Julia Neigels Aufruf zum Gerichtstermin wegen Anfechtung des Kulturlockdowns

Quelle: https://www.facebook.com/julianeigel

ACHTUNG! ÖFFENTLICHE ERKLÄRUNG UND AUFRUF:

GERICHTSTERMIN AM 27.07.23 AM OVG IN BAUTZEN ZUR NORMENKONTROLLKLAGE, WEGEN ANFECHTUNG DER „2G-PFLICHT“ IN DER KULTUR UND DEM KULTURLOCKDOWN IN SACHSEN VON NOVEMBER 2021 – FEBRUAR 2022.

Ihr lieben Menschen,

ich habe mich von Beginn der Corona-Maßnahmen an gegen eine Injektionspflicht mit dem seinerzeit bedingt zugelassenen Sars-Cov-2-mRNA-Arzneimittel der 4 begünstigten Pharmakonzerne ausgesprochen. Ich habe mich deshalb auch gegen die „2G-Pflicht“ und damit gegen eine „mittelbare Impfpflicht“ bei Veranstaltungen und im öffentlichen Raum ausgesprochen, da nicht nur ich, sondern auch viele andere Menschen der Auffassung sind, daß:

1. die körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 GG für jeden Menschen mit natürlichem Gesundheitsstatus gilt, somit der Körper des Menschen anhand seines Selbstbestimmungsrechts ausschließlich dem jeweiligen Menschen selbst gehört und er anhand der Menschenwürde nach Art. 1 Satz 1 GG nicht zum Objekt des Staates und der Allgemeinheit gemacht werden darf, da jeder Mensch auch durch dieses mRNA-Arzneimittel geschädigt und/oder getötet werden kann und,

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Anfrage an Ministerin Faeser zum „Aktionsplan von Bund und Ländern gegen Desinformation und für eine wehrhafte Demokratie“

Frau Bundesministerin,

ich wende mich als Autor eines Blogs mit einer Anfrage an Sie, damit ich meine Leser korrekt informieren kann.

Auf der 217. Sit­zung der In­nen­mi­nis­ter­kon­fe­renz wurde über den „Aktionsplan von Bund und Ländern gegen Desinformation und für eine wehrhafte Demokratie“ beraten. Ich bitte Sie höflich, mir diesen Aktionsplan zuzusenden.

Auf den Nachdenkseiten wurde unter der Überschrift „Wie die Bundesregierung an einer ‚Narrativ-Gleichschaltung‘ zum Ukraine-Krieg arbeitet“ ein – wie behauptet wird – geleaktes Dokument der Bundesregierung publiziert. Ich bitte Sie höflich, mir mitzuteilen, ob es sich tatsächlich um ein Dokument der Bundesregierung handelt.

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Zu Gunnar Kaisers Gespräch mit Raymond Unger

Lieber Herr Kaiser,
lieber Herr Unger,
ich war entsetzt darüber, wie wenig Sie das Klima-Narrativ in Frage stellen. Es ist wissenschaftlich widerlegt:

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Entfremdung: nackte Äcker – blühende Industriegelände

„Vom nackten Acker zur blühenden Metropolregion Berlin-Szczecin“ lautet der Titel, den die Pasewalker Stadtwerke Zeitung ihrem Beitrag zur Errichung eines Birkenstockwerkes bei Pasewalk auf kostbarem Grünland – ich will ja gar nicht erst vom Klimaschutz und CO2-Speichern reden (vgl. Falsification Of The Atmospheric CO2 Greenhouse Effects Within The Frame Of Physics). Wie das Bild auf der Titelseite zeigt, handelt es sich um einen blühenden Acker. Die zu erreichtenden Werke, die auf den Plakaten vor dem blühenden Acker zu sehen sind, haben keine Ähnlichkeit mit blühenden Organismen. Dennoch ist von einem nackten Acker und von einer blühenden Metroporegion Szczecin-Berlin die Rede, wobei in Berlin sich um diese Region überhaupt nicht schert und Szczecin andere Vorstellungen von der Metropolregion hat, denn der Marschall der Woiwodschaft Westpommern sowie die Gemeinden Dobra und Kołbaskowo haben gegen die Windkrafplanungen des Regionalverbandes Vorpommern protestiert. Sicher wäre so ein Werk an einem anderen Ort, wo Betriebe aufgrund der Corona- und Sanktionspolitik geschlossen wurden und viele Menschen arbeitslos geworden sind, oder auch in Szczecin selbst sinnvoller, denn die Stadtwerke Zeitung spricht davon, dass nun in Pasewalk Arbeitskräfte angesiedelt werden müssten.

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Schreiben an Prof. Dr. Ulrike Guérot

Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Guérot,
ich habe Ihren Vortrag vom 10. Juli 2022 auf den Nachdenkseiten mit Zustimmung angehört, war aber sehr erstaunt, dass Sie den Umbau unserer Gesellschaft so spät erst wahrgenommen haben und dass Sie die Problemfelder „Corona“ und „Ukraine“ als die zentralen wahrnehmen. Beide stehen in engem Zusammenhang mit einer fatalen globalen Energie- und Umweltpolitik, die in Deutschland spätestens 2011 eingeleitet wurde. Emmanuel Macron sagte sinngemäß, dass die Lösungen der Coronakrise Muster für die Lösung der Klimakrise sein sollen, und auf der Internetseite vom Great Reset war zu lesen, dass die positiven Effekte des Lockdowns für die Umwelt weiterfort fruchtbar gemacht werden sollen.

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22. Montagsspaziergang: „Penkun steht auf“

Rede des Arztes Heiner Timm am 20. Juni 2022 auf dem Marktplatz von Penkun

Heute wieder einige Infos:

1) Am 11.06. wurde in Hamburg ein neuer Berufsverband gegründet mit der Bezeichnung „Hippokratischer Eid“. Mitglieder der ersten Stunde sind u.a. die Herren Bhakdi und Wodarg. Der Sinn ist u.a. und insbesondere, den Corona-Maßnahmen-Skeptikern Stimme und Einfluss zu verleihen, da sämtliche andere Berufsverbände, einschließlich der „freien Ärzte“, denen ich bislang zugetan war, dem allgemeinen Narrativ folgen und den „Piks“ empfehlen.

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21. Penkuner Anti-Corona-Politik-Spaziergang

Rede des Arztes Heinz Timm am 13. Juni 2022 in Penkun

Heute wieder einige Infos:
1) 05.06.22:    „Impfstoff“ Novavax:
Ich hatte bereits meine Bedenken geäußert. Es ist eben kein klassischer, konventioneller Totimpfstoff, wie gerne vielfach glauben gemacht wird. Es handelt sich hierbei um das gentechnisch produzierte Spike-Protein. Genau dieses wird verantwortlich gemacht für schwere Nebenwirkungen.
Dies wurde nun auch jüngst in einer Studie bestätigt: Die US-Arzneimittelbehörde FDA hat anhand der Analyse von Studien festgestellt, dass insbesondere für Männer ein erhöhtes Risiko besteht für eine Herzmuskelentzündung – und das besonders im Verlauf von 7 Tagen nach der zweiten Dosis. Das höchste Risiko besteht für Heranwachsende und junge erwachsene Männer. Dies war bereits bekannt bei den genbasierten mRNA-„Impfstoffen“. Ich erinnere nur an die vielen Bilder, wo Sportler zusammensacken.
Trotzdem hat die FDA am 7.6. Notzulassung empfohlen …….

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19. Anti-Corona-Maßnahmen-Spaziergang in Penkun

Rede des Arztes Heinz Timm am 23. Mai 2022 in Penkun

Heute wieder einige INFOS:

1) Das Hauptthema der letzten Woche dürfte das Urteil des BVG sein zur Einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Es urteilte am 19.05.22, die Impfpflicht sei rechtens, weil der Schutz vulnerabler Gruppen verfassungsrechtlich schwerer wiege, als die Beeinträchtigung der Grundrechte (auf körperliche Unversehrtheit) der MitarbeiterInnen im Pflege- und Gesundheitsbereich. Dies ist ein Skandal, weil es nichts Anderes ist, als die Wiederholung der Thesen von Herrn Lauterbach und Co. Die vielfältigen Forschungsergebnisse der letzten Zeit werden total außer Acht gelassen. Damit entpuppt sich mal wieder das BVG als Bundesbehörde der Regierung. Die einst so weise Gewaltenteilung – war einmal.
Damit sind die auch Türen geöffnet für weitere einrichtungsbezogene Impfpflichten oder eine erneute Debatte um die Allgemeine Impfpflicht. Die entsprechende Diskussion soll Ende Juni in der Gesundheitsministerkonferenz stattfinden (lt. Nordkurier vom 20.05.22). Denn am 23. September läuft das Infektionsschutzgesetz aus und am 31.12.22 die Einrichtungsbezogene Impfpflicht. Es besteht also dringender Handlungsbedarf für die zu erwartende Virusvarianten im Herbst – nach Ansicht von Herrn Lauterbach und Co. (s. auch Pressekonferenz vom 16.05.22.): mögliche Maßnahmen seien: Maskenpflicht, 3G/2G Regelungen u.a. – also alles wie gehabt – von vorne.
Dr. René Sternke hat dazu auf seinem Blog: „Rettet den Rotmilan“ einen Kommentar verfasst. Er veröffentlicht dankenswerterweise immer meine Reden (dort also nachzulesen)

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Das Bundesverfassungsgericht begründet die Verfassungsmäßigkeit des Impfgesetzes mit Behauptungen im Gesetzesentwurf

Der „Beschluss des Ersten Senats vom 27. April 2022 – 1 BvR 2649/21 – Impfnachweis (COVID-19)“ zeigt, dass wir nicht mehr in einem Rechtsstaat leben. In seiner Begründung des Beschlusses stützt sich das Bundesverfassungsgericht auf den gemeinsamen Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie (20/188) . Die darin vorgetragenen unbewiesenen Behauptungen werden unbesehen übernommen.

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