Diskussion mit dem Ehrenpräsidenten des Club of Rome über den fehlenden wissenschaftlichen Nachweis für den Treibhauseffekt und die Schädlichkeit von Windkraft

Die Veröffentlichung der Diskussion mit dem ehemaligen Präsidenten des Club of Rome Ernst Ulrich von Weizsäcker soll verdeutlichen, dass wir noch nicht in einer Klimadiktatur leben, sondern dass eine Diskussion zwischen Personen unterschiedlicher Meinung noch möglich ist. Dass die längst notwendige öffentliche Diskussion, die die fatale Klima-, Umwelt- und Energiepolitik der Bundesregierung grundsätzlich in Frage stellt, nicht stattfindet, liegt allein an den unterwürfigen Journalisten, die sich als Handlanger der Regierung verstehen.

Für mich war vor allem aufschlussreich, dass Herr von Weizsäcker, der in vielfacher Weise für den Klimaschutz eintritt, keinen physikalischen Nachweis für den Treibhauseffekt vorlegen kann, obwohl er studierter Physiker ist, dass er die Schädlichkeit von Windkraft einräumt und dass er die Auffassung vertritt, dass angesichts der auf anderem Wege herbeigeführten rasanten Verteuerung der Energien „die Wichtigkeit des Themas CO2 im Schwinden“ sei.

Die hier veröffentlichte Fortsetzung der Diskussion knüpft an die in dem Beitrag „Diskussion über den Treibhauseffekt mit dem Ehrenpräsidenten des Club of Rome Ernst Ulrich von Weizsäcker begonnen“ veröffentlichte Email von Herrn von Weizsäcker an. Offensichtliche Verschreibungen wurden korrigiert.

Schreiben von Herrn von Weizsäcker vom 2. August 2022

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Schreiben an Daniel Wetzel zur vorsätzlichen Desinformation der Bürger durch die Leitmedien

‌Nachfolgendes Schreiben antwortet auf eine Zuschrift der Journalisten Daniel Wetzel (Welt) und Matthias Iken (Hamburger Abendblatt) im Rahmen einer Diskussion über den Widerspruch der Theorie von der Erderwärmung durch den sogenannten Treibhauseffekt zum 2. Hauptsatz der Wärmelehre mit Prof. Dr. Kramm*) und anderen Wissenschaftlern. Herr Wetzel begründete sein Desinteresse an dieser Fragestellung damit, dass er keine Zeit habe, der „sicher interessanten, aber sehr ausführlichen Diskussion zu folgen“. Dieses Desinteresse ist umso bemerkenswerter, als die Erderwärmung durch steigende CO2-Emissionen die Begründung einer anders nicht begründbaren Energie- und Umweltpolitik ist, durch welche Deutschland ökologisch und und ökonomisch stark belastet und auf längere Sicht zugrunde gerichtet wird.

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Enttäuschung

Der Beitrag „Prof. Dr. Calliess, Autor des Sondergutachtens des Sachverständigenrats für Umweltfragen „WEGE ZUR 100% ERNEUERBAREN STROMVERSORGUNG“ (2011), stiehlt sich aus der Verantwortung“ wird kaum aufgerufen. Es interessiert die Deutschen nicht, dass einer der Architekten der Energiewende schon jetzt von seinem Meisterwerk abrückt. Ein ungeheurer Schaden für die Natur und die deutsche Wirtschaft ist entstanden und vergrößert sich von Tag zu Tag. Und es ist den Deutschen gleichgültig, ob die Verursacher dafür die Verantwortung übernehmen oder nicht. Sie schauen sich jeden Tag in den Medien neue Experten an, hören sich jeden Tag geduldig neue Lügen an und sind bereit, jeglichen Schaden, den man ihnen und der Natur antut, stoisch zu ertragen.

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Prof. Dr. Calliess, Autor des Sondergutachtens des Sachverständigenrats für Umweltfragen „WEGE ZUR 100% ERNEUERBAREN STROMVERSORGUNG“ (2011), stiehlt sich aus der Verantwortung

2011 veröffentlichte der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) das Gutachten „WEGE ZUR 100% ERNEUERBAREN STROMVERSORGUNG“, in dem es heißt: „100% Vollversorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien ist möglich, sicher und bezahlbar“. Dieses Gutachten, auf dem die Energiepolitik der Bundesrepublik von 2011 bis heute beruht, war eine eklatante Fehlleistung und ist die Ursache der schweren Energiekrise, in welche Deutschland eingetreten ist und die sich, wie die Bundesminister Habeck und Lindner ankündigen, in den folgenden Jahren noch verstärken wird.

Prof. Dr. Christian Calliess als der qualifizierteste Verfassungsrechtler im SRU hätte wissen müssen, dass eine Besetzung des gesamten Naturraums mit Windkraftanlagen verfassungswidrig ist. Schon 1977 hatte das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil festgestellt, dass der Außenbereich strenggeschützt ist, und es hatte das Gebot des äußersten Schutzes des Außenbereichs 1994 in einem Urteil bei Gelegenheit des Verbots des Baus einer Windkraftanlage auf Föhr bekräftigt.

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Quatsch von klugen Menschen ist ein untrügliches Zeichen für ideologische Verblendung

Ein Beitrag von Norbert Große Hündfeld

Vorbemerkung von René Sternke

Nachstehender Essai von Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld bezieht sich auf die Texte „Warum ein überhasteter und von allen Hemmnissen befreiter Ausbau der Windenergie keine Lösung der aktuellen Energiekrise ist“ von Prof. Dr. Werner Mathys, RA Thomas Mock und Dr. Wolfgang Epple und „Erneuerbare Energien sind keine ‚Freiheitsenergien‘“ von Dr. med. Ursula Bellut-Staeck, Dr. rer.nat. Wolfgang Epple, Dr. rer.nat. Heinz-Jürgen Friesen, Prof. Dr. rer.nat. Werner Mathys und RA Thomas Mock.

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Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld weist Prof. Dr. Kemfert auf den Umweltnutzungskonflikt hin

Norbert Große Hündfeld

Tel. 0251 764418

Betr.: Hinweis auf Verfassungspflicht des Deutschlandfunks und des Sachverständigenrats für Umweltfragen aus Artikel 20a GG

Sehr geehrte Frau Professor Kemfert,

nehmen Sie bitte zu Ihrer Kenntnis, was ich mit dem beigefügten Dokument im Vorfeld des Interviews geschrieben habe, das nämlich heute in der Morgensendung des Deutschlandfunks Ihr Interview angekündigt worden ist, in der Sendung, in der ich auch und mit Zustimmung die fundamentale Begründung von Wolfgang Ischinger gehört habe.

Auch Sie müssen sich als Adressat des Umweltschutzgebotes von Artikel 20a GG begreifen und endlich respektieren, dass der Verfassungsgeber von Ihnen als Inhaberin eines staatlichen Auftrages Schutz des gesetzlichen Außenbereichs erwartet. Die gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe, die Sie im Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) als Stellvertretende Vorsitzende wahrnehmen. Lassen Sie sich bitte von dem früheren Mitglied des SUR sagen, was ich dem Sachverständigenrat in einem an Prof. Callies gerichteten Schreiben unter Bezug auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vorzuwerfen habe.

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