Dient Strempels Interview mit Verfassungsschutzchef Haldenwang der Einschüchterung der Bürger?

Sehr geehrter Herr Haldenwang,

dank Ihrem Scharfsinn und Ihrer Aufmerksamkeit haben Sie schon zu Beginn des mit Ihnen im Morgenmagazin geführten Interviews bemerkt, dass der Journalist Michael Strempel dieses Gespräch dergestalt geführt hat, dass Sie in Ihrer Eigenschaft als Verfassungsschutzchef dahin geführt werden sollen, Herrn Strempel missfällige politische Meinungen negativ zu bewerten. Sie weisen ihn gleich eingangs darauf hin, dass es nicht Ihre Aufgabe als Verfassungsschutzchef ist, politische Meinungen zu bewerten. Michael Strempel, dessen Demokratieverständnis an dasjenige von Karl-Eduard von Schnitzler („Sudelede“) erinnert, führte das Gespräch jedoch unter dem Motto „Steter Tropfen höhlt den Stein“ fort und erreichte es, dass Sie bestimmte Meinungen, die er und Sie persönlich nicht teilen, in diesem Gespräch in Ihrer offiziellen Funktion verurteilt haben. So haben Sie beispielsweise die Meinung, dass Russland den Krieg gegen die Ukraine aus seinen Sicherheitsinteressen heraus führe und nicht allein die Schuld an Kriegsausbruch trage, die fälscherlichweise von Strempel und dann auch von Ihnen als „russisches Narrativ“ bezeichnet wurde, verurteilt. Der US-amerikanische Politikberater George Friedman erörterte jedoch 2015 in seinem bei The Chicago Councel on Global Affairs gehaltenen Vortrag „Europe: Destined for conflict?“, den man mühelos im Netz findet, dass Russland zu seiner Sicherheit eine entmilitarisierte und neutrale Ukraine benötige und dass die USA die Ukraine in Vorbereitung auf einen künftigen Krieg aufrüsteten, um Russland etwas wehzutun. Inzwischen haben auch Angela Merkel und Michel Hollande erklärt, dass das Minsker Abkommen nicht unterzeichnet worden sei, um den Frieden in Europa zu sichern, sondern um der Ukraine Zeit zur Kriegsvorbereitung zu geben. Es handelt sich bei dieser Sicht auf die Dinge nicht um ein genuin russisches Narrativ. Noch jetzt sind von Seiten des Westens keinerlei Bemühungen zu erkennen, dem Blutvergießen und der Umweltzerstörung ein Ende zu bereiten. Der Krieg wird offenbar als ein Gottesgericht angesehen, bei welchem notwendigerweise nicht etwa der Stärkere und Brutalere, sondern der moralisch Überlegene siegen wird. In der Zwischenzeit pfeift man auf die Toten. Ich sehe nicht, dass die Verurteilung der Politik der Bundesregierung, die diesen Krieg zu einem Konjunkturprogramm für die Rüstungsindustrie gemacht hat, im Widerspruch zum Grundgesetz und zu unserer freiheitlich-rechtlichen Ordnung stünde. Im Gegenteil: Unsere freiheitliche Ordnung gestattet uns, unsere verantwortungslos handelnde Regierung, die Deutschland, ohne offen die Verantwortung dafür zu übernehmen, langsam und möglichst unmerklich in eine militärische Auseinandersetzung hineingleiten lässt, offen zu kritisieren. Wie immer man darüber denkt, so muss die freie Meinungsäußerung darüber gewährleistet bleiben, solange unsere demokratische dabei Ordnung nicht in Frage gestellt wird. Ihr Gespräch mit Herrn Strempel hat einen sehr fatalen Eindruck auf mich gemacht, weil bei mir der Eindruck entstanden ist, dass diejenigen Bürger, die eine andere Meinung als Herr Strempel vertreten, eingeschüchtert werden sollen, indem sie glauben sollen, dass sie nunmehr Gefahr laufen, ins Blickfeld des Verfassungsschutzes zu geraten. Solche Journalisten wie Michael Strempel vergiften das soziale Klima, indem sie Andersdenkende anschwärzen und als Verfassungsfeinde hinzustellen bemüht sind. Solche Journalisten, die wir Bürger zu unserer Demütigung zu finanzieren gezwungen sind, schaffen eine bedrückende Atmosphäre, in der mehr und mehr vor allem ängstlichere und verunsicherbare Bürger das Gefühl bekommen, ihre Meinung nicht mehr offen und unbefangen äußern zu dürfen. Solche Journalisten, von denen wir nicht wissen, in wessen Auftrag und Interesse sie handeln, verstoßen gegen Art. 5 GG und sind die wahren Feinde unserer Demokratie. Nicht Wagenknecht oder die AfD, sondern Michael Strempel ist ein Fall für den Verfassungsschutz.

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Julia Neigels Aufruf zum Gerichtstermin wegen Anfechtung des Kulturlockdowns

Quelle: https://www.facebook.com/julianeigel

ACHTUNG! ÖFFENTLICHE ERKLÄRUNG UND AUFRUF:

GERICHTSTERMIN AM 27.07.23 AM OVG IN BAUTZEN ZUR NORMENKONTROLLKLAGE, WEGEN ANFECHTUNG DER „2G-PFLICHT“ IN DER KULTUR UND DEM KULTURLOCKDOWN IN SACHSEN VON NOVEMBER 2021 – FEBRUAR 2022.

Ihr lieben Menschen,

ich habe mich von Beginn der Corona-Maßnahmen an gegen eine Injektionspflicht mit dem seinerzeit bedingt zugelassenen Sars-Cov-2-mRNA-Arzneimittel der 4 begünstigten Pharmakonzerne ausgesprochen. Ich habe mich deshalb auch gegen die „2G-Pflicht“ und damit gegen eine „mittelbare Impfpflicht“ bei Veranstaltungen und im öffentlichen Raum ausgesprochen, da nicht nur ich, sondern auch viele andere Menschen der Auffassung sind, daß:

1. die körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 GG für jeden Menschen mit natürlichem Gesundheitsstatus gilt, somit der Körper des Menschen anhand seines Selbstbestimmungsrechts ausschließlich dem jeweiligen Menschen selbst gehört und er anhand der Menschenwürde nach Art. 1 Satz 1 GG nicht zum Objekt des Staates und der Allgemeinheit gemacht werden darf, da jeder Mensch auch durch dieses mRNA-Arzneimittel geschädigt und/oder getötet werden kann und,

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Ministerin Faeser lässt auf meine Anfrage antworten – aber nicht auf meine Fragen

Ich habe eine „Anfrage an Ministerin Faeser zum ‚Aktionsplan von Bund und Ländern gegen Desinformation und für eine wehrhafte Demokratie’“ gerichtet. Auf den Nachdenkseiten war unter der Überschrift „Wie die Bundesregierung an einer ‚Narrativ-Gleichschaltung‘ zum Ukraine-Krieg arbeitet“ ein geleaktes Dokument der Bundesregierung publiziert. Dazu ist inzwischen ein zweiter Beitrag von Florian Warweg erschienen. Warwegs Analysen zeigen, dass die Bundesregierung und die Bundesländer mit dem „Gemeinsamen Aktionsplan von Bund und Ländern gegen Desinformation und für eine wehrhafte Demokratie“ stark in die Meinungs- und Informationsfreiheit der deutschen Bürger eingreifen, denn in einer Demokratie ist es nicht die Aufgabe der Regierung, die politische Meinung der Bürger zu formen, um uns Bürger zu erziehen und umzuerziehen. Meine Anfrage zur Authentizität des auf den Nachdenkseiten veröffentlichten Dokuments und zum Aktionsplan sowie weitere Fragen, die ich in meiner oben verlinkten Anfrage formuliere, hat Karin Bemmer im Auftrag der Ministerin in nachstehendem Schreiben beantwortet bzw. nicht beantwortet.

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Anfrage an Ministerin Faeser zum „Aktionsplan von Bund und Ländern gegen Desinformation und für eine wehrhafte Demokratie“

Frau Bundesministerin,

ich wende mich als Autor eines Blogs mit einer Anfrage an Sie, damit ich meine Leser korrekt informieren kann.

Auf der 217. Sit­zung der In­nen­mi­nis­ter­kon­fe­renz wurde über den „Aktionsplan von Bund und Ländern gegen Desinformation und für eine wehrhafte Demokratie“ beraten. Ich bitte Sie höflich, mir diesen Aktionsplan zuzusenden.

Auf den Nachdenkseiten wurde unter der Überschrift „Wie die Bundesregierung an einer ‚Narrativ-Gleichschaltung‘ zum Ukraine-Krieg arbeitet“ ein – wie behauptet wird – geleaktes Dokument der Bundesregierung publiziert. Ich bitte Sie höflich, mir mitzuteilen, ob es sich tatsächlich um ein Dokument der Bundesregierung handelt.

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Die Angriffe des gerichtsnotorischen Psychopathen Rainer Hoffmann

Die These einer globalen Erwärmung durch zunehmende CO2-Emissionen, welche einen Treibhauseffekt bewirken würden, wurde bereits vor Jahren wissenschaftlich widerlegt. Die grundlegenden Publikationen sind

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Schreiben an Prof. Dr. Ulrike Guérot

Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Guérot,
ich habe Ihren Vortrag vom 10. Juli 2022 auf den Nachdenkseiten mit Zustimmung angehört, war aber sehr erstaunt, dass Sie den Umbau unserer Gesellschaft so spät erst wahrgenommen haben und dass Sie die Problemfelder „Corona“ und „Ukraine“ als die zentralen wahrnehmen. Beide stehen in engem Zusammenhang mit einer fatalen globalen Energie- und Umweltpolitik, die in Deutschland spätestens 2011 eingeleitet wurde. Emmanuel Macron sagte sinngemäß, dass die Lösungen der Coronakrise Muster für die Lösung der Klimakrise sein sollen, und auf der Internetseite vom Great Reset war zu lesen, dass die positiven Effekte des Lockdowns für die Umwelt weiterfort fruchtbar gemacht werden sollen.

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‌Der Staat schenkt das Licht

In einem Rundtischgespräch zum Thema „Handeln Politiker verantwortungsvoll? Politikerhaftung?“, welches die Gesellschaft Fortschritt in Freiheit e.V. am 24. April 2022 in Berlin organisierte, das Holger Douglas moderierte und an dem Prof. Dr. David Dürr, Marcel Luthe, Ralf T. Niemeyer, Rainer Thesen und Dr. Andreas Tiedtke teilnahmen, vergleicht Prof. Dürr den Staat mit dem Hahn Chantecler aus dem Drama Chantecler von Edmond Rostand aus dem Jahre 1910. Als die ihn Fasanenhenne fragt, worin sein Geheimnis bestehe, antwortet Chantecler:

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Fragen an Gunnar Kaiser und Dr. Paul Brandenburg zu „Verfolgt vom Staatsschutz“

Das Gespräch zwischen Gunnar Kaiser und Dr. Paul Brandenburg unter dem Titel „Verfolgt vom Staatsschutz“ ist verwirrend. Brandenburg wird vom Staatsschutz vorgeworfen, er „delegitimiere den Staat und seine gewählten Vertreter und mache sie außerhalb der zulässigen Meinungsfreiheit verächtlich“. Brandenburg beteuert, die verfassungsmäßige Ordnung nicht zerstören, sondern verteidigen zu wollen. Es seien Vertreter des Staates selbst, die faschistoides Verhalten an den Tag legten. Er nennt Lauterbach, Söder und nicht zuletzt Scholz, den Kanzler, der keine roten Linien kennt und sich mit dieser Erklärung selbst delegitimiert hat. Seiner Ansicht nach wären neue Personen und neue Parteien notwendig, um die verfassungsmäßige Ordnung zu erhalten.

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Quatsch von klugen Menschen ist ein untrügliches Zeichen für ideologische Verblendung

Ein Beitrag von Norbert Große Hündfeld

Vorbemerkung von René Sternke

Nachstehender Essai von Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld bezieht sich auf die Texte „Warum ein überhasteter und von allen Hemmnissen befreiter Ausbau der Windenergie keine Lösung der aktuellen Energiekrise ist“ von Prof. Dr. Werner Mathys, RA Thomas Mock und Dr. Wolfgang Epple und „Erneuerbare Energien sind keine ‚Freiheitsenergien‘“ von Dr. med. Ursula Bellut-Staeck, Dr. rer.nat. Wolfgang Epple, Dr. rer.nat. Heinz-Jürgen Friesen, Prof. Dr. rer.nat. Werner Mathys und RA Thomas Mock.

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