Herr Bundespräsident,
hiermit fordere ich Sie höflich auf, das unter dem Namen „Osterpaket“ vorbereitete Gesetz nicht zu auszufertigen, da es den bereits bestehenden Verstoß gegen Artikel 20a GG durch den massiven Windkraftausbau und -betrieb im Außenbereich fortsetzt und verstärkt. Das „Osterpaket“ formuliert im Gegensatz zu den Behauptungen der Bundesminister Steffi Lemke und Dr. Robert Habeck keine Verbesserungen für den Artenschutz, sondern enthält ausschließlich Maßnahmen, die zu einer Erleichterung des Windkraftausbaus und zu einer Verschlechterung der Lebensbedingungen der bedrohten Arten führen würden. Der Gesetzesentwurf verstößt eklatant gegen die Europäische Vogelschutzrichtlinie und die Europäische FFH-Richtlinie sowie gegen das Bundesnaturschutzgesetz in der jetzt geltenden Form, obgleich das Tötungsverbot für Wildtiere bereits auf verfassungswidrige und gegen das europäische Recht verstoßende Weise aufgeweicht wurde. 1994 legte das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil dar, dass das Gebot der äußersten Schonung des Außenbereichs aus den Angeln gehoben würde, wenn im Außenbereich weithin Windkraftanlagen errichtet werden dürften. Dieser Schritt der Aufhebung des Schonungsverbots wurde 1996 mit der Privilegierung der Windkraft im Außenbereich begangen, bei der eine Schutz- und Verbotsnorm in eine Zulassungsnorm umgewandelt wurde. Damit hat der Gesetzgeber einen Verstoß gegen Artikel 20a GG begangen, da zahlreiche strenggeschützte Arten, in erster Linie Greifvogel-, Zugvogel- und Fledermausarten, durch massenhafte und wahllose Tötung von Individuen sowie durch den Verlust ihrer Lebensräume allmählich ausgerottet werden. Diese Tatsache wird u.a. durch die „Stellungnahme Rotmilan-Todesursachen und Gefährdung durch Windenergieanlagen“ des Dachverbands Deutscher Avifaunisten e.V. wissenschaftlich belegt. Die Stellungnahmen der Naturschutzinitiative e.V., des Vereins für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität e.V., des Seeadlerschutzes Schlei e.V., des Naturschützers Manfred Knake („Wattenrat“) und weiterer Organisationen und Bürger, die sich mit der Problematik des Artenschutzes eingehend auseinandergesetzt haben, zum „Osterpaket“ legen dar, dass eine weitere Verschlechterung der Wildtierbestände durch dieses Maßnahmenpaket herbeigeführt würde. Durch die geplanten Maßnahmen würden nicht allein die Rechte der Bürger noch weiter, als es in den Jahren Ihrer Bundespräsidentschaft unter Ihrer Mitwirkung bereits geschah, eingeschränkt, sondern das Grundgesetz, das den Staat zum Schutz der Wildtiere und der natürlichen Lebensgrundlage verpflichtet, würde von denjenigen, die dieses Gesetz beschließen und ausfertigen sollten, missachtet. Zur weiteren verfassungsrechtlichen Argumentation verweise ich auf das an Sie gerichtete Schreiben des Staatsrechtlers Norbert Große Hündfeld, das die Verfassungswidrigkeit des „Osterpakets“ begründet. Machen Sie bitte deutlich, dass das Grundgesetz und die darin festgeschriebenen Werte auch für Sie noch achtens- und schützenswert sind.
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