Der Bundespräsident darf das verfassungswidrige „Osterpaket“ nicht ausfertigen

Herr Bundespräsident,

hiermit fordere ich Sie höflich auf, das unter dem Namen „Osterpaket“ vorbereitete Gesetz nicht zu auszufertigen, da es den bereits bestehenden Verstoß gegen Artikel 20a GG durch den massiven Windkraftausbau und -betrieb im Außenbereich fortsetzt und verstärkt. Das „Osterpaket“ formuliert im Gegensatz zu den Behauptungen der Bundesminister Steffi Lemke und Dr. Robert Habeck keine Verbesserungen für den Artenschutz, sondern enthält ausschließlich Maßnahmen, die zu einer Erleichterung des Windkraftausbaus und zu einer Verschlechterung der Lebensbedingungen der bedrohten Arten führen würden. Der Gesetzesentwurf verstößt eklatant gegen die Europäische Vogelschutzrichtlinie und die Europäische FFH-Richtlinie sowie gegen das Bundesnaturschutzgesetz in der jetzt geltenden Form, obgleich das Tötungsverbot für Wildtiere bereits auf verfassungswidrige und gegen das europäische Recht verstoßende Weise aufgeweicht wurde. 1994 legte das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil dar, dass das Gebot der äußersten Schonung des Außenbereichs aus den Angeln gehoben würde, wenn im Außenbereich weithin Windkraftanlagen errichtet werden dürften. Dieser Schritt der Aufhebung des Schonungsverbots wurde 1996 mit der Privilegierung der Windkraft im Außenbereich begangen, bei der eine Schutz- und Verbotsnorm in eine Zulassungsnorm umgewandelt wurde. Damit hat der Gesetzgeber einen Verstoß gegen Artikel 20a GG begangen, da zahlreiche strenggeschützte Arten, in erster Linie Greifvogel-, Zugvogel- und Fledermausarten, durch massenhafte und wahllose Tötung von Individuen sowie durch den Verlust ihrer Lebensräume allmählich ausgerottet werden. Diese Tatsache wird u.a. durch die „Stellungnahme Rotmilan-Todesursachen und Gefährdung durch Windenergieanlagen“ des Dachverbands Deutscher Avifaunisten e.V. wissenschaftlich belegt. Die Stellungnahmen der Naturschutzinitiative e.V., des Vereins für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität e.V., des Seeadlerschutzes Schlei e.V., des Naturschützers Manfred Knake („Wattenrat“) und weiterer Organisationen und Bürger, die sich mit der Problematik des Artenschutzes eingehend auseinandergesetzt haben, zum „Osterpaket“ legen dar, dass eine weitere Verschlechterung der Wildtierbestände durch dieses Maßnahmenpaket herbeigeführt würde. Durch die geplanten Maßnahmen würden nicht allein die Rechte der Bürger noch weiter, als es in den Jahren Ihrer Bundespräsidentschaft unter Ihrer Mitwirkung bereits geschah, eingeschränkt, sondern das Grundgesetz, das den Staat zum Schutz der Wildtiere und der natürlichen Lebensgrundlage verpflichtet, würde von denjenigen, die dieses Gesetz beschließen und ausfertigen sollten, missachtet. Zur weiteren verfassungsrechtlichen Argumentation verweise ich auf das an Sie gerichtete Schreiben des Staatsrechtlers Norbert Große Hündfeld, das die Verfassungswidrigkeit des „Osterpakets“ begründet. Machen Sie bitte deutlich, dass das Grundgesetz und die darin festgeschriebenen Werte auch für Sie noch achtens- und schützenswert sind.

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Protestwelle gegen den „Artenschutz“ der Wildtiertotschläger Lemke und Habeck

Fred Luicius hat in Nordkurier in einem Artikel mit dem Titel: „Windenergie: Vorpommer schreibt Wutbrief an Ministerin“ meinen „Brief an Bundesministerin Lemke zum Artenschutz-Eckpunktpapier“referiert (siehe Abb. unten).

Glücklicherweise bin ich nicht allein. Das Vorhaben der Bundesminister Steffi Lemke und Robert Habeck, den Artenschutz im Interesse der Windindustrie und des in diese Goldgrube investierenden Finanzkapitals noch weiter auszuhebeln, hat eine Protestwelle ausgelöst, die jetzt erst begonnen hat.

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An den Deutschlandfunk zur deutschen Energiepolitik

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin entsetzt über Ihre Sendung „Energieökonomin Kemfert“. Dort heißt es unter anderem: „Also, das muss die dringende Antwort sein, hier die Flächen auszuweisen für die Windenergie, in jedem Bundesland zwei Prozent, die Genehmigungsverfahren zu erleichtern, die finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten für die Kommunen zu verbessern, das ist in der Tat das A und O.“

Informieren Sie sich bitte, indem Sie die Stellungnahme der Fachleute des Dachverbands Deutscher Avifaunisten zur Bedrohung geschützter Arten durch den Winkdraftausbau zur Kenntnis nehmen: https://www.dda-web.de/downloads/texts/2022_stellungnahme_fachgruppe_rotmilan_todesursachen_wea.pdf

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Anfrage an Dr. Elke Bruns (KNE) zu „Rotmilan und Windenergie – Wo ist das Problem?“

Sehr geehrte Frau Dr. Bruns,

erlauben Sie mir, da Sie die Frage „Rotmilan und Windenergie – Wo ist das Problem?“ aufwerfen, ein paar Tatsachen darzulegen und eine Anfrage an Sie und das KNE zu richten.

Der Regionalplan Vorpommern sieht eine Reihe von Windeignungsgebieten in den Brutgebieten von Rotmilanen und Schreiadlern vor. Es besteht ein erhöhtes Tötungsrisiko und trotzdem werden die betreffenden Anlagen als genehmigungspflichtig gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB angesehen. Der Leiter der Genehmigungsbehörde Neubrandenburg erklärte mir, dass die Windkraftunternehmen, nachdem die Windfelder mehrfach ausgelegt worden seien, einen Anspruch darauf hätten.

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Finden Sie Unterstützer für die Stellungnahme des Dachverbands Deutscher Avifaunisten (DDA) e.V. zum Schutz des Rotmilans!

Vorbemerkung von René Sternke

Wichtig ist es, fachkundige Organisationen und Personen zu finden und auf die Stellungnahme des DDA e.V. aufmerksam zu machen, damit diese die Stellungnahme unterstützen!

Link zur Stellungnahme des DDA e.V.: https://www.dda-web.de/downloads/texts/2022_stellungnahme_fachgruppe_rotmilan_todesursachen_wea.pdf

Die Stellungnahme des DDA e.V. wurde, wie die Organisation nachstehend erläurtert, als Antwort auf die ZDF-Propagandasendung „Rotmilan gegen Windkraft“ vefasst. Gegenwärtig findet eine gemeinsame Kampagne der Bundesregierung, der Windkraftbranche und der öffentlich-rechtlichen Sender statt, die darauf abzielt, den Artenschutz und insbesondere den Schutz dieser bedrohten Art, für die Deutschland eine besondere Verantwortung besitzt, da sie vor allem hier vorkommt bzw. vorkam. Im Rahmen dieser Kampagne wird die naturschutzfachlich unqualifizierte Öffentlichkeit belogen, damit sie glaube, dass die Erhaltung des Rotmilans mit einem exzessiven Windkraftausbau, wie ihn die Regierung vorhat, vereinbar wäre. Es werden bewusst und mit Vorsatz Falschinformatioinen in Bezug auf die Erhaltung des Rotmilanbestands als auch in Bezug auf die Möglichkeit, die Vögel durch technische Vorrichtungen zu schützen, verbreitet.

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Rotmilan – Least Concern?

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Aus Anlass der Mitteilung des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten (DDA) e.V., dass BirdLife den Rotmilan trotz des massiven Rückgangs in Deutschland, dem Land, in dem er immer noch am häufigsten vorkommt, aus der Kategorie „Near Threatened“ (Vorwarnliste) in die Kategorie „Least Concern“ (nicht gefährdet) zurückstufen will, habe ich nachstehendes Schreiben an BirdLife gesandt. Ob der NABU, der BirdLife in Deutschland vertritt und der unverbrämt als Lobby-Organisation der Windkraft auftritt, so dass an sich die Frage stellt, ob er noch ein gemeinnütziger Verband ist, einen Anteil an dieser Rückstufung hat, weiß ich nicht. Weiterlesen

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Neue Publikationen zur Zerstörung unserer Vogelwelt durch Erneuerbare Energien

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8

In dem Maße, in welchem die Schädigung unserer Umwelt durch die aktuelle Agrar- und Energiepolitik zutage tritt, verlagert die Propaganda dieser Politik ihren Akzent auf die Rettung eines „Klimas“, das in dem Maße an Abstraktheit und Absurdität gewinnt, in welchem ihm das Konkrete und Erhaltenswerte aufgeopfert wird. Zwei wichtige neue Publikationen, die im Internet zum Download bereitstehen, zeigen wie stark unsere Avifauna durch eine vorgeblich ökologische Energiepolitik geschädigt wird. Weiterlesen

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Das blinde Auge des NABU: Jubiläumsveranstaltung zum 40-jährigen Bestehen der Europäischen Vogelschutzrichtlinie

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

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Nachstehend folgt die Pressemitteilung des NABU zu seiner Jubiläumsveranstaltung zum 40-jährigen Bestehen der Europäischen Vogelschutzrichtlinie am 26. Oktober 2019 von 13.30 h – 21 h im VKU Forum in der Invalidenstraße 91 in Berlin. Die Niederlage wird als „Erfolgsgeschichte“ gefeiert. Die Lobbyverbände, die triumphieren, und die Politiker, die versagt haben, feiern mit. Kein Wort davon, dass die Europäische Vogelschutzrichtlinie in Deutschland nicht umgesetzt wird, dass die Schutzgebiete für die in Anhang I namentlich aufgeführten Arten nicht ausgewiesen worden sind und auch nicht ausgewiesen werden sollen, dass die Windkraftanlagen unter den aufgeführten Gründen für Ausnahmen vom Vogelschutz in der Europäischen Vogelschutzrichtlinie nicht genannt werden, dass Individuen geschützter Arten in Deutschland durch Windkraftanlagen entgegen dem Geist und dem Buchstaben der Europäischen Vogelschutzrichtlinie in Deutschland masssiv und wahllos getötet werden, dass der Vogelschutz durch die Bundesregierung über neue Gesetze zugunsten der Profite für die Windindustrie noch weiter ausgehebelt und die Europäische Vogelschutzrichtlinie noch stärker missachtet werden sollen. Das Wort „Windkraft“ fällt nicht. Der NABU ist auf einem Auge blind. Weiterlesen

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NABU: Nachweisbare negative Wirkungen auf die Bestände windkraftsensibler Arten wie den Rotmilan

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

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Nun also doch! In dem Beitrag „NABU: Deutliche Abnahme des Rotmilanbestands im Nordosten“ habe ich eine Stellungnahme des NABU zitiert, in der festgestellt wird, dass der Rotmilanbestand in den Gebieten mit starkem Windkraftausbau abgenommen hat, dass es aber keinen kausalen Zusammenhang zwischen Windkraftausbau und Bestandsabnahme gäbe. Die Presseerklärung des NABU vom 14. Oktober spricht dagegen Klartext und sagt bereits in der Überschrift, dass wir es mit Auswirkungen von Windrädern auf den Rotmilan-Bestand zu tun haben. Der NABU hält allerdings auch in dieser Presseerklärung daran fest, dass weitere Windräder über artenschutzrechtliche Ausnahmen für die europäisch und international streng geschützte Art genehmigt werden sollten. Diese Position habe ich in dem Beitrag „Ausnahmen vom Tötungsverbot, damit der Artenschutz kein Imageproblem bekommt“ stark kritisiert. Wie ich in dem Beitrag „Massives und wahlloses Töten im dringenden Klimaschutzinteresse?“ dargelegt habe, sind Ausnahmen vom Tötungsverbot zugunsten von Windrädern in der Europäischen Vogelschutzrichtlinie nicht vorgesehen. Irgendwie distanziert sich der NABU dann doch von der von Minister Altmaier vorgesehenen Aufweichung des Artenschutzes. Es wird nur nicht klar, wie. Ich publiziere die Presseerklärung des NABU daher in extenso: Weiterlesen

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Der von der Landesregierung missachtete „Sachverstand“ des regionalen Planungsverbandes

Unterzeichnen und verbreiten Sie bitte die Petition Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!

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n Battinsthal zwang das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, d. h. das Naturschutzministerium, des Landes Mecklenburg-Vorpommern das Staatliche Umweltamt Neubrandenburg, indem es in dessen Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionschutzgesetz eingriff und die Ergebnisse dieses Prüfverfahrens vom Tisch wischte, in einem naturschutzrelevanten Gebiet fünf Windkraftanlagen zu genehmigen, die der Planungsverband Vorpommern aus seinen Plänen gestrichen hatte.

Im Zusammenhang mit einer Petition gegen den weiteren Windkraftausbau im Amtsbereich Löcknitz-Penkun schrieb ich am 26. November 2018 an den Petitionsausschuss in Beantwortung einer Stellungsnahme des Energieministeriums: „Nachdem am 11. März 2015 die Regionalplanung durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald für ungültig erklärt wurde, gab der Energieminister Pegel ein Interview, das in den nachfolgenden Tagen vom NDR ausgestrahlt wurde und in dem er sagte, dass das Land die Errichtung von Windfeldern über die Bauämter behindern werde, wenn die Energieunternehmen sich über die Regionalplanungen hinwegsetzen würden. Gegenwärtig zeichnet sich jedoch ab, dass sich die Energieunternehmen mehrere Gebiete im Bereich des Amtes Löcknitz-Penkun, die der Planungsverband nicht als Windeignungsgebiete auszuweisen beabsichtigt, als solche nun rasch vor Inkrafttreten des Regionalplanes über das StALU genehmigen lassen. Die tatsächlichen Planungsprozesse laufen also nicht so ab, wie es das Ministerium für Energie in seiner Ihnen zugekommenen Stellungnahme behauptet, sondern teilweise an der Regionalplanung vorbei.“

Dazu verfasste das Innenministerium am 24. Januar 2019 eine Stellungsnahme, die der Petitionsausschuss folgendermaßen referiert: „Obgleich das Verfahren zur 2. Änderung des RREP Vorpommern noch nicht abgeschlossen sei, bestehe die Möglichkeit, Anträge auf Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von WEA zu stellen, da der vormals bestehende Plan nach dem Urteil des OVG Greifswald in Bezug auf die Festlegung der Windeignungsgebiete nicht mehr wirksam sei. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundesimmissionschutzgesetz (BImSchG) werde das Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Ausschlaggebend für die raumordnerische Bewertung eines Vorhabens sei dabei die Gebietskulisse der jeweils letzten Öffentlichkeitsbeteiligung. Sofern das beantragte Vorhaben sich in einem potenziellen Eignungsgebiet des Entwurfs befinde, entsprech [sic] das Vorhaben den derzeit in Aufstellung befindlichen Zielen der Raumordnung und sei somit aus raumordnerischer Sicht zulässig.“

Der Jurist und Kreistagsabgeordnete Dr. Matthias Manthei äußert sich in Auswertung einer Kleinen Anfrage folgendermaßen zur eingangs geschilderten Verfahrensweise des Naturschutz-ministeriums: „Die Landesregierung macht keinen Hehl daraus, dass sie den Willen der Gemeinden und den Sachverstand des regionalen Planungsverbandes missachtet. Sie genehmigt im Alleingang den Bau weiterer Windenergieanlagen im südlichen Vorpommern.“

Dass die Landesregierung sich um den Willen der Gemeinden und Bürger nicht im Geringsten schert, ist bekannt, sodass es erstaunlich ist, dass die Regierungsparteien im ländlichen Raum noch Wähler finden. Interessant ist allerdings Mantheis Nachweis, dass sie auch die Vorgaben des Planungsverbandes missachtet, da sie mir gegenüber im Rahmen des Petitionsverfahrens doch das Gegenteil behauptet hat. – Aber was ist von dem von Manthei erwähnten „Sachverstand des Planungsverbandes“ zu halten?

In den Einwendungen gegen das Windfeld in Battinsthal hatte der klageberechtigte Naturschutzverband Ostseelandschaft Vor-pommern e. V. folgenden Einwand formuliert: „Erhebliche Betroffenheiten: Besonderer Artenschutz Forderung: Flächenverringerung Erläuterungen: Geplantes WEG liegt teilweise im Prüfbereich (6.000 m) eines Schreiadler-Vorkommens.“

Darauf hatte der Planungsverband geantwortet: „Sofern der Hinweisgeber mit der Angabe von 6.000 m im Kontext zum Schreiadler auf die Abstandspuffer des Helgoländer Papiers hinweisen wollte, weist der Planungsverband auf Folgendes hin: Der Planungsverband sieht auch angesichts des Helgoländer Papiers 2015 der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) keinen Bedarf zur Änderung von Kriterien bzw. Anpassung an Vorschläge. Für die Planung gelten die festgelegten Kriterien des Planungsverbandes. Bei dem Helgoländer Papier handelt es sich im Übrigen weder um ein untergesetzliches Regelwerk noch eine Fachkonvention, da es den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand nicht darstellt und keinen Anspruch der Wissenschaftlichkeit erheben kann“.

Dass der Planungsverband das Helgoländer Positionspapier der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten, des Bundesamts für Naturschutz und des Dachverbands Deutscher Avifaunisten für unwissenschaftlich erklärt und seine eigenen willkürlich festgelegten Kriterien, die von denen anderer Regionalverbände Mecklenburg-Vorpommerns und anderer Regionen Deutschlands abweichen, für wissenschaftlich hält, weist darauf hin, dass Dr. Matthias Manthei mit Bezug auf den regionalen Planungsverband besser ein anderes Wort als „Sachverstand“ hätte benutzen sollen.

Unterzeichnen und verbreiten Sie bitte die Petition Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!

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