Wie grün sind grüne Kraftwerke? Wie grün ist der NABU?

An den NABU zur Pressemitteilung Wie grün ist das grüne Kraftwerk Nordsee?

Sehr geehrte Frau Böhnke-Henrichs,
sehr geehrter Herr Dr. Detloff,
wann wird der NABU aufhören, die verfassungswidrige Praxis des Windkraftausbaus und -betriebs im Außenbereich mit solchen Wendungen wie „aus dem Ruder gelaufen“ zu beschönigen?
1994 hat das Bundesverwaltungsgericht den Bau einer Windkraftanlage auf Föhr verboten, weil mit dem Bau von Windkraftanlagen „weithin“ das strenge Schutzgebot des Außenbereichs aus den Angeln gehoben würde. Mit der Privilegierung der Windkraft im Außenbereich im Jahre 1996 hat der Außenbereich seinen Schutz verloren. Der NABU und der BUND haben sich damit arrangiert und begonnen, ein Geschäft daraus zu machen, die Lebensräume der Wildtiere und insbesondere der strenggeschützten Arten zu verscherbeln.
Schämen Sie sich!
Sie sind die Hauptmotoren der Naturzerstörung, indem Sie unter dem Vorwand des „Klimaschutzes“ die Natur zerstören.
Der Vernichtung der Lebensräume der Wildtiere widerspricht Art. 20a GG.
Sie wissen lange schon, dass sämtliche grünen Kraftwerke nicht grün sind.
Die Käuflichkeit des BUND und die Vernetzung von Windlobby und sogenannten Umweltschutzverbänden ist im Rahmen der Affäre um den Habeck-Graichen-Klüngel offensichtlich geworden. Wie käuflich ist der NABU?
Freundliche Grüße
Dr. René Sternke

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Das Hessische Umweltministerium verschleiert das Vorgehen der Energiegenossenschaft Reinhardswald bei der Beschaffung von Vorhabenstandpunkten

 

Sehr geehrte Frau Schaller,
ich habe Kenntnis von Ihrem Bescheid (Geschäftszeichen II 4c – 0003a 04.01-10/22) an den Verein Fortschritt in Freiheit e.V. erhalten und erlaube mir, in diesem Zusammenhang eine Anfrage an Sie zu richten. Sie erklären, dass dem Verein die gewünschten Auskünfte nicht erteilt werden könnten, weil Mitbewerber dadurch einen umfassenden Einblick in das Vorgehen der Energiegenossenschaft Reinhardswald bei der Beschaffung von Vorhabenstandpunkten verschaffen könnten und dass kein überwiegendes öffentliches Interesse an diesen Kenntnissen bestehe. Dagegen wende ich ein, dass in diesem konkreten Fall sowie grundsätzlich ein überwiegendes öffentliches Interesse daran besteht, dass die Öffentlichkeit erfährt, wie die Energieunternehmen bei der Beschaffung von Vorhabenstandpunkten vorgehen, denn in denjenigen Fällen, in denen diese Vorgehensweise bekannt wurde, stellte sich heraus, dass es sich um Korruption handelt. In früheren Jahren wurde darüber in der Presse noch berichtet. Vgl. z.B. Tagesspiegel, 29.6.2005: „Auf dem schmutzigen Weg zur sauberen Energie“ (http://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/auf-dem-schmutzigen-weg-zur-sauberen-energie-7700941.html‌).
Wie anders ließe sich erklären, dass eine Form der Energiegewinnung eingesetzt wird, die ineffizient (vgl. smard.de) und extrem umweltschädlich ist? Bereits 1994 stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass der Bau von Windkraftanlagen weithin zu einer Aushebelung des Gebots des äußersten Schutzes des Außenbereichs führen würde. Durch die Privilegierung der Windkraft im Außenbereich verlieren zahlreiche strenggeschützte Arten ihre Lebensräume. Das ist ein Verstoß gegen Art. 20a GG und gegen europäisches Naturschutzrecht.
Zahlreiche Politiker in wichtigen Ämtern waren in Korruption im Zusammenhang mit der Beschaffung von Vorhabenstandpunkten verwickelt. Ich erinnere an den ehemaligen Energieminister von Mecklenburg-Vorpommern Volker Schlotmann, der nach seinem Rücktritt ohne Karenzzeit in das Unternehmen Kloss New Energy überwechselte, für welches er während seiner Amtszeit Vorhabenstandpunkte beschafft hatte, sowie an den ehemaligen Thüringer Minister Christian Köckert, der in dieser Weise für die Firma juwi tätig war und wegen Vorteilsnahme verurteilt wurde.
Meine Anfrage an Sie lautet:
Wie sichern Sie Transparenz?
Wie stellen Sie sicher, dass ein Energieunternehmen und in diesem konkreten Fall die Energiegenossenschaft Reinhardswald bei der Beschaffung ihrer Vorhabenstandpunkte und in diesem Fall der Flächen im Reinhardswald nicht korrupt vorgeht?
Wie sichern Sie ab, dass Ihr eigenes Ministerium und Sie persönlich in diesem konkreten Fall wie auch in anderen Fällen nicht in Korruption verwickelt werden?
Welche Überprüfungsmöglichkeiten bestehen für uns Bürger?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. René Sternke

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Schreiben an Dr. Detlef Ahlborn (Vernunftkraft)

Lieber Herr Ahlborn,
ich habe in den Texten von Herrn Große Hündfeld ein paar Fehler korrigiert (vgl. Anhang) und den längeren der beiden Texte auf meinem Blog veröffentlicht: https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2022/09/08/norbert-grose-hundfeld-forderung-eines-normenkontrollverfahrens/
Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn Vernunftkraft das Anliegen von Herrn Große Hündfeld, so wie er es sich in dem kürzeren Text wünscht, unterstützen würde.

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Norbert Große Hündfeld: Forderung eines Normenkontrollverfahrens

Recht, Ideologie und die Energiewende der Deutschen m Krieg Russlands gegen die Ukraine

Verfassungsrechtliche Gedanken zu der Frage,

wie das Ziel verwirklicht werden kann,

dass das Bundesverfassungsgericht im Normenkontrollverfahren gemäß Artikel 93 Absatz 2 GG über die Vereinbarkeit der Windenergie Novelle mit Artikel 20a GG entscheidet,

vorgelegt im August 2022 von

 Norbert Große Hündfeld, Rechtsanwalt und Notar a.D.

Geschäftsführer des Instituts für verfassungsgemäße Stromwirtschaft GmbH in Gründung in Münster

Dieser Text möge der deutschen Öffentlichkeit und der Bevölkerung in den Staaten, die sich mit Deutschland zur Hilfe für die Ukraine verbündet haben zum Staatsziel Umweltschutz, das am 15. November 1994 in Artikel 20a des Grundgesetzes verankert worden ist, anzeigen:

Die ENERGIEWENDE genannte Politik der Deutschen ist ein ideologisches Konstrukt, das das deutsche Volk verblendet hat!

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Mein Kommentar zu „Wirtschaftskollaps oder Klimatod? – Auswege aus einem gefährlichen Dilemma“ von Dr. Jens Woitas

„Wirtschaftskollaps oder Klimatod? – Auswege aus einem gefährlichen Dilemma“ von dem Physiker Dr. Jens Woitas ist erschienen auf wir selbst: https://wir-selbst.com/2022/07/17/wirtschaftskollaps-oder-klimatod-auswege-aus-einem-gefahrlichen-dilemma/

Mein Kommentar

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Zu meinem Protestbrief an den NABU

Auf mein Schreiben an die Naturzerstörungsantreiberin Katharina Stucke vom NABU hat mir Prof. Dr. Kramm von der University of Alaska Fairbanks, Experte für Theoretische Meteorologie, geantwortet. Seinem Schreiben waren ein Video, das die Tötung eines Greifvogels durch eine Windkraftanlage zeigt (http://www.youtube.com/watch?v=8NAAzBArYdw), und die beiden unten angefügten Grafiken als Beilagen beigegeben.

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Prof. Dr. Calliess, Autor des Sondergutachtens des Sachverständigenrats für Umweltfragen „WEGE ZUR 100% ERNEUERBAREN STROMVERSORGUNG“ (2011), stiehlt sich aus der Verantwortung

2011 veröffentlichte der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) das Gutachten „WEGE ZUR 100% ERNEUERBAREN STROMVERSORGUNG“, in dem es heißt: „100% Vollversorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien ist möglich, sicher und bezahlbar“. Dieses Gutachten, auf dem die Energiepolitik der Bundesrepublik von 2011 bis heute beruht, war eine eklatante Fehlleistung und ist die Ursache der schweren Energiekrise, in welche Deutschland eingetreten ist und die sich, wie die Bundesminister Habeck und Lindner ankündigen, in den folgenden Jahren noch verstärken wird.

Prof. Dr. Christian Calliess als der qualifizierteste Verfassungsrechtler im SRU hätte wissen müssen, dass eine Besetzung des gesamten Naturraums mit Windkraftanlagen verfassungswidrig ist. Schon 1977 hatte das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil festgestellt, dass der Außenbereich strenggeschützt ist, und es hatte das Gebot des äußersten Schutzes des Außenbereichs 1994 in einem Urteil bei Gelegenheit des Verbots des Baus einer Windkraftanlage auf Föhr bekräftigt.

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Der Bundespräsident darf das verfassungswidrige „Osterpaket“ nicht ausfertigen

Herr Bundespräsident,

hiermit fordere ich Sie höflich auf, das unter dem Namen „Osterpaket“ vorbereitete Gesetz nicht zu auszufertigen, da es den bereits bestehenden Verstoß gegen Artikel 20a GG durch den massiven Windkraftausbau und -betrieb im Außenbereich fortsetzt und verstärkt. Das „Osterpaket“ formuliert im Gegensatz zu den Behauptungen der Bundesminister Steffi Lemke und Dr. Robert Habeck keine Verbesserungen für den Artenschutz, sondern enthält ausschließlich Maßnahmen, die zu einer Erleichterung des Windkraftausbaus und zu einer Verschlechterung der Lebensbedingungen der bedrohten Arten führen würden. Der Gesetzesentwurf verstößt eklatant gegen die Europäische Vogelschutzrichtlinie und die Europäische FFH-Richtlinie sowie gegen das Bundesnaturschutzgesetz in der jetzt geltenden Form, obgleich das Tötungsverbot für Wildtiere bereits auf verfassungswidrige und gegen das europäische Recht verstoßende Weise aufgeweicht wurde. 1994 legte das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil dar, dass das Gebot der äußersten Schonung des Außenbereichs aus den Angeln gehoben würde, wenn im Außenbereich weithin Windkraftanlagen errichtet werden dürften. Dieser Schritt der Aufhebung des Schonungsverbots wurde 1996 mit der Privilegierung der Windkraft im Außenbereich begangen, bei der eine Schutz- und Verbotsnorm in eine Zulassungsnorm umgewandelt wurde. Damit hat der Gesetzgeber einen Verstoß gegen Artikel 20a GG begangen, da zahlreiche strenggeschützte Arten, in erster Linie Greifvogel-, Zugvogel- und Fledermausarten, durch massenhafte und wahllose Tötung von Individuen sowie durch den Verlust ihrer Lebensräume allmählich ausgerottet werden. Diese Tatsache wird u.a. durch die „Stellungnahme Rotmilan-Todesursachen und Gefährdung durch Windenergieanlagen“ des Dachverbands Deutscher Avifaunisten e.V. wissenschaftlich belegt. Die Stellungnahmen der Naturschutzinitiative e.V., des Vereins für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität e.V., des Seeadlerschutzes Schlei e.V., des Naturschützers Manfred Knake („Wattenrat“) und weiterer Organisationen und Bürger, die sich mit der Problematik des Artenschutzes eingehend auseinandergesetzt haben, zum „Osterpaket“ legen dar, dass eine weitere Verschlechterung der Wildtierbestände durch dieses Maßnahmenpaket herbeigeführt würde. Durch die geplanten Maßnahmen würden nicht allein die Rechte der Bürger noch weiter, als es in den Jahren Ihrer Bundespräsidentschaft unter Ihrer Mitwirkung bereits geschah, eingeschränkt, sondern das Grundgesetz, das den Staat zum Schutz der Wildtiere und der natürlichen Lebensgrundlage verpflichtet, würde von denjenigen, die dieses Gesetz beschließen und ausfertigen sollten, missachtet. Zur weiteren verfassungsrechtlichen Argumentation verweise ich auf das an Sie gerichtete Schreiben des Staatsrechtlers Norbert Große Hündfeld, das die Verfassungswidrigkeit des „Osterpakets“ begründet. Machen Sie bitte deutlich, dass das Grundgesetz und die darin festgeschriebenen Werte auch für Sie noch achtens- und schützenswert sind.

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Norbert Große Hündfeld: Rücktrittsforderung an den Bundespräsidenten

Sehr geehrter Herr Bundespräsident!

Heute, am 18. April 2022 gebe ich zur Kenntnis, dass der BUNDESVERBAND WINDENERGIE für Mittwoch den 27. April 2022 zu einem seiner Seminare einlädt. Geplant ist ein Webseminar unter der Überschrift „Osterpaket. Neuer Rechtsrahmen für die Windenergie im EEG 2023“.

I.

Das Bundeskabinett hat am 6. April 2022 das Osterpaket beschlossen. Der Lobbyverband der Windindustrie formuliert wörtlich: „es enthält die größten energiepolitischen Gesetze seit Jahrzehnten“ und hebt hervor, erstmals sei der Grundsatz verankert worden, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient.

Für das Amt des Bundespräsidenten bedeutet diese Tatsache: 

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Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld weist Prof. Dr. Kemfert auf den Umweltnutzungskonflikt hin

Norbert Große Hündfeld

Tel. 0251 764418

Betr.: Hinweis auf Verfassungspflicht des Deutschlandfunks und des Sachverständigenrats für Umweltfragen aus Artikel 20a GG

Sehr geehrte Frau Professor Kemfert,

nehmen Sie bitte zu Ihrer Kenntnis, was ich mit dem beigefügten Dokument im Vorfeld des Interviews geschrieben habe, das nämlich heute in der Morgensendung des Deutschlandfunks Ihr Interview angekündigt worden ist, in der Sendung, in der ich auch und mit Zustimmung die fundamentale Begründung von Wolfgang Ischinger gehört habe.

Auch Sie müssen sich als Adressat des Umweltschutzgebotes von Artikel 20a GG begreifen und endlich respektieren, dass der Verfassungsgeber von Ihnen als Inhaberin eines staatlichen Auftrages Schutz des gesetzlichen Außenbereichs erwartet. Die gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe, die Sie im Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) als Stellvertretende Vorsitzende wahrnehmen. Lassen Sie sich bitte von dem früheren Mitglied des SUR sagen, was ich dem Sachverständigenrat in einem an Prof. Callies gerichteten Schreiben unter Bezug auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vorzuwerfen habe.

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