Habeck und Baerbock – Affen der BWE-Marionette Altmaier

In der Pressekonferenz von Bündnis’90/Die Grünen zur Vorstellung des Klimaschutz-Sofortprogramms auf Phoenix sprechen sich Annalena Baerbock und Robert Habeck für eine noch stärkere Forcierung des Windkraftausbaus aus und wollen Genehmigungshindernisse noch weiter reduzieren. Dabei wollen sie im Artenschutz den Populationsansatz anwenden. Habeck sagt, dass das bereits mit den Naturschutzverbänden abgesprochen sei, womit er mit Sicherheit nicht die Naturschutzinitiative e.V. und den VLAB meint, sondern die käuflichen Naturschutzverbände DNR, BUND, DUH, Germanwatch, Greenpeace, NABU und WWF.

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Innenministerium MV: Mit der Vermeidung eines etwaigen Teilentzugs der Genehmigung eines Windfelds in einem Rotmilanbrutgebiet hat die Landesregierung eventuelle Entschädigungsforderungen vermieden

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Das Schreiben des Innenministeriums antwortet auf meine Mail, die in dem Beirag „Innenminister Renz zu den Horstvernichtungen“ mitabgedruckt ist.

Das abschließende Schreiben des Innenministeriums an mich

Sehr geehrter Herr Dr. Sternke,

zu Ihren zahlreichen Schreiben möchte ich Ihnen von Seiten des Ministeriums für Inneres und Europa abschließend zusammenfassend Folgendes mitteilen:

Bezüglich der immissionsschutzrechtlichen Kernpunkte (Vorhaben Krackow/Battinsthal, Öffentlich-rechtlicher Vertrag) hat das Landwirtschaftsministeriums erklärt, dass Ihre Einlassung, die Genehmigung sei ohne korrekte Durchführung des demokratischen Beteiligungsverfahrens erteilt worden, nicht zutrifft.

Das Verfahren sei mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden. Sowohl die öffentliche Bekanntgabe des Vorhabens als auch die Auslegung der Antragsunterlagen sind ordnungsgemäß erfolgt. Die öffentliche Erörterung der form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen fand am 2.11.2016 statt. Die Auswertung der Einwendungen sowie der Stellungnahmen der fachlich zuständigen Behörden ergab nach Auffassung des Landwirtschaftsministeriums als oberster Immissionsschutzbehörde, dass die Genehmigungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung für vier der fünf beantragten WKA vorlagen. Die Weisung an das zuständige StALU, die Genehmigung zu erteilen, erfolgte daher pflichtgemäß.

Im Übrigen wurde die sofortige Vollziehbarkeit und somit auch die Rechtmäßigkeit der Genehmigung in einem Eilbeschluss durch das Verwaltungsgericht Greifswald bestätigt. Die Beschwerde beim OVG Greifswald gegen diese Entscheidung wurde mit Beschluss vom 25.02.2021 zurückgewiesen.

Mit dem angesprochenen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der juwi AG wurde der Betrieb der WKA im Brutgebiet der eingewanderten Rotmilane nicht etwa erlaubt, sondern stark eingeschränkt. Mit der gefundenen einvernehmlichen Lösung wurde ein langwieriger Rechtstreit um einen etwaigen Teilwiderruf der Genehmigung und den daraus resultierenden Entschädigungsforderungen vermieden. Gleichzeitig kann ein Schutz des Brutpaares gewährleistet werden, der den gesetzlichen Anforderungen vollumfänglich entspricht.

Die Polizei ist von Ihren Hinweisen nur betroffen, wenn sie konkret angezeigten Strafanzeigen nachgehen kann.

Für alle anderen Fragen liegt die Zuständigkeit beim Landwirtschaftsministerium, an das Sie sich dann bitte wenden. Das hiesige Ministerium kann dazu nichts prüfen und sich dazu daher auch nicht einlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Brigitte Peters

Meine Antwort

Sehr geehrte Frau Peters,
ich danke Ihnen vielmals für Ihre Bemühungen. Natürlich bin ich mit der Antwort nicht zufrieden, denn es wurden in der Zeit, in der die Vögel ihren Brutplatz suchen und die Brut vorbereiten, im Brutgebiet einer strenggeschützten Art, das laut Europäischer Vogelschutzrichtlinie hätte als Schutzgebiet ausgewiesen werden müssen, störende Bauarbeiten ausgeführt. ‌In dem Kommentar zu  einem kürzlich ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs sagt Prof. Dr. Martin Gellermann: „Mit bemerkenswerter Deutlichkeit wird der Individuenbezug auch in Ansehung des Störungsverbots (Art. 12 Abs. 1 Buchst. b FFH-RL) betont, der es nach den Erkenntnissen des Gerichtshofs mit sich bringt, dass Maßnahmen mit diesem Verbot selbst dann in Konflikt geraten können, wenn sich mit ihnen das Risiko negativer Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der betroffenen Art verbindet“ (https://www.m-gellermann.de/Aktuelles/). Dass der Rotmilanbestand in der betroffenen Region zurückgegangen ist, ist durch wissenschaftliche Studien nachgewiesen (Grüneberg & Karthäuser 2019, Katzenberger & Sudfeldt 2019). Für mich ist offenbar, dass unsere Landesregierung das Staatsziel Artenschutz, das in Art. 20a GG formuliert wird, nicht ernst nimmt. Ihren Ausführungen gegenüber stehen der tatsächliche Rückgang der bedrohten Arten und die fortschreitende Verknappung ihrer Lebensräume. 
Unverständlich ist, dass das Innenministerium Straftaten, auf die ich es explizit hingewiesen habe und über die im NDR berichtet worden ist, nicht zur Kenntnis nimmt und nicht verfolgt, weil das Landwirtschaftsministerium, das von diesen Straftaten eingehende Kenntnis hat, diese nicht zur Anzeige bringt. Es wäre vom Innenminister wohl zu erwarten gewesen, dass er zu ihm bis dahin unbekannten Straftaten, von denen er nun erfährt, die existierenden Informationen, die dem Landwirtschaftsministerium nachweislich vorliegen, einholt. Stattdessen verschließt er fest die Augen und handelt nach dem Prinzip: Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass beide Ministerien kein Interesse an der Aufklärung von Straftaten haben, die der Umsetzung der Regierungspolitik förderlich sind.
Dass mögliche Entschädigungsforderungen der Firma juwi als Grund dafür angeführt werden, dass ein Teilwiderruf der Genehmigung vermieden werden soll, zeigt, dass beliebige materielle Werte gegen durch die Verfassung geschützte Schutzgüter, zu denen die Wildtiere gehören, verfassungswidrig abgewogen und auf willkürliche Weise höher als diese unverhandelbaren Schutzgüter bewertet werden. Wenn Geld im Spiel ist, spielen Artenschutz und Grundgesetz offenbar keine Rolle mehr.
Der Artikel 20a GG formuliert das Ziel, die Wildtiere zu schützen, und die Europäische Vogelschutzrichtlinie formuliert das Ziel, alle Wildvogelpopulationen zu erhalten. Diese Ziele können durch das Handeln der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern nicht erreicht werden. Im Gegenteil: Der Staat zerstört, was er schützen soll.
Zum demokratischen Beteilgungsverfahren ist zu bemerken, dass die Genehmigung vor seinem Abschluss erfolgt ist. Derartige Fälle versprach Energieminister Pegel in einem NDR-Interview auszuschließen, welches der NDR aus der Mediathek entfernt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. René Sternke

Nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihren Bundestagsabgordneten auf und fordern Sie sie auf, den von Peter Altmaier vorbereiteten Gesetzesnovellen zur weiteren Beseitigung des Artenschutzes nicht zuzustimmen!

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Innenminister Renz geht lieber einkaufen (Quelle: https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/nordmagazin/Innenminister-Renz-geht-trotz-Appell-in-Rostock-einkaufen,nordmagazin82900.html – screenshot)

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Sollten Sie auf dieser Seite Werbung sehen, so bitte ich Sie ausdrücklich, diese Produkte auf keinen Fall zu kaufen, sondern das Geld einem gemeinnützigen Verein zu spenden.

Naturschutzinitiative e.V.

Deutsche Schutz-Gemeinschaft für Mensch und Tier e.V. (DSGS e.V.)

Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e.V.

Deutsche Wildtier Stiftung

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21 Fragen an die Bundestagsabgeordneten zum EEG 2021

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

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Prof. Dr. Werner Mathys, Volker Tschischke und Vernunftkraft NRW haben folgende 21 Fragen zum EEG 2021, die möglichst weite Verbreitung finden sollten, an alle Bundestagsabgeordneten aller Parteien versandt (Quelle: https://vernunftkraft-nrw.blogspot.com/2020/12/fragen-die-politischen.html):

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Die Generalanwältin oder Der Sieg über die Natur

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

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Juliane Kokott ist ein Vorbild für alle Frauen. Sie hat sechs Kinder in die Welt gesetzt und arbeitet als Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof. Sie zeigt vorbildlich, wie sich Mutterschaft und sozialer Erfolg verbinden lassen. Dennoch arbeiten immer noch viele Frauen als Verkäuferinnen, Krankenschwestern, Straßenbahnfahrerinnen oder Kinderfrauen bei Generalanwältinnen und nicht als Generalanwältinnen beim Europäischen Gerichtshof oder als Präsidentinnen beim Europäischen Parlament und geraten so selbstverschuldet in traditionelle Geschlechterrollen hinein. Weiterlesen

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Rechtsgutachten: Die windkraftbedingte Tötung europäischer Vögel darf aus unionsrechtlichen Gründen nicht zugelassen werden!

Aus dem Sonderrundbrief der Naturschutzinitiative e.V.

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

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„Die windkraftbedingte Tötung europäischer Vögel darf derzeit aus unionsrechtlichen Gründen nicht auf der Grundlage des § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 BNatSchG zugelassen werden. Ausnahmen vom Tötungsverbot können zugunsten der Windkraftnutzung auch nicht auf § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BNatSchG („öffentliche Sicherheit“) gestützt werden, weil Windenergieanlagen die Voraussetzungen dieser unionsbasierten Vorschriften nicht erfüllen.“

„Zu diesem Ergebnis kommt ein rechtswissenschaftliches Gutachten des Hochschullehrers und Rechtsanwaltes apl. Prof. Dr. Martin Gellermann im Auftrag des bundesweit anerkannten Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI)“, erklärte Harry Neumann, Bundesvorsitzender der NI. (Das vollständige Gutachten finden Sie auch am Ende der Pressemitteilung zum Download.) Weiterlesen

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Der Europäische Gerichtshof hat die Klage der Europäischen Plattform gegen Windkraftanlagen (EPAW) angenommen!

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  Bravo EPAW! Brava Jutta Reichardt!

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Wichtige Informationen zu den geplanten Gesetzesänderungen

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Über die exzellente Website „Gegenwind Bad Orb e.V., Anerkannte Umweltvereinigung“ bin ich auf einen Arikel meiner Lieblingsseite „Windmesse. All in Wind“ gestoßen und von dort schließlich auf die außerordentlich wichtige Seite „prometheus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“, auf der die Seite „News“ unbedingt regelmäßig von allen Windkraftgegnern aufgesucht werden sollte. Weiterlesen

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