An anne.janssen@bundestag.de
Sehr geehrte Frau Janssen,
unter dem Link https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2022/04/30/oppositions-cdu-mdb-anne-janssen-kampft-fur-die-naturzerstorerische-grune-regierungspolitik/ veröffentliche ich auf meinem Blog einen von dem bundesweit bekannten Naturschützer Manfred Knake (wattenrat.de) verfassten Leserbrief, den der Anzeiger für Harlingerland in Wittmund nicht abgedruckt hat. Bei dieser Gelegenheit erlaube ich mir, Sie darauf hinweisen, dass die Privilegierung der Windkraft im Außenbereich durch § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB verfassungswidrig ist. Durch die Aufhebung des strengen Schutzgebots für den Außenbereich verlieren zahlreiche strenggeschützte Arten ihre Lebensräume. Der Staat ist jedoch laut Art. 20a GG verpflichtet, die Wildtiere zu schützen. Vgl. dazu Norbert Große Hündfeld: ZUR VERFASSUNGSWIDRIGKEIT DES ANLAGENBAUS DER WINDINDUSTRIE