der Schutz vulnerabler Gruppen verfassungsrechtlich schwerer wiege, als die Beeinträchtigung der Grundrechte (auf körperliche Unversehrtheit) der MitarbeiterInnen im Pflege- und Gesundheitsbereich. Dies ist ein Skandal, weil es nichts Anderes ist, als die Wiederholung der Thesen von Herrn Lauterbach und Co. Die vielfältigen Forschungsergebnisse der letzten Zeit werden total außer Acht gelassen. Damit entpuppt sich mal wieder das BVG als Bundesbehörde der Regierung. Die einst so weise Gewaltenteilung – war einmal.
Damit sind die auch Türen geöffnet für weitere einrichtungsbezogene Impfpflichten oder eine erneute Debatte um die Allgemeine Impfpflicht. Die entsprechende Diskussion soll Ende Juni in der Gesundheitsministerkonferenz stattfinden (lt. Nordkurier vom 20.05.22). Denn am 23. September läuft das Infektionsschutzgesetz aus und am 31.12.22 die Einrichtungsbezogene Impfpflicht. Es besteht also dringender Handlungsbedarf für die zu erwartende Virusvarianten im Herbst – nach Ansicht von Herrn Lauterbach und Co. (s. auch Pressekonferenz vom 16.05.22.): mögliche Maßnahmen seien: Maskenpflicht, 3G/2G Regelungen u.a. – also alles wie gehabt – von vorne.
Dr. René Sternke hat dazu auf seinem Blog: „Rettet den Rotmilan“ einen Kommentar verfasst. Er veröffentlicht dankenswerterweise immer meine Reden (dort also nachzulesen)

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Das Bundesverfassungsgericht begründet die Verfassungsmäßigkeit des Impfgesetzes mit Behauptungen im Gesetzesentwurf

Der „Beschluss des Ersten Senats vom 27. April 2022 – 1 BvR 2649/21 – Impfnachweis (COVID-19)“ zeigt, dass wir nicht mehr in einem Rechtsstaat leben. In seiner Begründung des Beschlusses stützt sich das Bundesverfassungsgericht auf den gemeinsamen Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie (20/188) . Die darin vorgetragenen unbewiesenen Behauptungen werden unbesehen übernommen.

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Schreiben an Daniel Wetzel zur vorsätzlichen Desinformation der Bürger durch die Leitmedien

‌Nachfolgendes Schreiben antwortet auf eine Zuschrift der Journalisten Daniel Wetzel (Welt) und Matthias Iken (Hamburger Abendblatt) im Rahmen einer Diskussion über den Widerspruch der Theorie von der Erderwärmung durch den sogenannten Treibhauseffekt zum 2. Hauptsatz der Wärmelehre mit Prof. Dr. Kramm*) und anderen Wissenschaftlern. Herr Wetzel begründete sein Desinteresse an dieser Fragestellung damit, dass er keine Zeit habe, der „sicher interessanten, aber sehr ausführlichen Diskussion zu folgen“. Dieses Desinteresse ist umso bemerkenswerter, als die Erderwärmung durch steigende CO2-Emissionen die Begründung einer anders nicht begründbaren Energie- und Umweltpolitik ist, durch welche Deutschland ökologisch und und ökonomisch stark belastet und auf längere Sicht zugrunde gerichtet wird.

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17. Penkuner „Lichterspaziergang“ gegen staatliche Corona-Maßnahmen

 17. „Lichterspaziergang“ Penkun am 09.05.2022

1) 01.04.22: Untererfassung der COVID-„Impfungs“-Nebenwirkung
Die Charité führt ein eigenes Register für Impfnebenwirkungen und kommt auf fast ein Prozent schwerer bis tödlicher Nebenwirkungen – im Gegensatz zum RKI, welches von etwa 0,05% spricht. Hängt vielleicht damit zusammen, dass Lauterbachs Liebling, Herr Drosten, das Handtuch geworfen hat? Daraufhin ließ das Paul-(Un)-Ehrlich Institut diese Fälle aus seinem Bericht verschwinden und macht keine Angaben mehr zu Nebenwirkungen. So einfach ist das!

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Mit seinem Urteil zum Klimaschutzgesetz hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes festgelegt, welche physikalischen und mathematischen Gesetzmäßigkeiten verfassungskonform sind

Ich habe in meinem meinem Beitrag „Rupert Scholz: Kritik des Klimaschutzurteils ohne Lippenbekenntnis zum Klimaschwindel“ geschrieben: „Es steht dem Bundesverfassungsgericht nicht zu, naturwissenschaftliche Erkenntnisse per Gerichtsurteil festzulegen!“

Dazu hat mir eine international anerkannte Koryphäe auf dem Gebiet der Theoretischen Meteorologie folgenden Kommentar zugesandt:

„Mit seinem Urteil zum Klimaschutzgesetz hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes festgelegt, welche physikalischen und mathematischen Gesetzmäßigkeiten verfassungskonform sind und welche nicht. 😁 Es ist eine Glanzleistung der Rechtsprechung der besonderen Art.
Aber deutsche Juristen waren schon immer Juristen der besonderen Art. Und das Beispiel Globke [vgl. Abb.] belegt, dass man selbst als Kommentator des Reichsbürgergesetz von 1935, auch nach dem Zusammenbruch des Tausendjährigen Reiches der Dauer von 12 Jahren unaufhaltsam Karriere machen konnte. Unter Bundeskanzler Adenauer stieg Globke bis zum Staatssekretär im Bundeskanzleramt auf. Stuckart wurde im Wilhelmstraßen-Prozess zu knapp 4 Jahren Gefängnis verurteilt. Da die Untersuchungshaft anerkannt wurde, konnte er den Prozess als freier Mann verlassen.“

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