Göring-Eckardt: „Energie aus Wind und Sonne kriegen wir zum Nulltarif“

Durch den Atomausstieg wird Energie billiger, weil Erneuerbare Energien nichts kosten, erklärt die grüne Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt. Da kann man sehen, wie gefährlich die Menschen in der DDR gelebt haben, in der diese Person als Küchenhilfe tätig sein durfte und es auch tatsächlich war. Bundestag und Bundesregierung sind die unbedenklichsten Formen der gesellschaftlichen Inklusion für Grüne.

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Der gläserne Bürger: der Schnüffelei des Staates wehrlos aufgeliefert

Ich erinnere mich noch, wie ich 1987 von der DDR aus neidvoll zuschaute, wie die Bürger in der BRD gegen die Volkszählung Widerstand leisteten. Heute geht der Zensus 2022 unangefochten durch. Scheinbar bieten die Artikel 15, 16, 17 und 18 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) uns Bürgern die Möglichkeit, uns vor der Schnüffelei des Staates zu schützen. Aber – zumindest in Mecklenburg-Vorpommern – wurde der Datenschutz durch ein Landesgesetz ausgehebelt. Der Grund ist „das öffentliche Interesse“. Worin dieses öffentliche Interesse, das wichtiger sein soll als der Schutz des Einzelnen, bestehen soll, wissen wir nicht. Ob Naturzerstörung durch Windkraftanlagen oder Ausspähung der Bürger, „das öffentliche Interesse“ ist das Zauberwort, mit dem der Staat zunehmend seine Willkür rechtfertigt.

Meine Anfrage an das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern

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10. Lichterspaziergang für unsere Grundrechte, gegen Ausgrenzung und gegen Zwangsimpfung

Und zum dritten Mal auch für Frieden – in der Ukraine, in Deutschland und der Welt

(Rede des Arzts Heinz Timm in Penkun am 14. März 2022)

Wir haben heute Jubiläum: wir sind hier heute zum zehnten Mal versammelt zu unserem Montagsspaziergang. Vielen Dank, dass Sie noch so treu dabei sind. Swietlana ist leider krank, sodass wir heute leider auf ihre musikalischen und anderen Beiträge verzichten müssen.

Kann jemand zählen – jetzt hier auf dem Markt?

Und zum dritten Mal stehen wir hier auch für den Frieden. Und damit will ich auch beginnen:

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Wem nützt der Krieg in der Ukraine? Wessen Interessen vertritt die Bundesregierung?

Über die Kundgebung „GEMEINSAM gegen Zwang, für Recht, Frieden und Freiheit“ in Penkun, die sich gleichzeitig gegen die russische Invasion in die Ukraine und gegen die beabsichtigte Einführung der Impfpflicht richtete, habe ich in dem Beitrag „Penkuner Lichterspaziergang und Friedensdemo“ berichtet. Man kann sie jetzt auf Odysee nacherleben: https://odysee.com/@Penkun_Steht_Auf:c/penkun_gegen_gewalt:a

Sehr beeindruckend ist die Rede von Swietlana Lewicka, die man sich unbedingt anhören sollte. Swietlana hat einen russischen Vater und eine ukrainische Mutter, besitzt Verwandte und Freunde in beiden Ländern. „Ich bin zerrissen“, sagt sie. Die junge Frau, die viele Sprachen beherrscht, verfolgt die Berichterstattung in Russland, Polen und Deutschland. Fazit: Überall Hetze. In ihrer Ansprache wirft sie die Frage nach den Opfern dieses Krieges, den kleinen Leuten, die in beiden kämpfenden Ländern leben, sowie nach den Nutznießern – es sind wenige Mächtige, die ihre Macht noch vergrößern wollen, – auf. Sie spricht auch den Zusammenhang zwischen Corona, der Plandemie und dem Krieg an.

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Zur Verfassungswidrigkeit von Windkraft und Impfpflicht

Nachstehender Text ist ein Diskussionsbeitrag unter dem Artikel „Scharnierblick 2021/22: 1. Corona“ vom Rothen Baron. Er antwortet auf folgenden Diskusssionsbeitrag: https://rotherbaron.com/2021/12/27/scharnierblick-2021-22-1-corona/#comment-2928

Ich will kurz etwas zu den Windrädern sagen, weil ich mich damit gründlich beschäftigt und zusammen mit dem Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld einen verfassungsrechtlich argumentierenden Widerstand bilde. Windräder werden nicht in Industriegebieten, sondern im strenggeschützten Naturraum (Außenbereich) aufgestellt. Im Außenbereich sind nur privilegierte Vorhaben zulässig. 1977 hat das Bundesverwaltungsgericht bereits festgestellt, dass eine Privilegierung ortsabhängig sein muss. Das wird nicht berücksichtigt, wenn der gesamte Außenbereich bebaut wird. 1994 hat das Bundesverwaltungsgericht den Bau einer Windkraftanlage auf Föhr untersagt, weil dann, wenn überall Windkraftanlagen gebaut werden dürften, dass Prinzip der äußersten Schonung des Außenbereichs aus den Angeln gehoben würde. Trotzdem hat man 1996 den Bau von Windkraftanlagen privilegiert, sodass nun der gesamte Naturraum ungeschützt ist und der Bau der WKA nur ausnahmsweise abgewehrt werden kann, wobei auch da noch mehr und mehr Ausnahmen gemacht werden und die Ausnahme mehr und mehr zur Regel wird. Diese Vereinheitlichung („Dann müssen diese Windräder aber überall gebaut werden“) wird von der Windindustrie gefordert und mehr und mehr zur Realität. Das hat jedoch zur Folge, dass der Naturzustand (Wasser, Boden usw.) massiv verschlechtert wird und dass viele geschützte Arten ihre Lebensräume vollkommen verlieren. Das ist ein Verstoß gegen Artikel 20a GG, der dem Staat gebietet, die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere zu schützen. Der Staat zerstört, was er schützen soll. Dazu kommt die Gesundheitsschädigung durch den von den Anlagen emittierten Infraschall, die einen Verstoß gegen Artikel 2 GG (Schutz der körpderlichen Unversehrtheit) darstellt. Dabei verhält es sich so, dass gerade der nicht hörbare „Lärm“, die Körperrhythmen stört und über einen längeren Zeitraum zu schweren gesundheitlichen Schäden führt.
Die Verfassungswidirigkeit einer Impfpflicht wird in Artikel 22 des Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, wo bereits eine einrichtungsbezogene Impfpflicht festgelegt wird, offenherzig eingeräumt: „Durch Artikel 1 Nummer 3 wird das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) und durch Artikel 1 Nummer 6 werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“ Das sind die wichtigsten Grundrechte. Dass der Mensch über seinen eigenen Körper selbst verfügen darf, ist die größte Errungenschaft der bürgerlichen Gesellschaft. Nun will die Regierung noch mehr verfassungswidrige Gesetze beschließen. Wodurch legitimieren Regierung und Parlament ihre Macht, wenn sie das Grundgesetz nicht achten?
Wie will man Strafen begründen, wenn es keine Impfpflicht gibt?
Vollkommen zutreffend ist, dass man nicht alle Informationen auf telegram, RTI oder sonstwo glauben kann. Es ist auch unmöglich, denn sie widersprechen sich und Dr. Bodo Schiffmann muss seine geistvollen Spekulationen ständig korrigieren und modifizieren. Aber es ist kein Ausweg, wenn man Informationen und Argumente einfach verbietet, anstatt sie zu widerlegen. Man kann Informationen und Argumente auch nicht durch eine stumpfsinnige und lautstarke Propaganda übertönen. Übel ist, dass Prof. Dr. Stefan Hockertz nun, nachdem er sauber herausgestellt hat, dass die Injektion genmanipulierter Stoffe keine Impfung im herkömmlichen Sinne des Wortes, sondern eine Gentherapie ist, ein Prozess wegen Steuervergehen gemacht wird. Das erinnert an die DDR, in der Dissendenten nicht etwa wegen ihrer Meinungen, sondern wegen Devisenvergehen bestraft wurden. Prof. Hockertz war jahrzehntelang an der Zulassung von Impfstoffen beteiligt und Teil des Systems. Wenn er nun diskreditiert wird, erweckt das kein Vertrauen in dieses System und in die Impfung.
Welche Rolle Lobbyinteressen spielen, wäre zu erforschen. Bei den Masken und Tests sind sie erkennbar geworden, sodass viel Fantasie dazugehört, sich vorzustellen, dass sie bei der Zulassung und Verteilung der diversen Impfstoffe keine Rolle spielen. Aber ich wäre schon zufrieden, wenn die Regierung sagen würde, dass ihre desaströse Pandemiepolitik nur auf mangelndem Sach- und Menschenverstand beruht.
Die Haltung der Politiker aller Parteien und der Leitmedien, insbesondere der öffentlich-rechtlichen Sender, zum Thema Windkraft hat mein Vertrauen in Politik und Mainstream-Medien vollkommen zerstört und ihre Haltung zum Thema Corona hat es nicht wiederherstellen können.

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Bei Anne Will wird weiterfort ungehemmt diffamiert

Schreiben an den NDR-Rundfunkrat

Sehr geehrte Frau Schwiegershausen,

ich erinnere Sie daran, dass der Bürger Dr. Hans-Georg Maaßen zu Unrecht in der Sendung „Anne Will“ als Antisemit diffamiert worden ist und dass immer noch keine Gegendarstellung erfolgt ist. Der NDR und der NDR-Rundfunkrat spielen offenbar auf Zeit in der Hoffnung, dass die Verleumdung eines Bürgers in einem öffentlich-rechtlichen Sender in Vergessenheit gerät oder dass wir Bürger uns an eine solche Vorgehensweise gewöhnen.

Ich fordere erneut die Absetzung der Propagandasendung „Anne Will“, die unsere Gesellschaft spaltet. Die Impfpflicht, die von Anne Will und ihren Gästen in der Sendung „Neue Regierung, alte Krisen – kann da der versprochene Aufbruch gelingen?“ propagiert wurde, ist eindeutig verfassungswidrig. Ich verweise auf die Stellungnahmen anerkannter Verfassungsrechtler wie Prof. Dr. Dietrich Murswiek und Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier.

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LMU München beabsichtigt Entlassung einer Mitarbeiterin wegen öffentlicher Kritik der Gesundheitspolitik

Schreiben an den Direktor des Pathologischen Instituts der LMU München Prof. Dr. med. Frederick Klauschen vom 2. Dezember 2021

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Klauschen,
ich habe einen Bericht über eine Mitarbeiterin Ihres Instituts gelesen, die sich aus dem Institut heraus kritisch zu den Corona-Maßnahmen geäußert habe (http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/gesundheit/coronavirus/lmu-stellt-mitarbeiterin-nach-wut-video-ueber-corona-massnahmen-frei-17663609.html). Ich habe dem Beitrag entnommen, dass die Mitarbeiterin eventuell gegen Vorschriften verstoßen hat und dafür sanktioniert werden soll. Das sehe ich ein. Ich halte es jedoch für unangemessen, dass eine Person für eine kritische Meinungsäußerung entlassen werden soll. Ich habe das betreffende Video nicht gesehen, sodass ich die fraglichen Äußerungen nicht kenne. Ich will es mir auch nicht ansehen. Ich kann die Meinung, die Ihre Mitarbeiterin geäußert hat, daher auch nicht inhaltlich beurteilen. Hier geht es jedoch um das Recht, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten laut Art. 5 GG. Es ist sicherlich nicht zu billigen, dass Ihre Mitarbeiterin das aus den Räumen des Instituts heraus getan hat. Dennoch bitte ich Sie, diese Mitarbeiterin nicht zu entlassen und einen anderen Weg zu finden, diese Angelegenheit zu klären. Ich bin in der ehemaligen DDR aufgewachsen und empfinde es als bedrohlich, dass sich gegenwärtig eine Tendenz abzeichnet, Meinungsäußerungen und Meinungen zu sanktionieren. Wir müssen fremde Meinungen und auch solche, die wir für unrichtig halten, tolerieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. René Sternke

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Norbert Meyer-Ramien fordert eine Stellungnahme von Frank Plasberg zu seiner verzerrten Berichterstattung

Vorbemerkung von René Sternke

Ich publiziere das Schreiben von Norbert Meyer-Ramien an Frank Plasberg um seiner Forderung nach einer Stellungnahme Nachdruck zu verleihen. Da ich meine Kindheit und Jugend unter dem SED-Regime verlebt habe, bin ich dem Westler Meyer-Ramien dafür dankbar, dass er für uns Ostler eine Lanze bricht. Die Bundesregierung beschäftigt einen Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie und Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, der die Aufgabe wahrnimmt, das Wahlverhalten der Wähler in den neuen Bundesländern zu beurteilen. Sollte das nicht einmal das Thema einer Sendung von Frank Plasberg sein? Wäre die Umwelt- und Energiepolitik der Bundesregierung, der Einsatz von Windkraftanlagen, die die Gesundheit der Anwohner durch den von ihnen emittierten Infraschall, wie die von H&S Kaula erstellten Betroffenenvideos belegen, nachweislich schädigen und ihre Häuser entwerten, sodass sie ihre Altersvorsorge verlieren, nicht ein Krieg gegen den ländlichen Raum und insbesondere gegen den ländlichen Raum in den neuen Bundesländern, so würde das Wahlverhalten in den neuen Bundesländern vielleicht zu größerer Zufriedenheit des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer ausfallen. Dass ein so wichtiger Aspekt wie die Verwandlung des ländlichen Raums in eine Windkraftkolonie in einer Sendung zum Thema ‚Kluft zwischen Stadt und Land‘ nicht im Mittelpunkt steht, zeigt, dass Frank Plasberg mit Vorsatz ein verzerrtes Bild der Realität zeichnet. Der ländliche Raum ist leider nicht abgehängt, sondern auf eine fatale Weise angeschlossen. Nur für Journalisten, die sich dafür bezahlen lassen, dass sie nichts sehen und nichts verstehen, ist er unverstanden.

Norbert Meyer-Ramien an Frank Plasberg zur Sendung „Abgehängt und unverstanden: Wie tief ist die Kluft zwischen Stadt und Land?“

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Schreiben an die Richterin Susanne Veit zur Aktualisierung des Beitrags „Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht setzt dem schluderhaften Umgang mit der Gesundheit der Bürger ein Ende“

Sehr geehrte Frau Veit,

Jutta Reichardt hat mir Ihre freundliche Bitte um Aktualisierung meines Beitrags „Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht setzt dem schluderhaften Umgang mit der Gesundheit der Bürger ein Ende“ übermittelt. Ich habe den Text folgendermaßen anonymisiert: „Der 50jährige Kläger betreibt einen Handwerksbetrieb.“ Diese Anonymisierung ist meines Erachtens ausreichend, damit die Person nicht identifiziert werden kann. Allein in der Ortsgruppe des Vereins für Deutsche Schäferhunde, in der ich meine Schäferhündin zum Schutzhund ausbilde, sind mehrere Mitglieder, die mit dieser Beschreibung charakterisiert werden können. In meiner Einführung habe ich dieselbe Anonymisierung vorgenommen. Ich halte die Angabe, dass der Kläger einen Handwerksbetrieb betreibt, für wichtig, weil an diesem Umstand exemplarisch erkennbar wird, dass die Opfer der verfehlten Energie- und Umweltpolitik der Bundesregierung nicht nur physisch, sondern auch wirtschaftlich geschädigt und gegebenenfalls vernichtet werden. Vgl. https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2019/07/03/das-schleswig-holsteinische-oberlandesgericht-setzt-dem-schluderhaften-umgang-mit-der-menschlichen-gesundheit-ein-ende/

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