Quelle: https://www.facebook.com/julianeigel
ACHTUNG! ÖFFENTLICHE ERKLÄRUNG UND AUFRUF:
GERICHTSTERMIN AM 27.07.23 AM OVG IN BAUTZEN ZUR NORMENKONTROLLKLAGE, WEGEN ANFECHTUNG DER „2G-PFLICHT“ IN DER KULTUR UND DEM KULTURLOCKDOWN IN SACHSEN VON NOVEMBER 2021 – FEBRUAR 2022.
Ihr lieben Menschen,
ich habe mich von Beginn der Corona-Maßnahmen an gegen eine Injektionspflicht mit dem seinerzeit bedingt zugelassenen Sars-Cov-2-mRNA-Arzneimittel der 4 begünstigten Pharmakonzerne ausgesprochen. Ich habe mich deshalb auch gegen die „2G-Pflicht“ und damit gegen eine „mittelbare Impfpflicht“ bei Veranstaltungen und im öffentlichen Raum ausgesprochen, da nicht nur ich, sondern auch viele andere Menschen der Auffassung sind, daß:
1. die körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 GG für jeden Menschen mit natürlichem Gesundheitsstatus gilt, somit der Körper des Menschen anhand seines Selbstbestimmungsrechts ausschließlich dem jeweiligen Menschen selbst gehört und er anhand der Menschenwürde nach Art. 1 Satz 1 GG nicht zum Objekt des Staates und der Allgemeinheit gemacht werden darf, da jeder Mensch auch durch dieses mRNA-Arzneimittel geschädigt und/oder getötet werden kann und,