Vor vier Wochen hat Udo Bergfeld die Petition „So darf es nicht weitergehen!“ auf change.org veröffentlicht und diese Petition hat immer noch keine 500 Unterstützer, obwohl sie so wichtige Themen wie die Verstöße gegen Art. 2a GG (Schutz körperlicher Unversehrtheit) und gegen Art. 20a GG (Schutz der Wildtiere) zum Gegenstand hat. Wie lässt sich das erklären?
Schlagwort-Archive: Europäische Vogelschutzrichtlinie
Udo Bergfelds Petition: So darf es nicht weitergehen!
Hiermit bitte ich Sie um die Unterstützung der Petiton des Umweltschützers und Bürgerrechtlers Udo Bergfeld:
https://www.change.org/p/so-darf-es-nicht-weitergehen?
Die Begründung meiner Bitte finden Sie unter der Petition zum Schutz des Rotmilans (https://chng.it/2tCpBnTH) und hier:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben die Petition zum Schutz des Rotmilans unterzeichnet. Diese Petition wurde am 20. Mai 2021 an Minister Dr. Backhaus im Gutshaus Battinsthal überreicht (https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2021/05/21/die-ubergabe-der-petition-zum-schutz-des-rotmilans-an-minister-backhaus/). Obwohl die Petition nicht mehr als die Einhaltung des ohnehin gütligen Europäsichen Rechts, der Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie, fordert, wurden ihre Forderungen bis heute nicht erfüllt und es werden weiterfort Wildtiere, einschließlich Individuen strenggeschützter Arten, wahllos und massenhaft getötet. Laut Art. 20a GG ist der Staat zum Schutz der Wildtiere verpflichtet. Doch die durch das Grundgesetz geschützten Werte werden lobbistischen Interessen aufgeopfert. Vorwand ist der Klimaschutz. Dazu verweise ich Sie auf die maßgeblichen wissenschaftlichen Arbeiten:
Petition gegen Habecks Missachtung des EU-Umweltrechts
Die Petition zum Schutz des Rotmilans wurde am 20. Mai 2020 an Minister Backhaus übergeben. Ich habe sie seitdem nicht mehr auf diesem Blog beworben, aber sie findet sich noch auf change.org, denn geändert hat sich nichts. Nach wie vor wird gegen das Europäische Recht, die Vogelschutzrichtlinie, deren Vorschriften die Forderungen der genannten Petition bildeten, und die FFH-Richtlinie, in Deutschland durch die Gesetzgebung des Staates, der laut Art. 20a GG zum Schutz der Wildtiere verpflichtet ist, mit Füßen getreten. Link zur Petition: https://chng.it/2tCpBnTH
Inzwischen wurde von Jonathan Rauhut eine Petition lanciert, die gegen die radikalisierte systematische Verletzung des Europäischen Rechts durch Regierung und Bundestag unter den gewissenlosen Naturzerstörern Scholz, Habeck, Giegold und Lemke energisch protestiert (vgl. Abb. unten). Link: https://www.change.org/p/staatssekr-giegold-wirtschaftsminister-habeck-stoppen-sie-den-von-ihnen-geforderten-massiven-eingriff-ins-herz-des-eu-umweltrechts
Das Hessische Umweltministerium verschleiert das Vorgehen der Energiegenossenschaft Reinhardswald bei der Beschaffung von Vorhabenstandpunkten
Sehr geehrte Frau Schaller,
ich habe Kenntnis von Ihrem Bescheid (Geschäftszeichen II 4c – 0003a 04.01-10/22) an den Verein Fortschritt in Freiheit e.V. erhalten und erlaube mir, in diesem Zusammenhang eine Anfrage an Sie zu richten. Sie erklären, dass dem Verein die gewünschten Auskünfte nicht erteilt werden könnten, weil Mitbewerber dadurch einen umfassenden Einblick in das Vorgehen der Energiegenossenschaft Reinhardswald bei der Beschaffung von Vorhabenstandpunkten verschaffen könnten und dass kein überwiegendes öffentliches Interesse an diesen Kenntnissen bestehe. Dagegen wende ich ein, dass in diesem konkreten Fall sowie grundsätzlich ein überwiegendes öffentliches Interesse daran besteht, dass die Öffentlichkeit erfährt, wie die Energieunternehmen bei der Beschaffung von Vorhabenstandpunkten vorgehen, denn in denjenigen Fällen, in denen diese Vorgehensweise bekannt wurde, stellte sich heraus, dass es sich um Korruption handelt. In früheren Jahren wurde darüber in der Presse noch berichtet. Vgl. z.B. Tagesspiegel, 29.6.2005: „Auf dem schmutzigen Weg zur sauberen Energie“ (http://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/auf-dem-schmutzigen-weg-zur-sauberen-energie-7700941.html).
Wie anders ließe sich erklären, dass eine Form der Energiegewinnung eingesetzt wird, die ineffizient (vgl. smard.de) und extrem umweltschädlich ist? Bereits 1994 stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass der Bau von Windkraftanlagen weithin zu einer Aushebelung des Gebots des äußersten Schutzes des Außenbereichs führen würde. Durch die Privilegierung der Windkraft im Außenbereich verlieren zahlreiche strenggeschützte Arten ihre Lebensräume. Das ist ein Verstoß gegen Art. 20a GG und gegen europäisches Naturschutzrecht.
Zahlreiche Politiker in wichtigen Ämtern waren in Korruption im Zusammenhang mit der Beschaffung von Vorhabenstandpunkten verwickelt. Ich erinnere an den ehemaligen Energieminister von Mecklenburg-Vorpommern Volker Schlotmann, der nach seinem Rücktritt ohne Karenzzeit in das Unternehmen Kloss New Energy überwechselte, für welches er während seiner Amtszeit Vorhabenstandpunkte beschafft hatte, sowie an den ehemaligen Thüringer Minister Christian Köckert, der in dieser Weise für die Firma juwi tätig war und wegen Vorteilsnahme verurteilt wurde.
Meine Anfrage an Sie lautet:
Wie sichern Sie Transparenz?
Wie stellen Sie sicher, dass ein Energieunternehmen und in diesem konkreten Fall die Energiegenossenschaft Reinhardswald bei der Beschaffung ihrer Vorhabenstandpunkte und in diesem Fall der Flächen im Reinhardswald nicht korrupt vorgeht?
Wie sichern Sie ab, dass Ihr eigenes Ministerium und Sie persönlich in diesem konkreten Fall wie auch in anderen Fällen nicht in Korruption verwickelt werden?
Welche Überprüfungsmöglichkeiten bestehen für uns Bürger?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. René Sternke
Diskussion mit dem Ehrenpräsidenten des Club of Rome über den fehlenden wissenschaftlichen Nachweis für den Treibhauseffekt und die Schädlichkeit von Windkraft
Die Veröffentlichung der Diskussion mit dem ehemaligen Präsidenten des Club of Rome Ernst Ulrich von Weizsäcker soll verdeutlichen, dass wir noch nicht in einer Klimadiktatur leben, sondern dass eine Diskussion zwischen Personen unterschiedlicher Meinung noch möglich ist. Dass die längst notwendige öffentliche Diskussion, die die fatale Klima-, Umwelt- und Energiepolitik der Bundesregierung grundsätzlich in Frage stellt, nicht stattfindet, liegt allein an den unterwürfigen Journalisten, die sich als Handlanger der Regierung verstehen.
Für mich war vor allem aufschlussreich, dass Herr von Weizsäcker, der in vielfacher Weise für den Klimaschutz eintritt, keinen physikalischen Nachweis für den Treibhauseffekt vorlegen kann, obwohl er studierter Physiker ist, dass er die Schädlichkeit von Windkraft einräumt und dass er die Auffassung vertritt, dass angesichts der auf anderem Wege herbeigeführten rasanten Verteuerung der Energien „die Wichtigkeit des Themas CO2 im Schwinden“ sei.
Die hier veröffentlichte Fortsetzung der Diskussion knüpft an die in dem Beitrag „Diskussion über den Treibhauseffekt mit dem Ehrenpräsidenten des Club of Rome Ernst Ulrich von Weizsäcker begonnen“ veröffentlichte Email von Herrn von Weizsäcker an. Offensichtliche Verschreibungen wurden korrigiert.
Schreiben von Herrn von Weizsäcker vom 2. August 2022
Mein Kommentar zu „Wirtschaftskollaps oder Klimatod? – Auswege aus einem gefährlichen Dilemma“ von Dr. Jens Woitas
„Wirtschaftskollaps oder Klimatod? – Auswege aus einem gefährlichen Dilemma“ von dem Physiker Dr. Jens Woitas ist erschienen auf wir selbst: https://wir-selbst.com/2022/07/17/wirtschaftskollaps-oder-klimatod-auswege-aus-einem-gefahrlichen-dilemma/
Mein Kommentar
Zu meinem Protestbrief an den NABU
Auf mein Schreiben an die Naturzerstörungsantreiberin Katharina Stucke vom NABU hat mir Prof. Dr. Kramm von der University of Alaska Fairbanks, Experte für Theoretische Meteorologie, geantwortet. Seinem Schreiben waren ein Video, das die Tötung eines Greifvogels durch eine Windkraftanlage zeigt (http://www.youtube.com/watch?v=8NAAzBArYdw), und die beiden unten angefügten Grafiken als Beilagen beigegeben.
Schreiben an Daniel Wetzel zur vorsätzlichen Desinformation der Bürger durch die Leitmedien
Nachfolgendes Schreiben antwortet auf eine Zuschrift der Journalisten Daniel Wetzel (Welt) und Matthias Iken (Hamburger Abendblatt) im Rahmen einer Diskussion über den Widerspruch der Theorie von der Erderwärmung durch den sogenannten Treibhauseffekt zum 2. Hauptsatz der Wärmelehre mit Prof. Dr. Kramm*) und anderen Wissenschaftlern. Herr Wetzel begründete sein Desinteresse an dieser Fragestellung damit, dass er keine Zeit habe, der „sicher interessanten, aber sehr ausführlichen Diskussion zu folgen“. Dieses Desinteresse ist umso bemerkenswerter, als die Erderwärmung durch steigende CO2-Emissionen die Begründung einer anders nicht begründbaren Energie- und Umweltpolitik ist, durch welche Deutschland ökologisch und und ökonomisch stark belastet und auf längere Sicht zugrunde gerichtet wird.
Der Bundespräsident darf das verfassungswidrige „Osterpaket“ nicht ausfertigen
Herr Bundespräsident,
hiermit fordere ich Sie höflich auf, das unter dem Namen „Osterpaket“ vorbereitete Gesetz nicht zu auszufertigen, da es den bereits bestehenden Verstoß gegen Artikel 20a GG durch den massiven Windkraftausbau und -betrieb im Außenbereich fortsetzt und verstärkt. Das „Osterpaket“ formuliert im Gegensatz zu den Behauptungen der Bundesminister Steffi Lemke und Dr. Robert Habeck keine Verbesserungen für den Artenschutz, sondern enthält ausschließlich Maßnahmen, die zu einer Erleichterung des Windkraftausbaus und zu einer Verschlechterung der Lebensbedingungen der bedrohten Arten führen würden. Der Gesetzesentwurf verstößt eklatant gegen die Europäische Vogelschutzrichtlinie und die Europäische FFH-Richtlinie sowie gegen das Bundesnaturschutzgesetz in der jetzt geltenden Form, obgleich das Tötungsverbot für Wildtiere bereits auf verfassungswidrige und gegen das europäische Recht verstoßende Weise aufgeweicht wurde. 1994 legte das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil dar, dass das Gebot der äußersten Schonung des Außenbereichs aus den Angeln gehoben würde, wenn im Außenbereich weithin Windkraftanlagen errichtet werden dürften. Dieser Schritt der Aufhebung des Schonungsverbots wurde 1996 mit der Privilegierung der Windkraft im Außenbereich begangen, bei der eine Schutz- und Verbotsnorm in eine Zulassungsnorm umgewandelt wurde. Damit hat der Gesetzgeber einen Verstoß gegen Artikel 20a GG begangen, da zahlreiche strenggeschützte Arten, in erster Linie Greifvogel-, Zugvogel- und Fledermausarten, durch massenhafte und wahllose Tötung von Individuen sowie durch den Verlust ihrer Lebensräume allmählich ausgerottet werden. Diese Tatsache wird u.a. durch die „Stellungnahme Rotmilan-Todesursachen und Gefährdung durch Windenergieanlagen“ des Dachverbands Deutscher Avifaunisten e.V. wissenschaftlich belegt. Die Stellungnahmen der Naturschutzinitiative e.V., des Vereins für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität e.V., des Seeadlerschutzes Schlei e.V., des Naturschützers Manfred Knake („Wattenrat“) und weiterer Organisationen und Bürger, die sich mit der Problematik des Artenschutzes eingehend auseinandergesetzt haben, zum „Osterpaket“ legen dar, dass eine weitere Verschlechterung der Wildtierbestände durch dieses Maßnahmenpaket herbeigeführt würde. Durch die geplanten Maßnahmen würden nicht allein die Rechte der Bürger noch weiter, als es in den Jahren Ihrer Bundespräsidentschaft unter Ihrer Mitwirkung bereits geschah, eingeschränkt, sondern das Grundgesetz, das den Staat zum Schutz der Wildtiere und der natürlichen Lebensgrundlage verpflichtet, würde von denjenigen, die dieses Gesetz beschließen und ausfertigen sollten, missachtet. Zur weiteren verfassungsrechtlichen Argumentation verweise ich auf das an Sie gerichtete Schreiben des Staatsrechtlers Norbert Große Hündfeld, das die Verfassungswidrigkeit des „Osterpakets“ begründet. Machen Sie bitte deutlich, dass das Grundgesetz und die darin festgeschriebenen Werte auch für Sie noch achtens- und schützenswert sind.
Brief an Bundesministerin Lemke zum Artenschutz-Eckpunktpapier
Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
ich hoffe, dass Sie mein Schreiben zur Kenntnis nehmen und nicht wie Ihr Kollege Dr. Habeck eine Gruppe namens „Bürgerdialog“ beschäftigen, die die Zuschriften der Bürger abfängt und mit vorgefertigten Versatzstücken beantwortet.
Ich habe Ihr Eckpunktepapier „Naturverträglichen Ausbau der Windenergie an Land beschleunigen“ mit großer Enttäuschung gelesen. Das Ziel der Europäischen Vogelschutzrichtlinie besteht darin, alle Populationen europäischer Wildvogelarten zu erhalten. Zu diesem Zweck sollen, soweit es nur irgend möglich ist, alle Individuen geschützt werden, ihre Lebensräume erhalten werden und ihre Lebensbedingungen sogar noch verbessert werden. Artikel 20a GG verpflichtet den Staat, die Wildtiere, zu denen auch die Greifvögel, Zugvögel und Fledermäuse gehören, zu schützen.